Fakten im Überblick
Ab 2028 sollen Kassenbelege grundsätzlich digital bereitgestellt werden, Papierbelege bleiben auf ausdrücklichen Wunsch erhältlich.
Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz sollen ab 2028 grundsätzlich elektronische Kassensysteme einsetzen.
Von der Kassenpflicht ausgenommen sind Steuerpflichtige mit jährlichen Barumsätzen von weniger als 12.000 Euro.
Der klassische Kassenbon auf Papier soll in Deutschland ab 2028 weitgehend aus dem Alltag verschwinden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), nach dem digitale Belege künftig zum Standard werden. Statt automatisch einen Bon auszudrucken, sollen Geschäfte ihren Kunden die Quittung elektronisch zur Verfügung stellen können – beispielsweise über einen QR-Code auf dem Kassendisplay, einen Download-Link oder ein Kundenkonto. Wer weiterhin einen Papierbeleg haben möchte, soll nach Angaben der Bundesregierung darauf Anspruch haben. Die Papierquittung würde damit nicht vollständig verschwinden, sondern künftig nur noch auf ausdrücklichen Wunsch ausgegeben. Die Bundesregierung erwartet durch die Umstellung eine Entlastung der Wirtschaft beim jährlichen Erfüllungsaufwand von rund 106 Millionen Euro.
Hinter der Reform steckt jedoch deutlich mehr als der Abschied von kilometerlangen Papierbons. Die Bundesregierung verbindet die Digitalisierung der Belege mit einem schärferen Vorgehen gegen Steuerhinterziehung. „Wir schaffen die Pflicht für Papierbons ab. Digitale Belege werden Standard. Das bedeutet für alle weniger Bürokratie – sowohl für Bürgerinnen und Bürger, als auch für Unternehmen“, erklärte Klingbeil. Elektronische Kassensysteme sollen zugleich dafür sorgen, dass Umsätze vollständig erfasst werden. „Damit verhindern wir Steuerhinterziehung und schaffen faire Wettbewerbsbedingungen“, sagte der Finanzminister. „Ich will, dass die Ehrlichen nicht die Dummen sind.“ Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums gibt es in Deutschland trotz der weiten Verbreitung moderner Kassensysteme noch rund 115.000 sogenannte offene Ladenkassen. Bei diesen werden Umsätze teilweise gar nicht elektronisch oder lediglich handschriftlich dokumentiert, was nach Einschätzung des Ministeriums Manipulationen erleichtern kann.
Deshalb soll ab 2028 zusätzlich eine Kassenpflicht für Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro gelten. Offene Ladenkassen müssten dort grundsätzlich durch elektronische Kassensysteme ersetzt werden. Eine wichtige Ausnahme sieht der Entwurf für Steuerpflichtige vor, deren jährliche Barumsätze unter 12.000 Euro liegen. Weitere Ausnahmen sollen später per Rechtsverordnung festgelegt werden können. Dabei nennt das Bundesfinanzministerium beispielsweise Vertrauenskassen auf Selbsternte-Feldern oder bestimmte Formen der Direktvermarktung in landwirtschaftlichen Betrieben. Der Gesetzentwurf sieht die vollständige Abschaffung der papierhaften Belegausgabepflicht zum 1. Januar 2028 und deren Ersatz durch eine Belegbereitstellungspflicht vor. Bevor die neuen Regeln tatsächlich gelten, muss das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden.
Der Digitalverband Bitkom begrüßte in der vorliegenden AFP-Meldung die grundsätzliche Richtung. Wenn Umsätze verpflichtend elektronisch erfasst würden, ließen sie sich schwerer manipulieren, erklärte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Gleichzeitig könne die Umstellung die Digitalisierung im Handel beschleunigen. Für Verbraucher bedeutet das perspektivisch weniger Papier im Portemonnaie und die Möglichkeit, Rechnungen und Quittungen einfacher digital zu speichern. Für viele Unternehmen bringt die Umstellung zunächst allerdings Investitionen und organisatorischen Aufwand mit sich. Rohleder forderte deshalb eindeutige und praxistaugliche Vorgaben sowie ausreichend Zeit für die Umsetzung. Entscheidend wird damit nicht nur sein, dass Deutschland den Kassenbon digitalisiert, sondern wie einfach das neue System für Bäckereien, Restaurants, Einzelhändler, Handwerksbetriebe und ihre Kunden im täglichen Einsatz funktioniert.
OZD/AFP
OZD-Kommentar – Der Bon wird digital, die Regeln müssen einfach bleiben
Der Abschied vom automatisch gedruckten Papierbon ist ein nachvollziehbarer Schritt. Millionen Belege werden ausgegeben, obwohl viele Kunden sie wenige Sekunden später wegwerfen. Ein QR-Code oder digital bereitgestellter Beleg kann diesen Prozess erheblich vereinfachen.
Gleichzeitig verfolgt die Bundesregierung mit der Reform ein zweites Ziel: Umsätze sollen zuverlässiger dokumentiert und Steuerhinterziehung erschwert werden. Die entscheidende Frage ist deshalb, ob die neuen technischen Vorgaben tatsächlich einfach genug ausgestaltet werden. Ein kleines Café oder ein inhabergeführtes Geschäft verfügt nicht über dieselben IT-Ressourcen wie eine große Handelsgruppe.
Der Anspruch auf einen Papierbeleg bleibt dabei wichtig. Digitalisierung funktioniert am besten, wenn sie den Alltag vereinfacht, ohne Menschen auszuschließen, die digitale Angebote nicht nutzen können oder wollen.
Historischer Hintergrund
Die sogenannte Belegausgabepflicht gilt in Deutschland seit Anfang 2020. Sie wurde im Zusammenhang mit Maßnahmen gegen Manipulationen an elektronischen Kassensystemen eingeführt. Geschäfte mit elektronischen Aufzeichnungssystemen mussten ihren Kunden grundsätzlich einen Beleg zur Verfügung stellen.
Die Regelung löste von Beginn an Diskussionen aus. Besonders kleine Einzelhändler, Bäckereien und Gastronomiebetriebe kritisierten den zusätzlichen Papierverbrauch und den Aufwand bei zahlreichen Kleinstbeträgen.
Mit der jetzt geplanten Reform ändert die Bundesregierung den Ansatz: Die Pflicht zur Bereitstellung eines Belegs bleibt grundsätzlich bestehen, der Papierausdruck soll jedoch ab 2028 nicht mehr der Standard sein. Gleichzeitig soll die elektronische Erfassung von Umsätzen ausgeweitet werden.
Zukunftsprognose
Für Verbraucher dürfte sich der Einkauf ab 2028 vor allem an der Kasse sichtbar verändern. Statt eines automatisch ausgedruckten Bons könnten QR-Codes, Download-Lösungen oder digitale Kundenkonten deutlich häufiger werden. Wer Papier benötigt, soll weiterhin eine entsprechende Quittung verlangen können.
Für Unternehmen wird die Umstellung unterschiedlich aufwendig. Händler mit modernen elektronischen Kassensystemen dürften vergleichsweise leicht auf digitale Belege umstellen können. Betriebe, die bislang offene Ladenkassen verwenden und unter die neue Kassenpflicht fallen, müssen dagegen technisch investieren.
Wirtschaftlich könnten Anbieter von Kassensoftware, digitalen Belegsystemen und entsprechenden IT-Dienstleistungen von der Umstellung profitieren. Für börsennotierte Unternehmen lässt sich aus dem Kabinettsbeschluss allein jedoch keine belastbare Kurswirkung ableiten. Ebenso sind keine direkten Auswirkungen auf Euro oder Rohstoffmärkte zu erwarten.
Entscheidend für die praktische Umsetzung werden die endgültigen gesetzlichen Vorgaben und die noch vorgesehenen Ausnahmeregelungen sein. Der aktuelle Kabinettsbeschluss ist ein wichtiger Schritt im Gesetzgebungsverfahren, bedeutet aber noch nicht, dass sämtliche Einzelheiten endgültig feststehen.
Was ist ein digitaler Kassenbon?
Ein digitaler Kassenbon enthält grundsätzlich die Informationen einer herkömmlichen Quittung, wird aber elektronisch bereitgestellt. Nach den Plänen der Bundesregierung kann dies beispielsweise über einen QR-Code, einen Download-Link oder ein Kundenkonto geschehen.
Verschwindet der Papierbon vollständig?
Nein. Nach Angaben der Bundesregierung sollen Kunden weiterhin einen Papierbeleg verlangen können. Digital soll lediglich zum Standard werden.
Was ist eine offene Ladenkasse?
Damit sind Kassen gemeint, bei denen keine elektronische Registrierkasse verwendet wird. Einnahmen können beispielsweise handschriftlich dokumentiert werden. Nach Angaben des Finanzministeriums existieren in Deutschland noch rund 115.000 solcher Kassen.
Wer muss ab 2028 eine elektronische Kasse nutzen?
Nach dem Gesetzentwurf soll die Kassenpflicht grundsätzlich für Unternehmen ab 100.000 Euro Jahresumsatz gelten. Steuerpflichtige mit weniger als 12.000 Euro Barumsatz im Jahr sollen ausgenommen sein. Weitere Ausnahmen können folgen.
OZD-Extra – 106 Millionen Euro weniger Aufwand pro Jahr
Die Reform soll nicht nur Papier sparen. Nach Berechnungen der Bundesregierung könnte der jährliche Erfüllungsaufwand der Wirtschaft durch den Wegfall der Papierbon-Pflicht um rund 106 Millionen Euro sinken.
Gleichzeitig könnte ein neuer Markt für digitale Beleglösungen entstehen. Kassensoftware, QR-Systeme, digitale Buchhaltung und automatisierte Belegverwaltung dürften für Unternehmen an Bedeutung gewinnen. Für Verbraucher könnte der digitale Bon besonders bei Garantiefällen praktisch sein: Statt eine verblasste Papierquittung suchen zu müssen, lässt sich ein elektronischer Beleg grundsätzlich einfacher archivieren.
Ob diese Vorteile im Alltag tatsächlich erreicht werden, hängt allerdings wesentlich davon ab, wie unkompliziert die Systeme funktionieren und welche technischen Anforderungen der Gesetzgeber letztlich festlegt.
Gewinnspiel
Ab welchem Jahr sollen digitale Kassenbons in Deutschland zum Standard werden?
A: 2026
B: 2027
C: 2028
D: 2030
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Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.