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Merz macht Druck bei Arbeitsmarktreform: Befristete Jobs sollen deutlich länger möglich werden

Bundeskanzler Friedrich Merz will das Reformtempo erhöhen. Im Fokus stehen längere Befristungen und flexiblere Arbeitszeiten – doch nicht alles ist beschlossen.

Fakten im Überblick

Merz will beim nächsten Koalitionsausschuss die geplanten Arbeitsmarktreformen von Union und SPD vorantreiben.

Sachgrundlose Befristungen sollen nach den bisherigen Plänen für bestimmte Neueinstellungen von 24 auf bis zu 48 Monate ausgeweitet werden.

Bei der geplanten Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gibt es innerhalb der Koalition weiterhin Differenzen.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will den Reformkurs seiner Bundesregierung trotz Verzögerungen fortsetzen und bei Veränderungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt das Tempo erhöhen. Vor Unternehmerinnen und Unternehmern in Berlin räumte der Kanzler ein, dass Union und SPD bei mehreren Vorhaben langsamer vorangekommen seien als geplant. „Wir sind - das sage ich ganz offen und ehrlich - noch nicht da, wo wir in der Bundesregierung sein wollten zum jetzigen Zeitpunkt im Herbst 2026“, sagte Merz. Gleichzeitig machte er deutlich, dass er keine Abkehr von den vereinbarten Reformen beabsichtigt: „Sie sollen an meiner Entschlossenheit nicht zweifeln, dies alles jetzt auch weiter Schritt für Schritt umzusetzen“. Der nächste Koalitionsausschuss soll deshalb erneut über den Arbeitsmarkt beraten. „Da haben wir einiges nachzuholen“, sagte Merz. Bereits im Juli hatte die schwarz-rote Koalition ein Paket mit 34 Maßnahmen beschlossen, das nach Darstellung der Bundesregierung Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Wachstum stärken sowie Bürokratie reduzieren soll. Die politischen Eckpunkte müssen in mehreren Bereichen allerdings noch in konkrete Gesetze überführt und anschließend vom Bundestag beschlossen werden.

Besonders weitreichend sind die geplanten Änderungen bei befristeten Arbeitsverträgen. Nach geltendem Recht ist eine sachgrundlose Befristung grundsätzlich bis zu zwei Jahre möglich; innerhalb dieses Zeitraums kann ein Vertrag höchstens dreimal verlängert werden. Union und SPD wollen die Möglichkeiten ausweiten. Für Arbeitnehmer, die bis Ende Dezember 2030 neu eingestellt werden, soll eine sachgrundlose Befristung nach den bisherigen Koalitionsplänen bis zu 48 Monate und mit bis zu sechs Verlängerungen ermöglicht werden. Die Bundesregierung begründet die Lockerung damit, Unternehmen zu Neueinstellungen zu ermutigen und insbesondere wachsenden Betrieben mehr Flexibilität zu verschaffen. Die Bundesregierung führt die Ausweitung der sachgrundlosen Befristung ausdrücklich unter den noch umzusetzenden Reformvorhaben. Für Beschäftigte bedeutet das zugleich, dass Arbeitsverhältnisse über einen deutlich längeren Zeitraum ohne einen besonderen Befristungsgrund zeitlich begrenzt bleiben könnten. Die Reform ist noch nicht geltendes Recht.

Noch umstritten ist innerhalb der Koalition die Reform des Arbeitszeitgesetzes. Union und SPD haben grundsätzlich vereinbart, mehr Flexibilität durch eine wöchentliche anstelle der bisherigen täglichen Höchstarbeitszeit zu ermöglichen. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte einen Gesetzentwurf vorbereitet, der nach den bisherigen Beratungen eine wichtige Rolle für Tarifverträge und Schutzmechanismen vorsieht. Teile der Union und Wirtschaftsverbände verlangen dagegen weitergehende Möglichkeiten. Die Bundesregierung betont, dass eine Wochenbetrachtung nicht automatisch eine Verlängerung der gesamten Arbeitszeit bedeuten soll, sondern eine flexiblere Verteilung innerhalb der Woche ermöglichen soll. Arbeitsschutzstandards sollen erhalten bleiben. Merz äußerte sich beim Jahrestreffen der Wirtschaftsinitiative „Made for Germany“, die 2025 unter anderem von Siemens und der Deutschen Bank angestoßen wurde und inzwischen zahlreiche Unternehmen und Investoren vereint. „Wir wollen Sie und alle Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei unterstützen, in die Zukunft unseres Landes zu investieren“, sagte der Kanzler. Für ihn ist der Zusammenhang klar: Gelinge es, die vereinbarten Reformen tatsächlich in Gesetze zu überführen, sei Deutschland „einen großen Schritt nach vorn“.

OZD/AFP

OZD-Kommentar – Zwischen Flexibilität und Sicherheit

Die Arbeitsmarktreform berührt einen klassischen Interessenkonflikt. Unternehmen können von längeren Befristungsmöglichkeiten profitieren, weil Einstellungen in unsicheren wirtschaftlichen Situationen mit weniger langfristiger Bindung verbunden wären. Für Beschäftigte kann dieselbe Regelung dagegen bedeuten, dass die Phase beruflicher Unsicherheit von zwei auf bis zu vier Jahre wächst. Ähnlich ist die Debatte über die Wochenarbeitszeit gelagert: Eine flexiblere Verteilung kann Arbeitnehmern und Unternehmen zusätzliche Spielräume eröffnen, wirft aber zugleich Fragen nach täglichen Belastungsgrenzen und wirksamem Arbeitsschutz auf. Entscheidend wird deshalb nicht nur sein, ob die Koalition ihre Reformen beschließt, sondern wie sie Flexibilität, Beschäftigungssicherheit und Schutzrechte im endgültigen Gesetz austariert.

Historischer Hintergrund

Das deutsche Teilzeit- und Befristungsrecht begrenzt sachgrundlose Arbeitsverträge grundsätzlich auf zwei Jahre. Die Regelung soll Unternehmen zeitlich begrenzte Einstellungen ermöglichen, gleichzeitig aber verhindern, dass Beschäftigte dauerhaft von einem befristeten Vertrag zum nächsten wechseln. Auch das Arbeitszeitgesetz folgt einem Schutzgedanken: Grundsätzlich gilt der Achtstundentag, wobei eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden möglich ist, wenn innerhalb des gesetzlich festgelegten Ausgleichszeitraums im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Union und SPD wollen diese Strukturen nun verändern und argumentieren mit einem Arbeitsmarkt, der angesichts von Digitalisierung, Fachkräftemangel, demografischem Wandel und internationalem Wettbewerbsdruck flexibler werden müsse. Die Bundesregierung hatte bereits im Sommer erklärt, dass Deutschland vor grundlegenden Reformen unter anderem bei Arbeitsmarkt, Steuern, Rente und Gesundheit stehe.

Zukunftsprognose

Der kommende Koalitionsausschuss dürfte vor allem zeigen, wie schnell aus den politischen Eckpunkten konkrete Gesetze werden. Bei den Befristungen ist die Richtung innerhalb der Koalition vergleichsweise klar, während bei der Wochenarbeitszeit noch über die genaue Ausgestaltung und die Rolle von Tarifverträgen gestritten wird. Wirtschaftlich könnten großzügigere Befristungsregeln die Schwelle für Neueinstellungen bei Unternehmen senken; zugleich könnten längere Unsicherheitsphasen für Beschäftigte Auswirkungen auf private Entscheidungen wie Wohnungskauf oder Familienplanung haben. Eine flexiblere Wochenarbeitszeit könnte insbesondere Industrie, Gastronomie, Handel und andere Branchen mit schwankender Auslastung betreffen. Wie groß die tatsächlichen Effekte ausfallen, hängt jedoch von der endgültigen gesetzlichen Ausgestaltung ab.

Was bedeutet sachgrundlose Befristung?

Ein Arbeitsvertrag kann in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen befristet werden, ohne dass der Arbeitgeber dafür einen besonderen sachlichen Grund wie eine Vertretung nennen muss. Derzeit ist dies grundsätzlich für maximal zwei Jahre möglich. Die Bundesregierung plant eine Ausweitung auf bis zu 48 Monate für bestimmte Neueinstellungen.

Was bedeutet Wochenarbeitszeit statt Tageshöchstarbeitszeit?

Die Koalition will die gesetzliche Arbeitszeit flexibler über die gesamte Woche verteilen können. Dadurch könnten an einzelnen Tagen längere Arbeitszeiten möglich werden, während an anderen Tagen entsprechend weniger gearbeitet wird. Die Bundesregierung betont, dass die Reform keine generelle Erhöhung der Gesamtarbeitszeit bedeuten und bestehende Arbeitsschutzstandards erhalten soll.

Was ist „Made for Germany“?

„Made for Germany“ ist eine 2025 gegründete Wirtschaftsinitiative großer Unternehmen und Investoren. Zu den prägenden Akteuren gehören Siemens und die Deutsche Bank. Die beteiligten Unternehmen wollen Investitionen in Deutschland stärken und fordern im Gegenzug bessere wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen und Reformen. Am 30. September 2026 trafen unter anderem Siemens-Chef Roland Busch, Deutsche-Bank-Chef Christian Sewing und Bundeskanzler Friedrich Merz beim Jahrestreffen der Initiative in Berlin zusammen.

OZD-Extra – Was vier Jahre Befristung praktisch bedeuten würden

Die geplante Änderung wäre für Millionen Beschäftigte potenziell relevant: Aus derzeit grundsätzlich maximal 24 Monaten sachgrundloser Befristung könnten bis zu 48 Monate werden – eine Verdoppelung. Gleichzeitig soll die mögliche Zahl der Verlängerungen von derzeit höchstens drei innerhalb der Zweijahresfrist auf bis zu sechs steigen. Für Unternehmen könnte das mehr Zeit bedeuten, bevor sie über eine unbefristete Übernahme entscheiden müssen. Beschäftigte könnten dagegen bis zu vier Jahre auf dauerhafte Planungssicherheit warten. Noch handelt es sich um ein Reformvorhaben; erst ein abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren würde die neuen Regeln verbindlich machen.

Gewinnspiel

Auf wie viele Monate soll die sachgrundlose Befristung nach den bisherigen Reformplänen maximal ausgeweitet werden?

A: 30 Monate
B: 36 Monate
C: 48 Monate
D: 60 Monate

https://www.online-zeitung-deutschland.de/a/46220/das-tolle-gewinnspiel-2026-gutscheine-zu-gewinnen

Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.