Fakten im Überblick
Der Strafprozess gegen Patricia Schlesinger und drei weitere frühere RBB-Verantwortliche beginnt am 10. November 2026 in Berlin.
Der ehemaligen RBB-Intendantin wird Untreue in 26 Fällen vorgeworfen; sie bestreitet die Anschuldigungen.
Bis Ende Juni 2027 hat das Landgericht Berlin I zunächst 56 Verhandlungstermine angesetzt.
Mehr als vier Jahre nach dem Rücktritt von Patricia Schlesinger erreicht die Affäre um die frühere Führung des Rundfunks Berlin-Brandenburg eine entscheidende juristische Phase. Am 10. November 2026 soll vor dem Landgericht Berlin I der Strafprozess gegen die ehemalige RBB-Intendantin und drei weitere frühere Führungspersonen des öffentlich-rechtlichen Senders beginnen.
Das Gericht hat die Anklage der Berliner Generalstaatsanwaltschaft zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Die Dimension des Prozesses zeigt bereits der Terminplan: Bis Ende Juni 2027 sind zunächst 56 Verhandlungstage vorgesehen.
Neben Schlesinger müssen sich ein ehemaliger Verwaltungsdirektor, die frühere Juristische Direktorin sowie der ehemalige Vorsitzende des RBB-Verwaltungsrats verantworten. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihnen vor, zwischen Januar 2018 und Juli 2022 in unterschiedlichem Umfang das Vermögen des Senders geschädigt zu haben.
Schlesinger werden 26 Fälle der Untreue vorgeworfen. Beim früheren Verwaltungsdirektor geht es um fünf Fälle, bei der ehemaligen Juristischen Direktorin um sechs und beim früheren Verwaltungsratsvorsitzenden um 13 Fälle. Teilweise sollen die Angeklagten gemeinschaftlich gehandelt haben.
In sieben Fällen geht die Anklage von besonders schweren Fällen aus. Begründet wird dies nach Angaben der Ermittler mit einer mutmaßlich "gewerbsmäßigen Begehungsweise" beziehungsweise einem besonders hohen Schaden.
Sämtliche Angeklagten weisen die Vorwürfe zurück. Schlesingers Verteidigung hatte nach Erhebung der Anklage erklärt, die frühere Intendantin habe ihre Entscheidungen ausschließlich an den Interessen des RBB ausgerichtet. Ob die strafrechtlichen Vorwürfe zutreffen, muss nun das Gericht klären. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen variable Vergütungen für Schlesinger und andere frühere Mitglieder der RBB-Geschäftsleitung.
Nach Darstellung der Generalstaatsanwaltschaft wurde das Vergütungssystem 2018 auf Initiative des damaligen Vorsitzenden des Verwaltungsrats eingeführt. Die Ermittler werfen den Verantwortlichen vor, dabei die vorgeschriebene Beteiligung und Kontrollfunktion des Verwaltungsrats bewusst umgangen zu haben.
Zwischen April 2019 und Juli 2022 sollen auf diesem Weg insgesamt 933.505 Euro an variablen Vergütungsbestandteilen an Mitglieder der Geschäftsleitung gezahlt worden sein. Davon entfielen laut Anklage 223.722 Euro auf Schlesinger.
Die Generalstaatsanwaltschaft vertritt die Auffassung, dass für diese zusätzlichen Zahlungen kein ausreichender sachlicher Grund bestanden habe. Die Verteidigung bestreitet die strafrechtliche Bewertung.
Ein weiterer Komplex betrifft zusätzliche Vergütungen im Zusammenhang mit der turnusmäßigen Übernahme der ARD-Geschäftsführung durch den RBB.
Schlesinger und der frühere Verwaltungsratsvorsitzende sollen nach Darstellung der Anklage vereinbart haben, dass sechs Beschäftigte – darunter der damalige Verwaltungsdirektor und die frühere Juristische Direktorin – monatlich jeweils 1700 Euro zusätzlich erhielten.
Der RBB soll dadurch nach Berechnungen der Generalstaatsanwaltschaft einen Schaden von rund 122.400 Euro erlitten haben. Die Anklage argumentiert, die ARD-Geschäftsführung habe ohnehin zu den üblichen Aufgaben einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt gehört.
Ein finanziell besonders umfangreicher Vorwurf betrifft eine Vorruhestandsregelung. Nach Darstellung der Ermittler wurde ein früherer Mitarbeiter im April 2019 freigestellt, obwohl eine Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre. Bis August 2025 sollen dadurch Zahlungen von rund 662.605 Euro ohne entsprechende Arbeitsleistung angefallen sein.
Hinzu kommt der Fall eines Mitarbeiters eines RBB-Tochterunternehmens. Auf Veranlassung Schlesingers soll der Sender für dessen Freistellung Zahlungen übernommen haben, obwohl nach Auffassung der Ermittler keine entsprechende Verpflichtung bestand.
Auch vergleichsweise kleine Summen werden Bestandteil des Strafprozesses sein – darunter jene Ausgaben, die 2022 wesentlich zur öffentlichen Wahrnehmung der RBB-Affäre beitrugen.
Die Generalstaatsanwaltschaft wirft Schlesinger vor, sich zwischen Mai 2018 und Mai 2022 in zehn Fällen Kosten für private Abendessen in ihrer Wohnung als dienstliche Bewirtungskosten erstatten gelassen zu haben. Insgesamt geht es dabei um rund 4871 Euro.
Außerdem soll der RBB Reisekosten in Höhe von 1650,62 Euro für eine zweitägige London-Reise Schlesingers mit ihrem Ehemann übernommen haben, die nach Auffassung der Anklage privaten Charakter hatte.
Schlesinger war im Sommer 2022 zunächst als ARD-Vorsitzende und anschließend als RBB-Intendantin zurückgetreten. Die damaligen Berichte über Vergütungen, Spesen und Führungsstrukturen lösten eine weitreichende Vertrauenskrise beim öffentlich-rechtlichen Sender aus.
Kurz darauf begannen die strafrechtlichen Ermittlungen. Dass zwischen dem Beginn der Ermittlungen und der Anklage mehrere Jahre lagen, hängt auch mit der außergewöhnlichen Menge des auszuwertenden Materials zusammen.
Rund 474 Gigabyte an Dokumenten und elektronischen Daten wurden nach Angaben der Ermittler ausgewertet. Fast ein halbes Terabyte Material bildete damit die Grundlage eines Verfahrens, das nun über Monate hinweg das Berliner Landgericht beschäftigen dürfte.
Ab dem 10. November wird es nicht mehr um öffentliche Empörung oder politische Bewertungen gehen, sondern um die strafrechtlich entscheidende Frage: Wurden Vermögenspflichten gegenüber dem RBB verletzt – und lässt sich den einzelnen Angeklagten dies nachweisen?
OZD/AFP
OZD-Kommentar – Jetzt zählen Beweise statt Empörung
Die RBB-Affäre hat 2022 das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erheblich belastet. Boni, Spesen, Kontrollstrukturen und der Umgang mit Beitragsgeldern wurden weit über Berlin und Brandenburg hinaus diskutiert.
Der bevorstehende Strafprozess verlangt nun eine andere Perspektive. Öffentliche Kritik an Führungsentscheidungen und strafrechtliche Schuld sind nicht dasselbe. Ob Untreue vorliegt, entscheidet sich anhand konkreter Pflichten, Entscheidungen, Vermögensschäden und des nachweisbaren Vorsatzes der einzelnen Angeklagten.
Genau dafür gibt es das Hauptverfahren. Die Generalstaatsanwaltschaft hat nach jahrelangen Ermittlungen umfangreiche Vorwürfe formuliert. Die Angeklagten bestreiten sie.
Für den RBB besitzt der Prozess dennoch über die strafrechtliche Entscheidung hinaus Bedeutung. Öffentlich-rechtliche Sender werden über verpflichtende Beiträge finanziert. Daraus entsteht ein besonders hoher Anspruch an transparente Vergütungen, wirksame Aufsicht und nachvollziehbare Ausgaben.
Die realistische Prognose: Bei 56 angesetzten Verhandlungstagen und zahlreichen Einzelvorwürfen dürfte das Verfahren den RBB bis weit ins Jahr 2027 begleiten. Ob und in welchen Punkten es zu Verurteilungen oder Freisprüchen kommt, ist offen.
Historischer Hintergrund
Patricia Schlesinger übernahm 2016 die Intendanz des Rundfunks Berlin-Brandenburg. Der RBB ist die öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalt für Berlin und Brandenburg und gehört zur ARD.
2022 geriet die Führung des Senders wegen Berichten über Spesen, Vergütungen und mögliche Interessenkonflikte zunehmend unter Druck.
Schlesinger gab zunächst den ARD-Vorsitz ab und trat anschließend auch als RBB-Intendantin zurück. Der Sender trennte sich später fristlos von ihr.
Parallel begann die Berliner Justiz mit umfangreichen Ermittlungen. Im Dezember 2025 erhob die Generalstaatsanwaltschaft schließlich Anklage gegen Schlesinger und drei weitere frühere RBB-Verantwortliche.
Das Strafverfahren ist dabei von anderen rechtlichen Auseinandersetzungen zu unterscheiden, die sich beispielsweise um arbeitsrechtliche und vertragliche Fragen drehten. Im nun bevorstehenden Prozess geht es um die strafrechtlichen Untreuevorwürfe.
Zukunftsprognose
Juristisch dürfte das Verfahren wegen der Vielzahl der Vorwürfe, Angeklagten und Beweismittel umfangreich werden. Der bisherige Terminplan bis Ende Juni 2027 verdeutlicht den erwarteten Aufwand.
Für den RBB dürfte der Prozess die Aufarbeitung der früheren Führungskrise erneut in den Mittelpunkt rücken. Der Sender hat nach der Affäre bereits Reformen bei Kontrolle und Transparenz umgesetzt.
Gesellschaftlich könnte das Verfahren die Debatte über den Umgang öffentlich-rechtlicher Institutionen mit Beitragsgeldern erneut verstärken.
Für die gesamte ARD ist der Fall deshalb ebenfalls relevant. Unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens bleibt die Frage, wie Kontrollgremien bei Vergütungen und wichtigen wirtschaftlichen Entscheidungen wirksam eingebunden werden.
Wer ist Patricia Schlesinger?
Patricia Schlesinger ist eine deutsche Journalistin und ehemalige Rundfunkmanagerin. Von 2016 bis 2022 war sie Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg. 2022 war sie außerdem Vorsitzende der ARD.
Was ist der RBB?
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg ist die öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalt für Berlin und Brandenburg. Der RBB gehört zur ARD und produziert Fernseh-, Radio- und Onlineangebote.
Was bedeutet Untreue im Strafrecht?
Untreue ist in Paragraf 266 des Strafgesetzbuchs geregelt. Vereinfacht geht es darum, ob jemand eine Pflicht verletzt, fremde Vermögensinteressen zu schützen, und dadurch einen Vermögensnachteil verursacht. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss für jeden konkreten Fall geprüft werden.
Was bedeutet Eröffnung des Hauptverfahrens?
Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet ein Gericht, dass eine Anklage in einer öffentlichen Hauptverhandlung geprüft wird. Die Zulassung einer Anklage ist keine Verurteilung.
Was bedeutet Unschuldsvermutung?
Jeder Angeklagte gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig. Die Staatsanwaltschaft muss die strafrechtlich relevanten Vorwürfe vor Gericht beweisen.
OZD-Extra – 474 Gigabyte für einen Strafprozess
Die Dimension der Ermittlungen zeigt sich nicht nur an den Geldbeträgen. Rund 474 Gigabyte an Dokumenten und elektronischen Daten wurden nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft ausgewertet.
Das entspricht einer Datenmenge, die sich mit klassischen Papierakten kaum noch sinnvoll vergleichen lässt. Für Wirtschaftsstrafverfahren bedeutet die Digitalisierung deshalb eine besondere Herausforderung: E-Mails, Vertragsversionen, Abrechnungen und andere elektronische Dokumente müssen gesichert, durchsucht, zeitlich eingeordnet und rechtlich bewertet werden.
Bemerkenswert ist zudem die Spannweite der Beträge in der Anklage. Sie reicht von Bewirtungs- und Reisekosten in Höhe von einigen Tausend Euro bis zu variablen Vergütungen von insgesamt mehr als 933.000 Euro und Zahlungen im Zusammenhang mit einer Vorruhestandsregelung von mehr als 662.000 Euro.
Für Börsen, Aktien, Rohstoffe und Währungen sind aus dem Verfahren keine erheblichen unmittelbaren Auswirkungen zu erwarten. Wirtschaftlich relevant ist der Fall vor allem für die Debatte über Governance, Compliance und Kontrolle bei öffentlich finanzierten Institutionen.
Gewinnspiel
Wann soll der Strafprozess gegen Patricia Schlesinger beginnen?
A: 10. Oktober 2026
B: 10. November 2026
C: 1. Januar 2027
D: 10. März 2027
Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.