Fakten im Überblick
Das Landgericht Koblenz ordnet eine Versteigerung des Hundes zwischen den Ex-Partnern an.
Ein Wechselmodell lehnten die Richter aus Gründen des Tierwohls ab.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Bundesgerichtshof angefochten werden.
Nach einer Trennung endet der Streit nicht immer mit der Auflösung der Beziehung. Das zeigt ein außergewöhnlicher Fall vor dem Landgericht Koblenz. Dort mussten Richter darüber entscheiden, wer den gemeinsamen Hund eines unverheirateten Paares künftig behalten darf.
Beide früheren Partner verlangten, die Miteigentümerschaft des jeweils anderen an dem Tier aufzuheben. Da die beiden nicht verheiratet waren, konnte das Eherecht auf den Fall nicht angewendet werden. Stattdessen musste das Gericht auf die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften über gemeinsames Eigentum zurückgreifen.
Ein Wechselmodell, bei dem der Hund abwechselnd bei beiden lebt, schlossen die Richter ausdrücklich aus. Beide Seiten wollten die gemeinsame Eigentümerschaft beenden. Zudem wäre ein regelmäßiger Austausch des Hundes zwischen den zerstrittenen ehemaligen Partnern nach Ansicht des Gerichts nicht mit dem Tierwohl vereinbar.
Da der Hund nicht geteilt werden könne und eine gemeinsame Haltung ausscheide, entschied das Landgericht auf eine ungewöhnliche Lösung: Das Tier soll zwischen den beiden früheren Partnern versteigert werden. Wer das höchste Gebot abgibt, erhält den Hund und zahlt den entsprechenden Anteil an die andere Partei.
Nach Auffassung des Gerichts dient diese Lösung sowohl den Interessen der früheren Partner als auch dem Wohl des Hundes. Die Richter gingen davon aus, dass regelmäßige Begegnungen bei einer Übergabe des Tieres die bestehenden Konflikte verschärfen würden. Der Hund würde dabei die Spannungen zwischen den Beteiligten wahrnehmen, was seinem Wohl nicht entspreche.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien können den Fall noch vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen.
OZD/AFP
OZD-Kommentar – Tierwohl statt Rosenkrieg
Der Fall zeigt eindrucksvoll, wie kompliziert Trennungen werden können, wenn Haustiere betroffen sind. Juristisch gelten Hunde zwar als Sachen mit besonderen gesetzlichen Schutzvorschriften, emotional sind sie für ihre Besitzer jedoch Familienmitglieder. Das Gericht hat hier einen ungewöhnlichen, aber nachvollziehbaren Weg gewählt: Nicht die Wünsche der ehemaligen Partner stehen im Mittelpunkt, sondern die Frage, welche Lösung den Hund möglichst wenig belastet. Solche Konflikte dürften angesichts der steigenden Zahl gemeinsamer Haustiere künftig häufiger vor deutschen Gerichten landen.
Historischer Hintergrund
Nach deutschem Recht sind Tiere gemäß § 90a Bürgerliches Gesetzbuch keine Sachen, auf sie finden jedoch viele Vorschriften über Sachen entsprechende Anwendung, soweit keine besonderen Regelungen bestehen. Bei unverheirateten Paaren existieren – anders als im Familienrecht bei Ehegatten – keine speziellen gesetzlichen Vorschriften zur Verteilung gemeinsamer Haustiere nach einer Trennung. Deshalb greifen Gerichte regelmäßig auf das allgemeine Eigentumsrecht zurück.
Zukunftsprognose
Der Fall könnte Signalwirkung für ähnliche Streitigkeiten entfalten. Sollte der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigen, würde die Versteigerung zwischen ehemaligen Partnern als mögliche Lösung bei unteilbarem Miteigentum weiter an Bedeutung gewinnen. Gleichzeitig dürfte die Diskussion darüber zunehmen, ob Haustiere rechtlich künftig stärker als Familienmitglieder und weniger als Vermögensgegenstände behandelt werden sollten.
Erklärungen
Was bedeutet Miteigentum?
Miteigentum liegt vor, wenn mehrere Personen gemeinsam Eigentümer einer Sache oder – wie in diesem Fall – eines Haustieres sind. Können sich die Beteiligten über die Nutzung oder den Verbleib nicht einigen, muss häufig ein Gericht entscheiden.
Warum spielt das Tierwohl eine Rolle?
Obwohl Tiere im Zivilrecht vielfach wie Sachen behandelt werden, verpflichtet das deutsche Recht Gerichte dazu, das Wohl des Tieres zu berücksichtigen. Deshalb können Lösungen ausgeschlossen werden, die das Tier dauerhaft belasten oder gefährden würden.
Gewinnspiel
Warum lehnte das Landgericht Koblenz ein Wechselmodell für den Hund ab?
A) Weil der Hund zu alt war.
B) Weil beide Ex-Partner weit auseinander wohnen.
C) Weil das Gericht das Tierwohl durch die ständigen Übergaben gefährdet sah.
D) Weil Hunde grundsätzlich nicht im Wechsel gehalten werden dürfen.
https://www.online-zeitung-deutschland.de/a/46220/das-tolle-gewinnspiel-2026-gutscheine-zu-gewinnen
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Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.