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Frau dem Tod überlassen

Eine Frau erfriert am Großglockner – ihr Begleiter wird nun verurteilt. Das Gericht sieht grobe Fahrlässigkeit, spricht von Verantwortung und einer „Ausnahmesituation“ am Berg.

Nach dem Tod einer 33-jährigen Frau am Großglockner ist ihr 37-jähriger Begleiter wegen grob fahrlässiger Tötung zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landesgericht Innsbruck verhängte zudem eine Geldstrafe von 9400 Euro. Das Urteil fiel nach rund 13 Stunden Verhandlung.

Richter Norbert Hofer erklärte in seiner Urteilsbegründung, die Verstorbene sei „Galaxien“ vom alpinistischen Können des Salzburgers entfernt gewesen. Sie habe sich in dessen „Obhut“ begeben und sei davon ausgegangen, dass er die „Verantwortung“ übernehme. Daraus leitete das Gericht eine besondere Pflicht des Angeklagten ab.

Der 37-Jährige hatte vor Gericht betont, es tue ihm „unendlich leid“. Er habe seine Freundin „geliebt“ und mehrfach unterstrichen, keine Alpin-Ausbildung zu besitzen. Er sei daher nicht in der Rolle eines Bergführers gewesen.

Nach seinen Angaben waren die beiden im Januar 2025 am Großglockner, dem höchsten Berg Österreichs, in eine „Ausnahmesituation“ geraten. Er habe in Absprache mit ihr den Abstieg Richtung Adlersruhe gewagt. Als er später noch einmal umkehren wollte, habe sie ihn weggeschickt und damit sein Leben gerettet.

Eine Gerichtsmedizinerin bestätigte, dass die 33-Jährige an Unterkühlung starb. Zusätzlich habe sie an einer Lungenentzündung gelitten, was ihre körperliche Belastbarkeit weiter eingeschränkt habe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

OZD

OZD-Kommentar – Verantwortung endet nicht im Sturm

Bergsteigen ist Freiheit – aber auch Verantwortung. Wer gemeinsam in hochalpines Gelände aufbricht, trägt füreinander Sorge. Das Gericht hat deutlich gemacht, dass Vertrauen am Berg keine Einbahnstraße ist. Auch ohne formale Ausbildung entsteht eine Verantwortung, wenn ein Partner deutlich erfahrener ist. Fünf Monate auf Bewährung mögen juristisch angemessen sein – moralisch bleibt ein schweres Gewicht. Dieses Urteil ist auch ein Signal: Alpinismus ist kein Abenteuer ohne Konsequenzen.

Historischer Hintergrund

Der Großglockner ist mit 3.798 Metern der höchste Berg Österreichs und ein beliebtes, aber anspruchsvolles Ziel für Bergsteiger. Gerade im Winter sind die Bedingungen extrem und bergen hohe Risiken durch Kälte, Sturm und Lawinengefahr.

Zukunftsprognose

Der Fall könnte die Diskussion um Sicherheitsstandards und Eigenverantwortung bei privaten Bergtouren neu entfachen. Insbesondere im Winter dürften Warnungen und Sensibilisierungskampagnen verstärkt werden.


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Wie hoch ist der Großglockner?

A) 3.498 Meter
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Mini-Infobox – Der Fall im Überblick

Tatzeit: Januar 2025

Ort: Großglockner (Österreich)

Todesursache: Unterkühlung

Urteil: 5 Monate Haft auf Bewährung

Geldstrafe: 9400 Euro

OZD-Analyse

Juristische Bewertung
– a) Grob fahrlässige Tötung
– b) Besondere Verantwortung des erfahreneren Partners
– c) Bewährungsstrafe statt Haft

Medizinische Aspekte
– a) Tod durch Unterkühlung
– b) Vorbelastung durch Lungenentzündung
– c) Extrembedingungen im Hochgebirge

Gesellschaftliche Dimension
– a) Eigenverantwortung im Bergsport
– b) Vertrauensverhältnis bei privaten Touren
– c) Präventionsdebatte im Alpinismus

Was ist der Großglockner?

Der Großglockner ist mit 3.798 Metern der höchste Berg Österreichs und liegt in den Hohen Tauern. Er gilt als anspruchsvolle Hochtour, besonders im Winter, wenn extreme Wetterbedingungen herrschen.

OZD-Extras

Die Adlersruhe auf rund 3.454 Metern ist eine der höchstgelegenen Hütten Österreichs und dient vielen Bergsteigern als Zwischenstation beim Aufstieg zum Großglockner.

Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.