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Bis zu 38 Cent pro Liter: Streit um Zuckersteuer eskaliert in der Bundesregierung

Die Zuckersteuer soll 2027 kommen. Doch über ihre Höhe ist ein heftiger Streit entbrannt: Das Kanzleramt hält Klingbeils aktuellen Entwurf für nicht mehrheitsfähig.

Fakten im Überblick

Die Bundesregierung hat sich grundsätzlich auf eine Steuer für zuckerhaltige Getränke ab 2027 verständigt.

Klingbeils Entwurf sieht bei hohem Zuckergehalt Steuersätze von bis zu 38 Cent pro Liter vor.

Das Bundeskanzleramt hält den aktuellen Entwurf aus dem Finanzministerium in dieser Form für nicht mehrheitsfähig.

Die Zuckersteuer entwickelt sich zum nächsten Konfliktthema der schwarz-roten Bundesregierung. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will an der vereinbarten Besteuerung zuckerhaltiger Getränke festhalten, doch sein konkreter Gesetzentwurf stößt im Bundeskanzleramt und in Teilen der Union auf erheblichen Widerstand. Aus Regierungskreisen hieß es, der Vorschlag sei „in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig“. Damit steht nicht die Zuckersteuer als solche vor dem Aus, wohl aber Klingbeils derzeitige Ausgestaltung. Grundlage der weiteren Verhandlungen sollen nach dem Willen des Kanzleramts die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit sein.

Der Streit entzündet sich vor allem an der Höhe und Staffelung der geplanten Steuer. Die von der Bundesregierung eingesetzte Finanzkommission hatte vorgeschlagen, Getränke ab fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter mit rund 26 Cent pro Liter zu belasten. Ab acht Gramm sollten 32 Cent fällig werden. Nach diesen Berechnungen wären ab 2028 Einnahmen von rund 450 Millionen Euro jährlich zu erwarten.

Der Entwurf des Bundesfinanzministeriums geht darüber hinaus. Zwar soll die Steuer ebenfalls ab einem Zuckergehalt von fünf Gramm je 100 Milliliter greifen, doch ab sieben Gramm sind bereits 32 Cent pro Liter vorgesehen. Bei zehn Gramm Zucker sollen 38 Cent fällig werden. Die Steuer soll nach den bisherigen Planungen am 1. Juli 2027 starten. Das Finanzministerium kalkuliert für 2028 mit Einnahmen von rund 1,155 Milliarden Euro und bis 2031 mit rund 1,18 Milliarden Euro jährlich.

Damit liegen die erwarteten Einnahmen erheblich über den ursprünglichen Berechnungen der Finanzkommission. Genau daran entzündet sich ein wesentlicher Teil der Kritik. Vertreter der Getränkeindustrie argumentieren, der Entwurf gehe deutlich über den zuvor diskutierten politischen Kompromiss hinaus und könne zu höheren Preisen für Verbraucherinnen und Verbraucher führen.

Klingbeil selbst will von der grundsätzlichen Einführung der Steuer jedoch nicht abrücken. Der Finanzminister erklärte gegenüber ZDFheute, das Ziel sei vereinbart und bleibe bestehen. Die Steuer solle der Gesundheitsprävention dienen und insbesondere Kinder besser vor den Folgen eines zu hohen Zuckerkonsums schützen. Über die konkrete Ausgestaltung werde innerhalb der Bundesregierung weiter verhandelt.

Dass die Steuer kommen soll, ist innerhalb der Koalition grundsätzlich bereits vereinbart. Die schwarz-rote Bundesregierung hatte die Einführung im Zusammenhang mit der finanziellen Stabilisierung des Gesundheitssystems auf den Weg gebracht. Schon bei den Eckwerten für den Bundeshaushalt 2027 hatte die Regierung eine Zuckerabgabe ausdrücklich als geplante Maßnahme genannt. Später übernahm das Finanzministerium die konkrete Ausarbeitung einer Steuer.

Der aktuelle Konflikt dreht sich deshalb weniger um das Ob als um das Wie. Teile der Union wollen verhindern, dass die Belastung stärker ausfällt als ursprünglich vereinbart. Widerstand kommt auch aus mehreren Bundesländern und aus der Lebensmittel- und Getränkeindustrie. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hat für den 8. Oktober sogar zu einer Kundgebung vor dem Bundesfinanzministerium aufgerufen.

Unterstützung erhält die Steuer dagegen von Teilen der Ärzteschaft und von Verbraucherschützern. Befürworter argumentieren, dass höhere Preise Hersteller dazu bewegen könnten, den Zuckergehalt ihrer Getränke zu reduzieren. Genau dieser Lenkungseffekt gehört neben zusätzlichen Staatseinnahmen zu den wesentlichen Zielen der geplanten Regelung. Nach Klingbeils bisherigen Aussagen sollen zuckerfreie Getränke nicht besteuert werden. Auch reine Frucht- und Gemüsesäfte sowie alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein sind nach dem derzeitigen Entwurf ausgenommen.

Politisch steht nun eine schwierige Kompromisssuche bevor. Die SPD hält an der Zuckersteuer fest und will den Entwurf stärker an den gemeinsam vereinbarten Eckpunkten ausrichten. In der Union gibt es dagegen auch Stimmen, die das gesamte Vorhaben infrage stellen. Damit könnte die Frage nach einigen Gramm Zucker pro 100 Milliliter zu einem größeren Belastungstest für die Koalition werden.

Für Klingbeil drängt zudem die Zeit. Die Einnahmen aus der Zuckersteuer spielen inzwischen auch in den Haushaltsplanungen eine Rolle. Nach Informationen der ARD wird deshalb hinter den Kulissen intensiv über einen Kompromiss verhandelt. Die Bundesregierung muss nun eine Variante finden, die gesundheitspolitische Lenkungswirkung, finanzielle Einnahmen und wirtschaftliche Belastungen miteinander verbindet – und zugleich innerhalb der Koalition eine Mehrheit findet.

OZD/AFP

OZD-Kommentar – Über die Steuer ist entschieden, über ihre Höhe nicht

Die politische Debatte über die Zuckersteuer vermischt derzeit zwei unterschiedliche Fragen. Die erste lautet: Soll Deutschland zuckerhaltige Getränke zusätzlich besteuern? Darauf hat sich die Bundesregierung grundsätzlich bereits verständigt. Die zweite lautet: Wie hoch soll diese Steuer sein? Genau darüber wird jetzt gestritten.

Für die SPD und Klingbeil steht vor allem die gesundheitspolitische Lenkungswirkung im Vordergrund. Teile der Union und die Getränkeindustrie warnen dagegen vor höheren Preisen und Belastungen für Unternehmen. Hinzu kommt die auffällige Differenz zwischen den ursprünglich erwarteten 450 Millionen Euro und den inzwischen kalkulierten Einnahmen von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr.

Die kommenden Verhandlungen dürften deshalb auf eine veränderte Staffelung hinauslaufen. Entscheidend wird sein, ob die Koalition zu den Empfehlungen der Finanzkommission zurückkehrt oder einen neuen Kompromiss findet. Fest steht bislang lediglich: Klingbeils jetziger Entwurf besitzt in der Bundesregierung keine ausreichende Unterstützung.

Historischer Hintergrund

Steuern auf stark zuckerhaltige Getränke sind international kein neues Instrument. Verschiedene Staaten haben in den vergangenen Jahren Abgaben eingeführt, um den Konsum stark gesüßter Getränke zu reduzieren und Hersteller zur Veränderung ihrer Rezepturen zu bewegen.

In Deutschland wurde eine solche Abgabe über Jahre diskutiert. 2026 nahm die Debatte im Zuge der Finanzprobleme des Gesundheitssystems deutlich an Fahrt auf. Im April wurden in den Eckwerten des Bundeshaushalts eine Zuckerabgabe und weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der staatlichen Einnahmen festgehalten.

Im Sommer konkretisierte sich das Vorhaben. Das Bundesfinanzministerium übernahm die Aufgabe, aus der zunächst diskutierten Abgabe eine Steuer auszuarbeiten. Klingbeil stellte dabei bereits klar, dass zuckerfreie Getränke nicht von einer Zuckersteuer erfasst werden sollen.

Zukunftsprognose

Dass überhaupt eine Zuckersteuer eingeführt wird, bleibt nach den aktuellen Aussagen der Bundesregierung weiterhin geplant. Unsicher sind dagegen Höhe, Staffelung und möglicherweise auch Details des vorgesehenen Starts im Jahr 2027.

Ein naheliegender Gegenstand der Verhandlungen ist eine stärkere Annäherung an die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit. Ob die Koalition genau dieses Modell übernimmt, ist jedoch offen.

Für Getränkehersteller ist insbesondere die Höhe der Schwellenwerte entscheidend. Je nach Ausgestaltung könnte die Steuer einen wirtschaftlichen Anreiz schaffen, Rezepturen zu verändern und den Zuckergehalt unter bestimmte Grenzen zu senken.

Für Verbraucher hängt die Wirkung davon ab, in welchem Umfang Hersteller die Steuer über höhere Verkaufspreise weitergeben oder stattdessen Produkte verändern und einen Teil der Kosten selbst tragen.

Was ist eine Zuckersteuer?

Eine Zuckersteuer belastet Getränke oder Lebensmittel abhängig von ihrem Zuckergehalt mit einer zusätzlichen Steuer. Das Ziel kann sowohl in zusätzlichen Einnahmen als auch in einer gesundheitspolitischen Lenkungswirkung bestehen. Hersteller erhalten dadurch einen finanziellen Anreiz, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren.

Welche Getränke wären betroffen?

Nach dem derzeit diskutierten Entwurf soll die Steuer bei Getränken ab fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter einsetzen. Zuckerfreie Getränke sollen nicht erfasst werden. Auch reine Frucht- und Gemüsesäfte, alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein sind nach dem bislang bekannt gewordenen Entwurf ausgenommen.

OZD-Extra – Was 38 Cent Steuer beim Einkauf bedeuten könnten

Die höchste im Entwurf vorgesehene Stufe beträgt 38 Cent pro Liter. Würde ein Hersteller diese Belastung vollständig an die Kunden weiterreichen, entspräche das bei einer 1,5-Liter-Flasche rechnerisch 57 Cent zusätzlicher Steuerbelastung vor möglichen weiteren Preiseffekten. Ob und in welchem Umfang Hersteller eine solche Steuer tatsächlich weitergeben würden, ist offen.

Gerade deshalb sind die Grenzwerte für die Industrie so wichtig: Eine Rezepturänderung könnte dafür sorgen, dass ein Getränk in eine niedrigere Steuerstufe fällt.

Gewinnspiel

Ab welchem Zuckergehalt sieht der bisherige Entwurf des Finanzministeriums die höchste Steuerstufe von 38 Cent pro Liter vor?

A: 5 Gramm pro 100 Milliliter

B: 7 Gramm pro 100 Milliliter

C: 8 Gramm pro 100 Milliliter

D: 10 Gramm pro 100 Milliliter

https://www.online-zeitung-deutschland.de/a/46220/das-tolle-gewinnspiel-2026-gutscheine-zu-gewinnen

Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.