Der jahrelange Sorgerechtsstreit zwischen der angeklagten Steakhaus-Erbin Christina Block und ihrem Ex-Mann hat ein weiteres juristisches Kapitel: Das Landgericht Frankfurt am Main wies eine Ehrschutzklage des Ex-Manns gegen Blocks Verteidiger ab. In einer Pressemitteilung hatte der Anwalt Formulierungen verwendet, die der Ex-Mann als rufschädigend empfand.
Die Pressekammer entschied jedoch, dass es sich bei den Äußerungen teils um belegte Tatsachenbehauptungen, teils um zulässige Meinungsäußerungen handele. Damit scheiterte der Antrag auf Unterlassung. Das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig – eine Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt ist möglich.
Die Kammer stellte klar, dass Äußerungen innerhalb von Gerichtsverfahren in zivilrechtlichen Folgeprozessen grundsätzlich nicht überprüft werden dürfen. Im konkreten Fall sei eine Prüfung aber zulässig gewesen, da die Aussagen in einer Pressemitteilung veröffentlicht wurden, die als "außergerichtliche Kampagne" gewertet wurde. Inhaltlich fand das Gericht jedoch keinen Grund, eine Persönlichkeitsrechtsverletzung anzunehmen.
Christina Block muss sich seit Juli gemeinsam mit weiteren Angeklagten vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Sie soll die gewaltsame Verschleppung von zwei ihrer vier Kinder in Auftrag gegeben haben. In der Silvesternacht 2023/2024 hatten maskierte Männer die Kinder in Dänemark aus der Obhut des Vaters entrissen und nach Deutschland gebracht, wo Block sie in Empfang nahm. Später wurden sie der Polizei übergeben und kehrten zurück zu ihrem Vater.
OZD
OZD-Kommentar
Das Frankfurter Urteil zeigt einmal mehr, wie sehr der Fall Block längst
zu einem Stellvertreterkrieg in der Öffentlichkeit geworden ist.
Anwälte nutzen Pressemitteilungen, um die Deutungshoheit zu beeinflussen
– und das auf dem Rücken der Kinder. Dass der Ex-Mann mit seiner Klage
scheiterte, macht deutlich: Der juristische Schlagabtausch ist längst
entgrenzt. Der eigentliche Kern, nämlich das Wohl der Kinder, gerät
dabei immer weiter ins Abseits. Statt Lösungen zu suchen, verfestigen
sich Fronten. Das schadet nicht nur den Betroffenen, sondern beschädigt
auch das Vertrauen in die Justiz.
OZD-Analyse
Juristische Dimension
– Abweisung der Ehrschutzklage gegen Blocks Anwalt
– Gericht differenziert zwischen Gerichtsäußerungen und Pressearbeit
– Urteil noch nicht rechtskräftig, Berufung möglich
Bedeutung des Urteils
– Signalwirkung: Pressearbeit von Verteidigern bleibt weitgehend geschützt
– Abgrenzung zwischen legitimer Verteidigung und öffentlicher Kampagne unscharf
– Gefahr einer weiteren Eskalation im medialen Raum
Gesellschaftliche Tragweite
– Fall Block wird zunehmend zu einem Medienspektakel
– Öffentliche Debatte über Grenzen anwaltlicher Kommunikation
– Leidtragende bleiben die Kinder, die zwischen den Fronten stehen
Mini-Infobox: Der Fall Christina Block
Angeklagt seit: Juli 2024 (Landgericht Hamburg)
Vorwurf: Auftrag zur Entführung zweier Kinder
Tat: Silvesternacht 2023/24 in Dänemark
Opfer: Zwei Kinder, später zur Polizei zurückgebracht
Hintergrund: jahrelanger, erbitterter Sorgerechtsstreit
Wer ist Christina Block?
Christina Block ist die Tochter des Hamburger Steakhausgründers Eugen
Block und Miterbin des milliardenschweren Familienunternehmens
Block-Gruppe. Sie geriet durch den langjährigen und öffentlich
ausgetragenen Sorgerechtsstreit mit ihrem Ex-Mann in den Fokus der
Medien. Seit 2024 steht sie wegen der mutmaßlichen Entführung zweier
ihrer Kinder in Hamburg vor Gericht. Ihr Fall hat nicht nur juristische,
sondern auch gesellschaftliche und mediale Dimensionen, da er
exemplarisch zeigt, wie sehr private Konflikte in prominenten Familien
zur öffentlichen Angelegenheit werden können.
Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.