Fakten im Überblick
Der Pflegeversicherung droht 2027 nach Berechnungen des GKV-Spitzenverbands ein zusätzlicher Finanzbedarf von zehn Milliarden Euro.
Union und SPD streiten vor allem über einen Pflegedeckel und einen finanziellen Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung.
Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz soll die Finanzen stabilisieren, enthält aber auch umstrittene Änderungen für Versicherte.
In Berlin läuft der Countdown für eine der wichtigsten Sozialreformen der Bundesregierung. Union und SPD haben bis zuletzt um eine Einigung bei der Pflegereform gerungen. Hinter dem Streit steht eine enorme finanzielle Herausforderung: Deutschlands soziale Pflegeversicherung benötigt nach Berechnungen des GKV-Spitzenverbands dringend zusätzliches Geld.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch machte am Dienstag bei einem Treffen seiner Partei in Bremen deutlich, dass die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen seien. "Wir werden sehen, ob wir im Kabinett uns mit einem Beschluss darauf verständigen können", sagte Miersch.
Bereits am Morgen hatte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis, im ZDF den Stand der Gespräche mit den Worten beschrieben: "Noch ist kein weißer Rauch aufgestiegen".
Der Zeitdruck ist erheblich. Das Bundeskabinett soll sich am Mittwoch mit dem Pflegeneuordnungsgesetz beschäftigen. Gleichzeitig verschärft sich die finanzielle Lage der sozialen Pflegeversicherung.
Der GKV-Spitzenverband erwartet für 2026 ein Defizit von 4,4 Milliarden Euro. Trotz eines bereits laufenden Notdarlehens von 3,2 Milliarden Euro und der verbliebenen Mittel aus dem Pflege-Ausgleichsfonds könnte bis Jahresende noch rund eine halbe Milliarde Euro fehlen.
Besonders alarmierend ist die Prognose für Oktober: Nach Einschätzung des Verbands reichen die laufenden Einnahmen dann nicht mehr aus, um die Pflegeleistungen vollständig zu finanzieren. Für 2027 wird ein zusätzlicher Finanzbedarf von zehn Milliarden Euro erwartet. Darin enthalten ist auch Geld, das benötigt wird, um die Betriebsmittel der Pflegekassen wieder aufzufüllen und deren Zahlungsfähigkeit jederzeit zu gewährleisten.
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann von der CDU will mit dem Pflegeneuordnungsgesetz gegensteuern. Der Entwurf sieht ein Bündel aus höheren Einnahmen, Einsparungen und strukturellen Änderungen vor.
Die SPD hält diesen Ansatz jedoch für unzureichend. Miersch erneuerte in Bremen seine Kritik, vom Gesundheitsministerium sei "nur ein Kürzungsvorschlag vorgelegt worden". Seine Partei verlangt weitergehende Strukturreformen.
Ein zentraler Streitpunkt ist das Verhältnis zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung. Die SPD fordert einen finanziellen Ausgleich zwischen beiden Systemen. Miersch begründete dies damit, dass "die Risiken einfach ungleich verteilt" seien.
Auch Pantazis bezeichnet die Frage als grundsätzliches Gerechtigkeitsthema. Die SPD argumentiert, dass die unterschiedliche Versichertenstruktur der beiden Systeme bei einer langfristigen Neuordnung berücksichtigt werden müsse.
Die Union lehnt Eingriffe in die private Pflegeversicherung in der von der SPD geforderten Form bislang ab. Damit berührt der Konflikt eine grundsätzliche Frage des deutschen Sozialversicherungssystems.
Ein zweiter großer Streitpunkt sind die Eigenanteile von Menschen in Pflegeheimen. Die SPD fordert einen Pflegedeckel, der die finanzielle Belastung begrenzen soll.
Gesundheitsminister Linnemann hält einen solchen Deckel dagegen nicht für die richtige Lösung. Er will grundlegende Strukturfragen unter anderem von einer Kommission bearbeiten lassen, die bis zum Frühjahr 2027 Ergebnisse vorlegen soll.
Das Bundesgesundheitsministerium verweist zugleich darauf, dass ab 2028 eine regelmäßige jährliche Dynamisierung der Leistungsbeträge vorgesehen ist. Preissteigerungen sollen damit nicht mehr ausschließlich zulasten der Pflegebedürftigen gehen.
Kontrovers diskutiert werden auch Änderungen für Menschen mit Pflegegrad 1. Der bisherige Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro spielt für viele Betroffene eine wichtige Rolle, weil damit beispielsweise Unterstützung im Alltag oder bestimmte Dienstleistungen finanziert werden können.
Der Deutsche Pflegerat kritisiert die vorgesehenen Änderungen. Verbandspräsidentin Christine Vogler warnte vor höheren Hürden beim Zugang zu Pflegegraden und Veränderungen beim Entlastungsbetrag. Ihr zentraler Einwand lautet: "Pflegebedarf verschwindet dadurch nicht."
Das Gesundheitsministerium argumentiert dagegen, dass Menschen zu Beginn der Pflegebedürftigkeit künftig eine intensivere Pflegebegleitung erhalten sollen und der Umbau gleichzeitig zur finanziellen Stabilisierung beitragen soll.
Auch bei den Einnahmen sind Veränderungen vorgesehen. Nach den bisherigen Plänen soll die Beitragsbemessungsgrenze zum 1. Januar 2027 angehoben werden. Menschen mit höheren Einkommen würden dadurch stärker zur Finanzierung der Pflegeversicherung beitragen. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums könnte die zusätzliche Belastung für betroffene Arbeitnehmer maximal rund 17 Euro monatlich betragen.
Daneben sind Veränderungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern vorgesehen. Für bestimmte Gruppen sollen allerdings Ausnahmen gelten.
Die Betriebskrankenkassen drängen trotz der Auseinandersetzungen auf Fortschritte. BKK-Vorständin Anne-Kathrin Klemm erklärte, sie hoffe, "dass sich CDU/CSU und SPD zusammenraufen und eine konstruktive Lösung vorlegen werden".
Ihr Urteil über das Reformpaket fällt pragmatisch aus: "Besser ein Gesetz, das für Bewegung sorgt, als gar kein Gesetz und damit weiterhin Stillstand."
Damit geht es beim Koalitionsstreit längst um mehr als einzelne Milliardenbeträge. Deutschland muss entscheiden, wie die Pflege einer alternden Bevölkerung langfristig finanziert werden soll – und wie viel davon Versicherte, Arbeitgeber, Steuerzahler und Pflegebedürftige selbst tragen.
OZD/AFP
OZD-Kommentar – Die Pflege braucht mehr als eine kurzfristige Finanzspritze
Der aktuelle Streit legt ein grundsätzliches Problem offen: Die Pflegeversicherung benötigt kurzfristig zusätzliche Mittel, gleichzeitig müssen ihre langfristigen Finanzierungsstrukturen an den demografischen Wandel angepasst werden.
Union und SPD setzen dabei unterschiedliche Schwerpunkte. Die SPD fordert einen stärkeren Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung sowie eine Begrenzung bestimmter Eigenanteile. Das Bundesgesundheitsministerium konzentriert sich mit seinem Gesetzentwurf stärker auf eine kurzfristige Stabilisierung der Finanzen und weitere strukturelle Veränderungen.
Für Pflegebedürftige und ihre Familien ist entscheidend, welche Leistungen künftig verfügbar bleiben und welche Kosten sie selbst tragen müssen. Gerade Änderungen beim Pflegegrad 1 können Menschen treffen, die vergleichsweise früh Unterstützung benötigen.
Eine kurzfristige Stabilisierung der Pflegekassen kann deshalb nur ein Teil einer dauerhaften Lösung sein. Die Finanzierung muss gleichzeitig berücksichtigen, dass Deutschland älter wird und die Zahl der Pflegebedürftigen langfristig hoch bleiben dürfte.
Realistisch ist, dass auch nach einem möglichen Kabinettsbeschluss die politische Auseinandersetzung weitergeht. Im parlamentarischen Verfahren dürften Finanzierung, Eigenanteile und das Verhältnis zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung zentrale Streitpunkte bleiben.
Historischer Hintergrund
Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 in Deutschland eingeführt. Sie bildet neben Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung eine wichtige Säule des Sozialversicherungssystems.
Anders als eine Vollkaskoversicherung übernimmt sie jedoch nicht automatisch sämtliche Pflegekosten. Pflegebedürftige müssen insbesondere bei stationärer Versorgung einen Teil der Kosten selbst tragen.
Mit der Alterung der deutschen Bevölkerung gerät dieses System zunehmend unter finanziellen Druck. Gleichzeitig sind die Personalkosten gestiegen. Verbesserungen bei der Bezahlung von Pflegekräften haben deren Einkommen erhöht, aber auch zu höheren Kosten für Pflegeleistungen beigetragen.
Deutschland steht damit vor einem langfristigen demografischen Problem: Mehr ältere Menschen benötigen potenziell Pflege, während sich die Finanzierung im Umlageverfahren wesentlich auf Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber stützt.
Die private Pflegepflichtversicherung existiert parallel zur sozialen Pflegeversicherung. Die Frage, ob und wie beide Systeme finanziell stärker miteinander verbunden werden sollten, gehört seit Jahren zu den politischen Konfliktthemen.
Zukunftsprognose
Politisch dürfte die Pflegereform auch nach einer möglichen Einigung im Bundeskabinett kontrovers bleiben. Im Bundestag können weitere Änderungen am Gesetzentwurf folgen.
Wirtschaftlich betrifft die Reform Millionen Beschäftigte und Arbeitgeber, weil Änderungen bei Beiträgen und Beitragsbemessungsgrenzen unmittelbar die Lohnnebenkosten beeinflussen können.
Gesellschaftlich wird die Entwicklung der Eigenanteile entscheidend sein. Steigende Pflegekosten können nicht nur Pflegebedürftige treffen, sondern auch Angehörige und über die Sozialhilfe die Kommunen belasten.
International steht Deutschland mit dem Problem nicht allein. Alternde Gesellschaften stellen zahlreiche europäische Staaten vor die Frage, wie Pflege langfristig finanziert und ausreichend Personal gewonnen werden kann.
Was ist die gesetzliche Pflegeversicherung?
Die soziale Pflegeversicherung unterstützt Menschen finanziell, wenn sie wegen gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft Hilfe benötigen. Sie übernimmt abhängig vom Pflegegrad bestimmte Leistungen, deckt aber insbesondere bei einem Aufenthalt im Pflegeheim nicht sämtliche Kosten.
Was ist ein Pflegegrad?
Pflegegrade bestimmen, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen beeinträchtigt ist. Das deutsche System unterscheidet fünf Pflegegrade. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind grundsätzlich die Leistungen der Pflegeversicherung.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag beträgt derzeit bis zu 131 Euro monatlich. Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, können damit bestimmte anerkannte Unterstützungs- und Entlastungsangebote finanzieren.
Was bedeutet Pflegedeckel?
Mit einem Pflegedeckel will die SPD die Belastung von Pflegeheimbewohnern durch pflegebedingte Eigenanteile begrenzen. Über die konkrete Ausgestaltung und Finanzierung besteht innerhalb der Koalition Streit.
Was ist das Pflegeneuordnungsgesetz?
Das Pflegeneuordnungsgesetz, kurz PNOG, soll die Finanzen der Pflegeversicherung stabilisieren und zugleich die Versorgung verändern. Der Entwurf setzt unter anderem stärker auf Prävention, Pflegebegleitung, neue Budgets für häusliche Pflege und Änderungen bei der Finanzierung.
OZD-Extra – Warum zehn Milliarden Euro nicht einfach zehn Milliarden Schulden bedeuten
Der vom GKV-Spitzenverband genannte zusätzliche Finanzbedarf von zehn Milliarden Euro für 2027 besteht nicht ausschließlich aus einem erwarteten Jahresdefizit. Der Verband rechnet mit einem Defizit von rund 7,5 Milliarden Euro und berücksichtigt zusätzlich Mittel, mit denen die Betriebsmittel der Pflegekassen wieder aufgefüllt werden sollen.
Für die Börse sind die unmittelbaren Auswirkungen einer Pflegereform begrenzt. Mittelbar können Änderungen jedoch Pflegeheimbetreiber, Gesundheitsdienstleister, Versicherungsunternehmen und Anbieter digitaler Pflegelösungen betreffen.
Höhere Sozialversicherungsbeiträge können zudem die Arbeitskosten von Unternehmen erhöhen und das verfügbare Einkommen betroffener Beschäftigter reduzieren. Für Rohstoffe und Währungen sind dagegen keine unmittelbaren erheblichen Auswirkungen der Reform zu erwarten.
Gewinnspiel
Wie hoch schätzt der GKV-Spitzenverband den zusätzlichen Finanzbedarf der Pflegeversicherung für 2027?
A: Zwei Milliarden Euro
B: Fünf Milliarden Euro
C: Zehn Milliarden Euro
D: 25 Milliarden Euro
Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.