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25 Jahre nach den Anschlägen: US-Richter erschüttert Anklage gegen Chalid Scheich Mohammed

Kurz vor dem 25. Jahrestag der Terroranschläge vom 11. September 2001 hat ein US-Militärgericht eine weitreichende Entscheidung getroffen: FBI-Verhörprotokolle dürfen im Prozess gegen Chalid Scheich Mohammed nicht verwendet werden.

Fakten im Überblick

Ein US-Militärgericht erklärt FBI-Verhörprotokolle von Chalid Scheich Mohammed für unzulässig.

Das Gericht sieht die Freiwilligkeit der Aussagen nicht ausreichend belegt.

Der Prozess gegen den mutmaßlichen 9/11-Chefplaner soll am 5. Juni 2028 in Guantánamo beginnen.


Fast 25 Jahre nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 erlebt eines der bedeutendsten Strafverfahren der US-Geschichte eine überraschende Wendung. Ein US-Militärgericht hat nach einem Bericht der "New York Times" entschieden, dass Geständnisse des mutmaßlichen Hauptplaners der Anschläge, Chalid Scheich Mohammed, gegenüber FBI-Ermittlern im Gefangenenlager Guantánamo nicht als Beweismittel verwendet werden dürfen.

Die Entscheidung stellt einen erheblichen Rückschlag für die Anklage dar. Bereits zuvor war festgelegt worden, dass auch Protokolle früherer CIA-Verhöre aus dem Jahr 2006 nicht vor Gericht verwendet werden dürfen. Nun betrifft der Ausschluss auch die späteren FBI-Befragungen im Jahr 2007.

Nach Auffassung des Militärgerichts konnte die Staatsanwaltschaft nicht ausreichend nachweisen, dass Mohammed seine Aussagen freiwillig gemacht habe.

"…dass Herrn Mohammeds Äußerungen gegenüber dem FBI freiwillig" erfolgt seien, habe die Anklage nicht ausreichend belegen können, zitierte die "New York Times" aus der Entscheidung des Militärrichters Michael Schrama.

Nach den Feststellungen des Gerichts hätten die FBI-Ermittler den Beschuldigten zudem nicht darüber informiert, dass er das Recht habe, die Aussage zu verweigern oder einen Anwalt zu verlangen.

Chalid Scheich Mohammed gilt als mutmaßlicher Chefplaner der Terroranschläge vom 11. September 2001. Bei den Attentaten mit vier entführten Passagierflugzeugen wurden in New York, Washington und Pennsylvania nahezu 3000 Menschen getötet. Die Anschläge veränderten die internationale Sicherheits- und Außenpolitik grundlegend und führten zum jahrzehntelangen "Krieg gegen den Terror" der Vereinigten Staaten.

Mohammed wurde 2003 in Pakistan festgenommen. Anschließend verbrachte er mehrere Jahre in geheimen CIA-Gefängnissen, wo er nach offiziellen Angaben sogenannten verschärften Verhörmethoden, darunter Folter, ausgesetzt war. Später wurde er in das US-Gefangenenlager Guantánamo auf Kuba verlegt, wo er bis heute inhaftiert ist.

Der Prozess gegen ihn und drei weitere mutmaßliche Mitverschwörer wurde über Jahre immer wieder verschoben. Ein bereits ausgehandelter Vergleich, der einen Verzicht auf die Todesstrafe vorsah, wurde nach Protesten von Angehörigen der Opfer wieder aufgehoben.

Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass der Prozess nun am 5. Juni 2028 auf dem US-Militärstützpunkt Guantánamo beginnen soll. Gegen die aktuelle Gerichtsentscheidung kann die Staatsanwaltschaft noch Berufung einlegen.

OZD/AFP

OZD-Kommentar – Rechtsstaat zeigt Stärke, auch bei den schwersten Verbrechen

Die Entscheidung dürfte viele Angehörige der Opfer enttäuschen. Dennoch gehört genau dieser rechtsstaatliche Maßstab zu den Grundprinzipien demokratischer Justiz. Selbst bei den schwersten Terrorverbrechen müssen Beweise rechtsstaatlich erhoben werden. Gerade nach den Erfahrungen mit Guantánamo und den Foltervorwürfen zeigt sich, wie schwierig es ist, Sicherheit und Rechtsstaat dauerhaft miteinander in Einklang zu bringen. Die juristische Aufarbeitung der Anschläge vom 11. September bleibt damit auch ein Spiegel amerikanischer Geschichte.

Historischer Hintergrund

Die Terroranschläge vom 11. September 2001 auf das World Trade Center in New York, das Pentagon bei Washington und ein abgestürztes Flugzeug in Pennsylvania kosteten fast 3000 Menschen das Leben. Die USA begannen anschließend den weltweiten "Krieg gegen den Terror", marschierten in Afghanistan ein und errichteten das Gefangenenlager Guantánamo Bay auf Kuba für mutmaßliche Terrorverdächtige. Zahlreiche dort angewandte Verhörmethoden wurden international als Folter kritisiert.

Zukunftsprognose

Die Entscheidung dürfte den ohnehin seit Jahrzehnten verzögerten Prozess weiter erschweren. Sollten zentrale Aussagen dauerhaft ausgeschlossen bleiben, muss sich die Anklage stärker auf andere Beweismittel stützen. Gleichzeitig könnte das Urteil internationale Debatten über Menschenrechte, Geheimgefängnisse und rechtsstaatliche Verfahren erneut verstärken. Politisch bleibt Guantánamo auch nach fast einem Vierteljahrhundert ein Symbol für die schwierige Balance zwischen Terrorbekämpfung und Rechtsstaatlichkeit.

Direkte Auswirkungen auf die Börsen werden von der Entscheidung kaum erwartet. Für internationale Sicherheits-, Verteidigungs- und Rüstungsunternehmen bleibt der Kampf gegen Terrorismus jedoch weiterhin ein langfristig bedeutender geopolitischer Faktor.

Erklärungen

Wer ist Chalid Scheich Mohammed?

Chalid Scheich Mohammed gilt nach Erkenntnissen der US-Behörden als mutmaßlicher Hauptplaner der Terroranschläge vom 11. September 2001. Er wurde 2003 in Pakistan festgenommen und befindet sich seit Jahren im US-Gefangenenlager Guantánamo.

Was ist Guantánamo?

Guantánamo Bay ist ein US-Militärstützpunkt auf Kuba. Seit 2002 betreiben die USA dort ein Gefangenenlager für mutmaßliche Terroristen. Das Lager ist international wegen Menschenrechtsverletzungen und umstrittener Verhörmethoden stark kritisiert worden.

OZD-Extras

Der Prozess gegen Chalid Scheich Mohammed gehört zu den längsten und kompliziertesten Strafverfahren der US-Geschichte. Zwischen den Anschlägen 2001 und dem geplanten Prozessbeginn 2028 liegen fast 27 Jahre.

Gewinnspiel

Warum dürfen die FBI-Verhörprotokolle nach der aktuellen Gerichtsentscheidung nicht verwendet werden?

A) Sie wurden vernichtet.
B) Das Gericht sieht die Freiwilligkeit der Aussagen nicht ausreichend belegt.
C) Der Angeklagte wurde freigesprochen.
D) Die Verjährungsfrist ist abgelaufen.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.