Zum Inhalt springen
OZD.news - News und Nachrichten zum Nachschlagen
QR-Code zu www.online-zeitung-deutschland.de
Diesen Artikel teilen

Social Media erst ab 13: EU will Kinder mit drastisch strengeren Regeln schützen

Kinder und Jugendliche sollen soziale Netzwerke in Europa künftig völlig anders nutzen. Die EU plant Altersgrenzen, Zeitlimits und strengere Vorgaben für Plattformen.

Fakten im Überblick

Kinder unter 13 Jahren sollen nach dem Vorschlag der EU-Kommission keine sozialen Netzwerke mehr nutzen dürfen.

13- und 14-Jährige sollen nur von Eltern eingerichtete und beaufsichtigte Konten mit eingeschränkten Funktionen und maximal einer Stunde Nutzung pro Tag erhalten.

Für Minderjährige sollen unter anderem endloses Scrollen, unerwünschte Nachrichten von Fremden und Push-Benachrichtigungen während der Schlafenszeit eingeschränkt oder verboten werden.

Brüssel plant einen tiefgreifenden Umbau der digitalen Welt für Kinder und Jugendliche. Mit dem neuen EU KIDS Act will die Europäische Kommission soziale Netzwerke, Videoplattformen, Onlinespiele und KI-Dienste stärker regulieren und Minderjährige besser vor Suchtmechanismen, unerwünschten Kontakten und anderen digitalen Risiken schützen.

Die zentrale Altersgrenze ist eindeutig: Kinder unter 13 Jahren sollen soziale Netzwerke künftig nicht mehr nutzen dürfen.

Für Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren ist ein Übergangsmodell vorgesehen.

Sie sollen sogenannte Mini-Konten verwenden können, die von Eltern oder Erziehungsberechtigten eingerichtet und beaufsichtigt werden. Diese Accounts sollen weniger Funktionen besitzen und grundsätzlich auf eine Stunde Nutzung pro Tag begrenzt sein.

Erst ab 15 Jahren sollen Jugendliche ein eigenes Social-Media-Konto selbstständig eröffnen und verwalten können.

Doch auch danach sollen bis zum 18. Geburtstag besondere Schutzregeln gelten.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begründet die Initiative damit, dass viele digitale Angebote nicht in erster Linie mit Blick auf das Wohlergehen von Kindern entwickelt worden seien.

Nach ihrer Darstellung gehe es bei den Geschäftsmodellen der Unternehmen häufig darum, "unsere Kinder online zu halten und mit ihrer Aufmerksamkeit Geld zu verdienen".

Genau an dieser Mechanik will die Kommission ansetzen.

Die neuen Vorgaben sollen nicht ausschließlich klassische soziale Netzwerke betreffen. Auch Video-Sharing-Plattformen, Onlinespiele sowie KI-Chatbots und sogenannte KI-Begleiter sollen erfasst werden.

Besonders einschneidend sind die geplanten Regeln für die Gestaltung dieser Dienste.

Endloses Scrollen ohne natürliche Unterbrechungen soll für Minderjährige eingeschränkt werden. Auch Belohnungsmechanismen, die zu immer längerer Nutzung animieren, stehen im Fokus.

Push-Benachrichtigungen während der Schlafenszeit sollen unterbunden werden.

Fremde sollen Kinder und Jugendliche nicht einfach ungefragt kontaktieren können.

Die Profile Minderjähriger sollen grundsätzlich privat voreingestellt sein.

Auch Standortzugriff, Kamera und Mikrofon sollen standardmäßig deaktiviert werden.

Ab dem Alter von 15 Jahren sollen Jugendliche bestimmte Funktionen eigenständig einschalten können.

Besonders weit reichen die Pläne bei Algorithmen.

Minderjährige sollen stärker selbst bestimmen können, welche Inhalte ihnen angezeigt werden. Empfehlungssysteme sollen kontrollierbar und zurücksetzbar sein.

Damit zielt die EU auf einen Kern moderner sozialer Netzwerke: Algorithmen entscheiden heute in erheblichem Umfang darüber, welche Videos, Bilder, Beiträge und Nachrichten Nutzer sehen und wie lange sie auf einer Plattform bleiben.

Die Kommission will verhindern, dass Minderjährige durch solche Systeme immer tiefer in problematische Inhalte oder besonders intensive Nutzung hineingezogen werden.

Auch künstliche Intelligenz wird ausdrücklich einbezogen.

KI-Chatbots und sogenannte KI-Companions sollen für Minderjährige standardmäßig ausgeschaltet sein.

Besonders sensibel ist dabei die Frage emotionaler Bindung.

Chatbots sollen Kindern keine zwischenmenschliche Beziehung vorspiegeln dürfen, die emotionale Abhängigkeit erzeugen kann.

Standardmäßig sollen frühere Unterhaltungen eines Kindes außerdem nicht einfach für spätere Gespräche übernommen werden.

Damit reagiert Brüssel auf eine Technologie, die sich deutlich schneller entwickelt hat als viele bestehende Jugendschutzregeln.

Die Verantwortung soll dabei stärker bei den Unternehmen liegen.

Plattformbetreiber sollen nachweisen müssen, dass ihre Angebote für Minderjährige altersgerecht und bereits durch ihre technische Gestaltung sicher sind.

Damit verfolgt die Kommission das Prinzip "Safety by Design".

Nicht Eltern oder Kinder sollen allein beweisen müssen, dass eine Plattform gefährlich ist. Die Anbieter sollen zeigen, dass ihre Dienste die gesetzlichen Schutzanforderungen erfüllen.

Die Unternehmen sollen entsprechende Änderungen gegenüber der Kommission und den zuständigen Kontrollstrukturen darlegen.

Nach den Vorstellungen der EU-Kommission sind dabei auch harte Konsequenzen möglich.

Reichen die Schutzmaßnahmen einer Plattform nicht aus, soll ihr Angebot für Minderjährige eingeschränkt werden können, bis ausreichende Änderungen umgesetzt wurden.

Für Kinder unter 13 Jahren soll das Internet dennoch nicht vollständig verschlossen werden.

Die Kommission sieht spezielle kinderfreundliche Angebote vor.

Denkbar sind beispielsweise Kinderbereiche innerhalb von Elternkonten, wie sie in ähnlicher Form bereits bei verschiedenen Streaming-Angeboten existieren.

Auch dort soll die tägliche Nutzung begrenzt werden können.

Von der Leyen verbindet die Initiative ausdrücklich mit einer stärkeren Rolle der Eltern.

"Es ist sehr wichtig, dass Eltern ihr Kind dabei begleiten, mit sozialen Netzwerken umgehen zu können", sagte die Kommissionspräsidentin.

Damit die Altersgrenzen überhaupt funktionieren können, braucht die EU allerdings ein zuverlässiges System zur Altersüberprüfung.

Genau das gehört zu den technisch und datenschutzrechtlich schwierigsten Punkten des Vorhabens.

Plattformen und App-Stores sollen künftig Instrumente einsetzen, mit denen sie feststellen können, ob ein Nutzer beispielsweise unter 13, zwischen 13 und 14 oder mindestens 15 Jahre alt ist.

Dabei soll möglichst nicht die vollständige Identität offengelegt werden.

Die EU arbeitet dafür unter anderem an Lösungen zur datensparsamen Altersverifikation.

Auch die europäische digitale Identität und entsprechende Wallet-Lösungen könnten künftig eine Rolle spielen.

Das Prinzip soll lauten: Ein Dienst erfährt, ob die erforderliche Altersgrenze erreicht wurde, ohne automatisch weitere persönliche Daten zu erhalten.

Datenschützer dürften die konkrete technische Umsetzung dennoch genau beobachten.

Denn Alterskontrollen im Internet stehen vor einem grundsätzlichen Spannungsfeld: Sie sollen Kinder zuverlässig schützen, dürfen aber nicht zu einer umfassenden Identifizierung sämtlicher Internetnutzer führen.

Politisch beginnt mit dem Vorschlag nun die nächste Phase.

Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union müssen über den Gesetzestext beraten.

Damit sind die neuen Altersgrenzen und Schutzmechanismen noch nicht geltendes Recht.

Änderungen am Vorschlag sind während des Gesetzgebungsverfahrens möglich.

Deutschland diskutiert parallel über nationale Übergangslösungen. Bundesfamilienministerin Karin Prien will noch vor Jahresende Vorschläge dazu vorlegen, wie Kinder und Jugendliche bis zum Inkrafttreten europäischer Regeln besser geschützt werden könnten.

Der EU KIDS Act baut zudem auf einer bereits umfangreichen europäischen Digitalgesetzgebung auf.

Mit dem Digital Services Act hat die Europäische Union Plattformen bereits weitreichende Pflichten auferlegt.

Die neuen Vorschriften sollen den Schutz von Minderjährigen nun erheblich erweitern.

Und Brüssel denkt bereits über Kinder und Jugendliche hinaus.

Im Herbst will die Kommission weitere Vorschläge vorlegen, die auch Erwachsene betreffen.

"Natürlich sind nicht nur Minderjährige gefährdet", sagte von der Leyen.

Süchtig machende digitale Gestaltung sei ein Problem, das nicht mit dem 18. Geburtstag verschwinde.

Damit könnte der EU KIDS Act erst der Anfang einer wesentlich größeren europäischen Auseinandersetzung darüber sein, wie soziale Netzwerke künftig funktionieren dürfen.

OZD/AFP

OZD-Kommentar – Europas großes Experiment mit dem digitalen Jugendschutz

Der EU KIDS Act setzt an einem Problem an, über das Eltern, Schulen, Wissenschaft und Politik seit Jahren diskutieren: Digitale Dienste sind längst ein fester Bestandteil des Lebens junger Menschen, während Schutzmechanismen häufig erst nachträglich ergänzt wurden.

Der Ansatz der Kommission verschiebt nun Verantwortung.

Plattformen sollen nicht nur reagieren, wenn Probleme bekannt werden. Sie sollen ihre Angebote von Beginn an so gestalten, dass Minderjährige besonderen Schutz erhalten.

Das ist regulatorisch ein bedeutender Schritt.

Gleichzeitig werden die entscheidenden Fragen erst im Gesetzgebungsverfahren geklärt.

Wie zuverlässig lässt sich das Alter feststellen, ohne unnötig persönliche Daten zu sammeln? Welche technischen Mechanismen gelten tatsächlich als suchtfördernd? Wie werden Regeln bei Diensten durchgesetzt, deren Anbieter außerhalb der Europäischen Union sitzen?

Auch die Altersgrenzen selbst werden politisch und gesellschaftlich diskutiert werden. Zwischen einem zwölfjährigen Kind und einem siebzehnjährigen Jugendlichen bestehen erhebliche Unterschiede bei Entwicklung, Selbstständigkeit und Medienkompetenz.

Der abgestufte Ansatz der Kommission versucht, diese Unterschiede abzubilden.

Entscheidend wird jedoch die praktische Umsetzung sein.

Die realistische Prognose: Der EU KIDS Act dürfte während der Beratungen im Europäischen Parlament und im Rat noch verändert werden. Die grundsätzliche Richtung – strengere Alterskontrollen, weniger suchtförderndes Design und stärkere Schutzvorgaben für Minderjährige – wird die europäische Digitalpolitik in den kommenden Jahren intensiv beschäftigen.

Historischer Hintergrund

Der Schutz Minderjähriger im Internet hat sich in Europa schrittweise entwickelt.

Lange konzentrierte sich die Regulierung vor allem auf rechtswidrige Inhalte, Datenschutz und klassische Fragen des Jugendschutzes.

Mit dem Aufstieg großer sozialer Netzwerke veränderte sich die Debatte.

Plattformen wurden zunehmend durch algorithmisch zusammengestellte Inhalte geprägt. Funktionen wie automatisches Abspielen, Push-Nachrichten, Likes, personalisierte Empfehlungen und endloses Scrollen erhöhten die Zeit, die Nutzer in Apps verbringen können.

Parallel wuchs die Bedeutung des Smartphones im Alltag von Kindern und Jugendlichen.

Die Europäische Union reagierte zunächst mit bestehenden Datenschutz- und Plattformregeln.

Besonders wichtig ist der Digital Services Act. Er verpflichtet große Onlineplattformen unter anderem dazu, systemische Risiken ihrer Dienste zu analysieren und Maßnahmen dagegen zu ergreifen.

Der EU KIDS Act soll nun einen speziell auf Minderjährige zugeschnittenen europäischen Rechtsrahmen ergänzen.

Die Kommission orientiert sich dabei auch an internationalen Entwicklungen.

Mehrere Staaten haben in den vergangenen Jahren strengere Altersgrenzen oder Jugendschutzregeln für soziale Netzwerke diskutiert oder eingeführt.

Damit wird digitaler Jugendschutz zunehmend zu einem internationalen Regulierungsthema.

Zukunftsprognose

Politisch stehen zunächst intensive Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament und den 27 Mitgliedstaaten an.

Dabei dürften Altersgrenzen, Datenschutz, technische Alterskontrollen und die konkreten Pflichten der Plattformbetreiber zu den wichtigsten Streitpunkten gehören.

Wirtschaftlich könnten die Vorgaben erhebliche Folgen für Betreiber sozialer Netzwerke, Videoplattformen, Onlinespiele und KI-Dienste haben.

Unternehmen müssten technische Systeme umbauen, Altersprüfungen integrieren und spezielle Benutzeroberflächen für Minderjährige entwickeln.

Das kann zusätzliche Kosten verursachen.

Gleichzeitig könnte Europa damit erneut Standards setzen, die auch außerhalb der EU Einfluss auf Produktentwicklung haben.

Gesellschaftlich könnte sich die Art verändern, wie Jugendliche soziale Netzwerke erleben.

Weniger algorithmischer Nutzungsdruck, private Standardprofile und eingeschränkte Kontaktmöglichkeiten könnten bestimmte Risiken reduzieren. Wie stark diese Effekte tatsächlich ausfallen, wird sich jedoch erst nach einer möglichen Einführung wissenschaftlich bewerten lassen.

International dürfte die EU-Regelung aufmerksam verfolgt werden. Wenn ein Markt mit rund 450 Millionen Einwohnern verbindliche technische Anforderungen festlegt, müssen globale Plattformanbieter entscheiden, ob sie spezielle europäische Versionen ihrer Dienste entwickeln oder Schutzfunktionen international übernehmen.

Was ist der EU KIDS Act?

Der EU KIDS Act ist ein Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission zum Schutz Minderjähriger bei digitalen Diensten.

Er umfasst soziale Netzwerke, Videoplattformen, Onlinespiele sowie KI-Chatbots und KI-Begleiter.

Zentrale Elemente sind Altersgrenzen, sichere Voreinstellungen, Beschränkungen bestimmter Designmechanismen und Altersüberprüfung.

Welche Altersgrenzen sind geplant?

Unter 13 Jahren sollen Kinder keine sozialen Netzwerke nutzen dürfen.

Zwischen 13 und 15 Jahren sollen nur von Eltern oder Erziehungsberechtigten eingerichtete und beaufsichtigte Mini-Konten möglich sein.

Diese sollen eingeschränkte Funktionen besitzen und grundsätzlich auf eine Stunde tägliche Nutzung begrenzt werden.

Ab 15 Jahren sollen Jugendliche eigene Konten eröffnen können.

Bis zum 18. Geburtstag gelten weiterhin besondere Schutzvorgaben.

Was bedeutet „Safety by Design“?

Safety by Design bedeutet, dass Sicherheit nicht erst nachträglich eingebaut werden soll.

Ein digitaler Dienst muss bereits bei seiner Entwicklung und seinen Standardeinstellungen Schutzmechanismen berücksichtigen.

Für Minderjährige bedeutet das beispielsweise private Profile, eingeschränkte Kontaktmöglichkeiten und deaktivierte sensible Funktionen.

Was ist Infinite Scroll?

Infinite Scroll bezeichnet das endlose Nachladen neuer Inhalte beim Scrollen.

Nutzer erreichen keinen natürlichen Endpunkt einer Seite. Stattdessen erscheinen automatisch immer neue Beiträge, Videos oder Bilder.

Die EU-Kommission zählt solche Mechanismen zu Funktionen, die eine übermäßig lange Nutzung fördern können.

Was ändert sich bei KI-Chatbots?

KI-Chatbots und sogenannte KI-Companions sollen für Minderjährige standardmäßig deaktiviert werden.

Sie sollen insbesondere keine zwischenmenschlichen Beziehungen simulieren dürfen, die emotionale Abhängigkeit erzeugen.

Auch die Nutzung früherer Gespräche zur Personalisierung späterer Antworten soll standardmäßig begrenzt werden.

Was ist der Digital Services Act?

Der Digital Services Act, kurz DSA, ist eines der zentralen europäischen Gesetze für digitale Dienste.

Er legt unter anderem Pflichten für Onlineplattformen fest und enthält besondere Anforderungen an sehr große Plattformen und Suchmaschinen.

Der EU KIDS Act soll den bestehenden Rechtsrahmen um spezifischere Schutzregeln für Minderjährige erweitern.

OZD-Extra – Das Smartphone soll nicht wissen müssen, wer du bist

Eine der technisch spannendsten Fragen des EU KIDS Act ist die Alterskontrolle.

Denn ein wirksames Mindestalter funktioniert nur, wenn Plattformen feststellen können, wie alt ein Nutzer tatsächlich ist.

Gleichzeitig soll niemand seinen vollständigen Personalausweis an jedes soziale Netzwerk schicken müssen.

Die EU setzt deshalb auf datensparsame Altersnachweise.

Technisch könnte eine Plattform beispielsweise lediglich die Information erhalten, dass eine Person älter als 15 Jahre ist – ohne Name, Geburtsdatum oder Adresse zu erfahren.

Genau diese Verbindung von Jugendschutz und Datenschutz könnte zu einem entscheidenden Baustein der europäischen digitalen Identität werden.

Für die Börse könnte der EU KIDS Act insbesondere große Technologieunternehmen betreffen.

Social-Media-Konzerne, Spielehersteller und Anbieter von KI-Diensten müssten ihre europäischen Produkte gegebenenfalls technisch anpassen. Das verursacht Kosten und könnte Nutzungszeiten Minderjähriger reduzieren.

Welche Auswirkungen dies auf einzelne Aktien hätte, lässt sich aus dem Gesetzesvorschlag allein nicht ableiten.

Für den Euro und Rohstoffmärkte sind keine unmittelbaren relevanten Auswirkungen zu erwarten.

Wirtschaftlich interessanter ist der sogenannte Brussels Effect: Strenge EU-Vorschriften können dazu führen, dass internationale Unternehmen europäische Standards teilweise weltweit übernehmen, weil unterschiedliche Produktversionen aufwendig sind.

Sollte das beim EU KIDS Act geschehen, könnten Regeln aus Brüssel die Gestaltung sozialer Netzwerke weit über Europa hinaus beeinflussen.

Gewinnspiel

Ab welchem Alter sollen Jugendliche nach dem Vorschlag der EU-Kommission ein eigenes Social-Media-Konto selbstständig eröffnen können?

A: Ab 12 Jahren

B: Ab 13 Jahren

C: Ab 15 Jahren

D: Ab 18 Jahren

https://www.online-zeitung-deutschland.de/a/46220/das-tolle-gewinnspiel-2026-gutscheine-zu-gewinnen

Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.