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Millionen mit geraubten Pharaonen-Schätzen? Hamburger Gericht fällt Urteil im Antiken-Skandal

Ein Millionenprozess um mutmaßlich geraubte Pharaonen-Schätze endet in Hamburg mit hohen Geldstrafen und einer Einziehung von rund 32 Millionen Euro.

Fakten im Überblick

Hamburger Landgericht verhängt Geldstrafen wegen vorsätzlicher Geldwäsche.

Rund 32 Millionen Euro sollen eingezogen werden.

Im Mittelpunkt standen mutmaßlich aus Ägypten geraubte antike Kulturgüter.

Im spektakulären Prozess um den mutmaßlich illegalen Handel mit altägyptischen Kulturschätzen hat das Landgericht Hamburg zwei Angeklagte wegen vorsätzlicher Geldwäsche zu hohen Geldstrafen verurteilt. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin muss der männliche Angeklagte 93.500 Euro zahlen, die weibliche Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 30.000 Euro verurteilt.

Vom Vorwurf der bandenmäßigen Hehlerei sprach das Gericht den Mann dagegen frei. Die Frau war von Beginn an ausschließlich wegen vorsätzlicher Geldwäsche angeklagt.

Zusätzlich ordnete das Gericht die Einziehung mutmaßlich illegal erlangter Vermögenswerte an. Beim Mann sollen rund 26 Millionen Euro eingezogen werden, bei der Frau weitere rund sechs Millionen Euro. Der Vorsitzende Richter sprach von einem "hochgradig komplexen Verfahren".

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft standen die Angeklagten im Zusammenhang mit dem internationalen Handel von antiken Kunstschätzen, die mutmaßlich aus Raubgrabungen in Ägypten stammten. Zu den Objekten gehörten unter anderem das Grabensemble einer Prinzessin, eine Büste der Pharaonin Kleopatra sowie eine Stele des Pharaos Tutanchamun.

Nach Gerichtsangaben handelt es sich bei den Verurteilten um die Kinder eines der mutmaßlichen Hauptverantwortlichen für die Raubgrabungen in Ägypten. Der Mann soll sich nach Auffassung der Anklage spätestens seit 2013 am internationalen Handel beteiligt haben.

Demnach sei unter anderem ein aus mehreren Sarkophagen bestehendes Grabensemble nach Deutschland gebracht, restauriert und anschließend unter Verschleierung seiner Herkunft an ein Museum in den Vereinigten Arabischen Emiraten verkauft worden. Auch beim späteren Verkauf einer Büste der Kleopatra sowie einer Stele des Pharaos Tutanchamun sollen mehrere Beteiligte mitgewirkt haben. Ein französischer Antikenhändler soll dabei falsche Eigentumsangaben gemacht haben.

Nach den Feststellungen des Gerichts flossen über das Konto der Angeklagten Teile der Verkaufserlöse. Das Gericht ging davon aus, dass die Kulturgüter aus illegalen Raubgrabungen stammten und Erlöse aus deren Verkauf an die Angeklagten gelangten.

Für eine Verurteilung wegen bandenmäßiger Hehlerei reichten die Beweise nach Ansicht der Kammer jedoch nicht aus. Allein die familiären Beziehungen zu den mutmaßlichen Haupttätern genügten nicht, um eine Bande im juristischen Sinn nachzuweisen. Zudem waren einzelne Anklagepunkte bereits verjährt.

Wegen der außergewöhnlich langen Verfahrensdauer gelten bei beiden Angeklagten jeweils 60 Tagessätze ihrer Geldstrafen bereits als vollstreckt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, reduziert sich die tatsächlich noch zu zahlende Summe entsprechend.

OZD/AFP

OZD-Kommentar – Der Ausverkauf der Geschichte darf sich nicht lohnen

Der illegale Handel mit Kulturgütern gehört zu den lukrativsten Formen internationaler Kriminalität. Raubgrabungen zerstören unwiederbringlich archäologische Fundstätten und entreißen Ländern ihr kulturelles Erbe. Dass in diesem Verfahren Vermögenswerte in Millionenhöhe eingezogen werden, sendet ein wichtiges Signal. Gleichzeitig zeigt der Freispruch vom Vorwurf der bandenmäßigen Hehlerei, wie schwierig der juristische Nachweis international organisierter Strukturen bleibt. Ohne engere Zusammenarbeit zwischen Herkunftsländern, Ermittlungsbehörden und Museen dürfte der Schwarzmarkt weiterhin florieren.

Historischer Hintergrund

Ägypten zählt zu den am stärksten von illegalen Raubgrabungen betroffenen Ländern der Welt. Seit Jahrzehnten gelangen antike Statuen, Sarkophage, Reliefs und Grabbeigaben über internationale Schmuggelnetzwerke in den Kunsthandel. Viele Herkunftsländer arbeiten inzwischen mit Interpol, Zollbehörden und internationalen Museen zusammen, um geraubte Kulturgüter zurückzuführen und den Schwarzmarkt einzudämmen.

Zukunftsprognose

Der internationale Druck auf den Handel mit antiken Kulturgütern dürfte weiter steigen. Museen, Auktionshäuser und Sammler müssen Herkunftsnachweise künftig noch sorgfältiger prüfen. Gleichzeitig werden Ermittlungsbehörden ihre Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg ausbauen, um Geldwäsche und den illegalen Kunsthandel wirksamer zu bekämpfen.

Erklärungen

Was ist Geldwäsche?

Unter Geldwäsche versteht man den Versuch, Vermögenswerte aus Straftaten in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen und ihre kriminelle Herkunft zu verschleiern. Geldwäsche ist in Deutschland strafbar.

Was sind Raubgrabungen?

Raubgrabungen sind illegale Ausgrabungen archäologischer Fundstätten ohne Genehmigung. Dabei werden historische Objekte entwendet und häufig auf dem internationalen Schwarzmarkt verkauft. Für die Wissenschaft gehen dadurch oft wichtige Informationen über die Geschichte unwiederbringlich verloren.

Gewinnspiel

In welcher Stadt wurde das Urteil wegen Geldwäsche im Zusammenhang mit ägyptischen Kulturgütern gesprochen?

A) München

B) Berlin

C) Hamburg

D) Köln

https://www.online-zeitung-deutschland.de/a/46220/das-tolle-gewinnspiel-2026-gutscheine-zu-gewinnen

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Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.