Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will das heimliche Fotografieren und Filmen von Menschen in öffentlichen Saunen, Spas und ähnlichen Einrichtungen künftig unter Strafe stellen. Es gebe hier eine klare Schutzlücke im Strafrecht, sagte die SPD-Politikerin der Neuen Osnabrücker Zeitung. Diese Lücke wolle sie nun schließen.
„Viele Formen des digitalen Voyeurismus stehen bereits unter Strafe – etwa das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt“, erklärte Hubig. „Das heimliche Filmen in der öffentlichen Sauna ist nach geltendem Recht hingegen nicht strafbar. Darin sehen viele eine Schutzlücke – was ich teile.“
Voyeuristische Nacktaufnahmen seien inakzeptabel – auch dann, wenn sie an öffentlichen Orten entstünden. Niemand müsse es hinnehmen, „zum Objekt von Spanner-Fotos gemacht zu werden, nur weil Smartphones mit Kameras jederzeit griffbereit sind“, betonte die Ministerin. Ziel sei es, zeitgemäße strafrechtliche Regeln gegen digitalen Voyeurismus zu schaffen.
Zugleich mahnte Hubig Augenmaß an. Es gehe nicht um beiläufiges Fotografieren, sondern gezielt um strafwürdiges Verhalten. Neue Straftatbestände müssten klar abgegrenzt werden, um keine Überkriminalisierung auszulösen.
Unterstützung erhielt Hubig aus dem Kabinett. Bundesfrauenministerin Karin Prien bezeichnete den Vorstoß als wichtiges Signal für den Schutz der Privatsphäre – insbesondere von Frauen. Auch die Gruppe der Frauen der Unionsfraktion begrüßte die Initiative ausdrücklich. Frauen dürften in keiner Situation Voyeuren mit Handykameras schutzlos ausgeliefert sein, hieß es.
OZD

OZD-Kommentar – Der Körper ist keine Einladung
Dass heimliche Aufnahmen nackter Menschen in Saunen bislang straffrei möglich waren, ist ein rechtspolitischer Anachronismus. Hubigs Vorstoß ist überfällig. Wer intime Räume missbraucht, verletzt Würde und Selbstbestimmung. Digitale Technik darf kein Freibrief für Übergriffe sein. Der Gesetzgeber muss hier klare Grenzen ziehen – ohne Wenn und Aber.
Historischer Hintergrund
Das deutsche Strafrecht wurde in den vergangenen Jahren mehrfach an neue Formen digitaler Übergriffe angepasst. „Upskirting“ und heimliche Aufnahmen des Intimbereichs wurden kriminalisiert. Öffentliche Nackträume wie Saunen fielen jedoch bislang durch das Raster – trotz wachsender Fälle von Handy-Spannerei.
Zukunftsprognose
Kommt die Gesetzesänderung, dürften Saunen, Thermen und Wellnessanlagen rechtlich deutlich besser geschützt sein. Betreiber könnten sich auf klarere Regeln stützen, Betroffene auf strafrechtlichen Schutz. Zugleich ist mit intensiven Debatten über Abgrenzung, Beweisführung und Datenschutz zu rechnen.

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Was will Justizministerin Hubig künftig unter Strafe stellen?
A) Fotografieren im Fitnessstudio
B) Heimliche Aufnahmen in Saunen und Spas
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WissensblockOZD-Analyse
Rechtliche Lücke
– a) Heimliche Aufnahmen im Intimbereich strafbar
– b) Öffentliche Nackträume bisher ausgenommen
– c) Fehlender Schutz für Betroffene
Politische Initiative
– a) Neues Gesetz gegen digitalen Voyeurismus
– b) Fokus auf strafwürdiges Verhalten
– c) Unterstützung aus Regierung und Union
Gesellschaftliche Bedeutung
– a) Schutz der Privatsphäre
– b) Stärkung von Frauenrechten
– c) Anpassung des Rechts an digitale Realität
Lernbox
Digitaler Voyeurismus bezeichnet das heimliche Aufnehmen intimer Bilder oder Videos ohne Einwilligung – oft mit Smartphones – und kann schwerwiegende psychische Folgen für Betroffene haben.
Mini-Infobox
– Ministerin: Stefanie Hubig
– Thema: Digitaler Voyeurismus
– Ort: Sauna, Spa, Badesee
– Ziel: Schließung strafrechtlicher Schutzlücke
OZD-Extra
Immer mehr Wellnessanlagen verbieten Smartphones bereits per Hausordnung – ein Gesetz würde diese Regeln erstmals strafrechtlich absichern.
Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.