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„Werden Einsparungen vornehmen müssen“: Linnemann verteidigt umstrittene Pflegereform

Die Pflegeversicherung steht massiv unter Druck. Gesundheitsminister Carsten Linnemann verteidigt Einsparungen und höhere Belastungen für bestimmte Versicherte.

Fakten im Überblick

Gesundheitsminister Carsten Linnemann hält Einsparungen angesichts der Finanzprobleme der Pflegeversicherung für unvermeidbar.

Der Beitragszuschlag für Kinderlose soll um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent steigen.

Eine Kommission soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge für eine grundlegende Strukturreform der Pflegeversicherung vorlegen.

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hat die geplanten Einsparungen in der Pflegeversicherung verteidigt und angesichts der angespannten Finanzlage grundlegende Veränderungen angekündigt. Das Pflegesystem stehe „massiv finanziell unter Druck“, sagte Linnemann am Mittwoch in Berlin nach dem Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz. Die Zahl der Pflegebedürftigen habe sich innerhalb von rund zwei Jahrzehnten auf mehr als sechs Millionen verdreifacht. „Wir werden Einsparungen vornehmen müssen“, betonte der Minister. „Einnahmen und Ausgaben müssen in eine Balance gebracht werden.“ Die Bundesregierung will deshalb kurzfristig die Finanzen der sozialen Pflegeversicherung stabilisieren und gleichzeitig eine umfassendere Strukturreform vorbereiten. Nach dem vom Kabinett beschlossenen Entwurf soll der allgemeine Beitragssatz 2027 bei 3,6 Prozent stabil bleiben. Bestimmte Versicherte müssen allerdings mit höheren Belastungen rechnen: Der Beitragszuschlag für Kinderlose soll zum 1. Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent steigen. Gleichzeitig soll die Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro monatlich angehoben werden, wodurch Beschäftigte mit höheren Einkommen auf einen größeren Teil ihres Verdienstes Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssten. Für bestimmte bislang beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner ist ein Zuschlag von 0,52 Prozentpunkten vorgesehen, der nach den aktuellen Plänen zum 1. Januar 2028 greifen soll. (bundesgesundheitsministerium.de)

Linnemann wehrt sich zugleich gegen den Eindruck, die Pläne seien ausschließlich ein Kürzungsprogramm. Er wolle „nicht allein von einem Spargesetz sprechen“, denn der Entwurf enthalte auch strukturelle Veränderungen. Geplant sind unter anderem stärkere Prävention, neue Beratungsangebote und zusätzliche Investitionen in die Digitalisierung der Pflege. Die langfristig schwierigsten Fragen bleiben allerdings zunächst ungelöst. Eine neue Kommission soll nach Linnemanns Zeitplan bis Ende Januar 2027 Vorschläge erarbeiten, wie das Pflegesystem dauerhaft finanziert und „für die 30er-Jahre“ vorbereitet werden kann. Bis Ostern 2027 soll daraus möglichst ein weiterer Kabinettsbeschluss entstehen, die zweite Reformstufe soll nach den Plänen der Bundesregierung zum 1. Juli 2027 in Kraft treten. Der Zeitdruck ist erheblich: Die Pflegeversicherung kämpft mit einer wachsenden Finanzierungslücke, während die Zahl der Leistungsempfänger steigt und gleichzeitig Personal-, Unterbringungs- und Versorgungskosten zunehmen. (bundesregierung.de)

Innerhalb der schwarz-roten Koalition bleiben zentrale Fragen umstritten. Die SPD fordert insbesondere eine stärkere Begrenzung der Eigenanteile für Bewohner von Pflegeheimen sowie einen finanziellen Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung. Beide Punkte wurden nicht in den aktuellen Gesetzentwurf aufgenommen. Über einen möglichen Ausgleich zwischen den Versicherungssystemen soll nun die angekündigte Kommission beraten. Damit verhindert der Kabinettsbeschluss zunächst einen weiteren allgemeinen Beitragssprung, löst aber den grundlegenden Konflikt über die Finanzierung der Pflege noch nicht. Der Gesetzentwurf muss zudem noch Bundestag und Bundesrat passieren und kann im parlamentarischen Verfahren verändert werden. Für Millionen Beitragszahler und mehr als sechs Millionen Pflegebedürftige wird deshalb entscheidend sein, welche Maßnahmen am Ende tatsächlich Gesetz werden.

OZD/AFP

OZD-Kommentar – Die Rechnung der Pflege lässt sich nicht dauerhaft verschieben

Die finanzielle Ausgangslage ist klar: Mehr Menschen benötigen Pflege, während Personal, Unterbringung und Versorgung erhebliche Kosten verursachen. Politisch umstritten ist dagegen, wie diese Kosten verteilt werden sollen. Der Kabinettsentwurf kombiniert Einsparungen mit höheren Belastungen bestimmter Beitragszahler und strukturellen Maßnahmen, vertagt aber zentrale Fragen auf eine weitere Kommission. Damit gewinnt die Bundesregierung Zeit, ohne den langfristigen Finanzierungskonflikt bereits zu lösen. Bei der nächsten Reformstufe wird sie deshalb konkret beantworten müssen, welche Leistungen die Pflegeversicherung künftig finanzieren soll, wie stark Beitragszahler belastet werden und welche Eigenanteile Pflegebedürftigen zugemutet werden können. Angesichts der demografischen Entwicklung dürfte die Pflegefinanzierung weit über 2027 hinaus eine der schwierigsten sozialpolitischen Aufgaben Deutschlands bleiben.

Historischer Hintergrund

Die soziale Pflegeversicherung existiert in Deutschland seit 1995 und wurde als fünfte Säule der Sozialversicherung geschaffen. Anders als beispielsweise eine klassische Vollversicherung übernimmt sie nicht zwangsläufig sämtliche tatsächlich anfallenden Pflegekosten. Seit ihrer Einführung ist die Zahl der Pflegebedürftigen erheblich gestiegen. Gleichzeitig hat sich die Altersstruktur Deutschlands verändert: Geburtenstarke Jahrgänge erreichen zunehmend ein Alter, in dem das Risiko einer Pflegebedürftigkeit wächst. Mehrere Bundesregierungen haben deshalb Beiträge und Leistungen wiederholt angepasst. Die aktuelle Reform steht in dieser Entwicklung, trifft jedoch auf besonders hohen finanziellen Druck und eine Zahl von inzwischen mehr als sechs Millionen Pflegebedürftigen. (bundesregierung.de)

Zukunftsprognose

Bis Mitte 2027 dürfte die politische Auseinandersetzung über die Pflegeversicherung weiter an Intensität gewinnen. Die geplante Kommission muss Lösungen für Fragen entwickeln, bei denen Union und SPD bislang unterschiedliche Positionen vertreten. Wirtschaftlich ist insbesondere die Entwicklung der Sozialversicherungsbeiträge relevant, weil steigende Beiträge Beschäftigte und Arbeitgeber belasten. Gesellschaftlich wächst gleichzeitig der Druck, Pflegebedürftige und Angehörige vor immer höheren Kosten zu schützen. Langfristig wird eine Reform deshalb wahrscheinlich mehrere Bereiche gleichzeitig berücksichtigen müssen: Finanzierung, Leistungen, Prävention, Pflegepersonal, private Vorsorge und die Eigenanteile stationär Pflegebedürftiger.

Wer ist Carsten Linnemann?

Carsten Linnemann ist CDU-Politiker und Bundesgesundheitsminister. Als zuständiger Minister verantwortet er den aktuellen Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes und die geplante weitere Strukturreform der Pflegeversicherung.

Warum steckt die Pflegeversicherung in Finanzproblemen?

Die Zahl der Pflegebedürftigen ist stark gestiegen, während gleichzeitig die Kosten für Personal und Versorgung zunehmen. Da die Pflegeversicherung überwiegend über Beiträge finanziert wird, führt diese Entwicklung zu wachsendem Druck auf Einnahmen und Ausgaben.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welcher Einkommenshöhe Beiträge zur jeweiligen Sozialversicherung berechnet werden. Wird sie angehoben, können Versicherte mit entsprechend hohen Einkommen höhere Beiträge zahlen.

OZD-Extra – Wer von den Plänen besonders betroffen wäre

Die geplante Stabilisierung des allgemeinen Beitragssatzes bedeutet nicht, dass die Belastung für jeden Versicherten gleich bleibt. Kinderlose sollen bereits 2027 einen höheren Zuschlag entrichten, während die angehobene Beitragsbemessungsgrenze insbesondere höhere Einkommen betrifft. Der geplante Zuschlag für bestimmte bislang beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner soll dagegen erst 2028 eingeführt werden. Für Arbeitnehmer und Unternehmen bleibt darüber hinaus entscheidend, ob die große Strukturreform ab Mitte 2027 weitere Änderungen bei Beiträgen oder Leistungen erforderlich macht. (bundesgesundheitsministerium.de)

Gewinnspiel

Auf wie viele Menschen ist die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland nach Angaben des Gesundheitsministers gestiegen?

A: Rund zwei Millionen
B: Rund vier Millionen
C: Mehr als sechs Millionen
D: Mehr als zehn Millionen

https://www.online-zeitung-deutschland.de/a/46220/das-tolle-gewinnspiel-2026-gutscheine-zu-gewinnen

Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.