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Abschiebeflug nach Kabul

Mit einem Abschiebeflug nach Afghanistan hat die Bundesregierung eine neue Phase ihrer Migrationspolitik eingeleitet.

Kleine Übersicht

31 Menschen wurden nach Afghanistan abgeschoben.

Unter ihnen befand sich auch ein nicht straffällig gewordener Afghane.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt verteidigt den Kurs mit dem Koalitionsvertrag.

Grüne kritisieren die Abschiebung scharf, die IOM bewertet die Sicherheitslage differenziert.


Erstmals seit der Wiederaufnahme von Abschiebungen nach Afghanistan ist aus Deutschland ein Flug gestartet, bei dem neben überwiegend schweren Straftätern auch ein ausreisepflichtiger Afghane ohne strafrechtliche Verurteilung zurückgeführt wurde. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bestätigte, dass sich insgesamt 31 Personen an Bord der Maschine nach Kabul befanden.

Nach Angaben des Ministers handelte es sich "überwiegendst schwerste und schwere Straftäter". Eine Person sei jedoch kein Straftäter gewesen, sondern lediglich ausreisepflichtig. Dobrindt verwies darauf, dass der Koalitionsvertrag Abschiebungen nach Afghanistan nicht ausschließlich auf Straftäter beschränke.

Der Innenminister erinnerte daran, dass er bereits angekündigt habe, neben Straftätern künftig auch ausreisepflichtige Personen zurückzuführen, sofern keine ausreichenden Integrationsleistungen in Deutschland vorlägen. Ziel sei es, "mit Kontrolle, Kurs und klarer Kante diese Migrationswende durchzuführen", erklärte Dobrindt am Rande der Klausurtagung der CSU-Landesgruppe in Bad Staffelstein.

Deutliche Kritik kam von den Grünen. Der innenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Marcel Emmerich, warf dem Bundesinnenminister vor, Menschen in ein von den Taliban kontrolliertes Land abzuschieben, obwohl sie sich in Deutschland nichts hätten zuschulden kommen lassen. "Es ist unverantwortlich, dass Alexander Dobrindt inzwischen selbst Menschen nach Afghanistan abschiebt, die sich hier überhaupt nichts zu Schulden kommen lassen haben", erklärte Emmerich.

Die Internationale Organisation für Migration (IOM) bewertete die Sicherheitslage differenzierter. IOM-Landeschefin Mihyung Park erklärte, die allgemeine Sicherheitslage habe sich "deutlich verbessert". Deshalb sei eine Rückkehr von Männern grundsätzlich wieder möglich. Gleichzeitig betonte sie jedoch ausdrücklich, dass Afghanistan für Frauen weiterhin kein Ort sei, an dem sie frei und sicher leben könnten. Für Frauen empfehle die Organisation deshalb keine Rückkehr.

Dobrindt verteidigte zudem die Rückführungen gegen Proteste am Flughafen Leipzig. Demonstrationen seien zwar vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt. Für Proteste gegen die Abschiebung schwerer Straftäter habe er jedoch "nur sehr geringes Verständnis".

Grundlage der aktuellen Abschiebepolitik ist der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2025. Darin heißt es, Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien sollten wieder aufgenommen werden – "beginnend mit Straftätern und Gefährdern". Eine ausdrückliche Beschränkung ausschließlich auf diese Personengruppen enthält die Vereinbarung nicht.

OZD/AFP


OZD-Kommentar – Eine Migrationspolitik mit weitreichenden Folgen

Mit diesem Abschiebeflug verschiebt die Bundesregierung die politische Debatte. Während bislang vor allem über Rückführungen von Straftätern gesprochen wurde, rückt nun die Frage in den Mittelpunkt, ob auch ausreisepflichtige Menschen ohne strafrechtliche Verurteilung nach Afghanistan abgeschoben werden sollen. Juristisch stützt sich die Bundesregierung auf den Koalitionsvertrag. Politisch dürfte die Entscheidung jedoch eine intensive Diskussion über Menschenrechte, Sicherheit und Migrationssteuerung auslösen. Die Prognose der OZD: Weitere Abschiebeflüge nach Afghanistan werden folgen und voraussichtlich regelmäßig Gegenstand gerichtlicher sowie politischer Auseinandersetzungen sein.


Historischer Hintergrund

Nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 wurden Abschiebungen nach Afghanistan weitgehend ausgesetzt. Mit dem Regierungswechsel in Deutschland und dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wurde eine schrittweise Wiederaufnahme beschlossen. Parallel bewerten internationale Organisationen die Sicherheitslage unterschiedlich. Während sich die allgemeine Sicherheitslage in einigen Regionen verbessert hat, bleiben insbesondere Frauen, Minderheiten und politische Gegner erheblichen Risiken ausgesetzt.

Zukunftsprognose

Die Bundesregierung dürfte ihren Kurs bei Abschiebungen nach Afghanistan fortsetzen. Gleichzeitig ist mit zahlreichen Klagen vor deutschen Verwaltungsgerichten sowie mit einer anhaltenden politischen Debatte über die Vereinbarkeit von Rückführungen mit internationalen Menschenrechtsstandards zu rechnen. Auch die Einschätzungen internationaler Organisationen zur Sicherheitslage werden dabei weiterhin eine wichtige Rolle spielen.


Gewinnspiel

Frage: Wie viele Menschen befanden sich laut Bundesinnenministerium an Bord des Abschiebefluges nach Afghanistan?

A) 21

B) 25

C) 31

D) 40

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OZD-Analyse

Neuer Kurs der Bundesregierung
– Erstmals wird neben Straftätern auch ein ausreisepflichtiger Mensch ohne strafrechtliche Verurteilung nach Afghanistan abgeschoben.

Zentrale Streitpunkte
– a) Auslegung des Koalitionsvertrages.
– b) Bewertung der Sicherheitslage in Afghanistan.
– c) Abwägung zwischen Migrationssteuerung und humanitärem Schutz.

Folgen
– Die Entscheidung könnte zu weiteren politischen Kontroversen sowie gerichtlichen Überprüfungen führen. Gleichzeitig dürfte sie Signalwirkung für den zukünftigen Umgang mit ausreisepflichtigen Personen besitzen.


Erklärungen

Wer ist Alexander Dobrindt?

Alexander Dobrindt ist Bundesinnenminister und verantwortlich für die Bereiche innere Sicherheit, Migration sowie das Aufenthaltsrecht. Er vertritt einen restriktiveren Kurs in der deutschen Migrationspolitik.

Was ist die Internationale Organisation für Migration** (IOM)?**

Die Internationale Organisation für Migration (IOM) ist eine Organisation der Vereinten Nationen. Sie unterstützt Staaten unter anderem bei Migration, freiwilligen Rückkehrprogrammen und der Bewertung humanitärer Bedingungen in Herkunftsländern.


OZD-Extras

Die Einschätzung der IOM unterscheidet zwischen verschiedenen Personengruppen. Während die Organisation eine Rückkehr von Männern unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich für möglich hält, rät sie für Frauen wegen der massiven Einschränkungen ihrer Rechte ausdrücklich von einer Rückkehr nach Afghanistan ab.


Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.