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Bayern klagt gegen bundeseinheitliche Erbschaftsteuer

Bayern will bei der Erbschaftsteuer eigene Regeln und höhere Freibeträge. Jetzt verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Klage des Freistaats.

Fakten im Überblick

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt Bayerns Klage zur Erbschaftsteuer.

Bayern hält die bundeseinheitlichen Freibeträge für veraltet.

Urteile werden erst in einigen Wochen oder Monaten erwartet.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigt sich seit Montag mit einer Klage Bayerns zur Erbschaftsteuer. Der Freistaat will erreichen, dass die Länder selbst entscheiden, wie hoch die Freibeträge beim Erben sind, und kritisiert die bundeseinheitlichen Regelungen als ungerecht angesichts der stark gestiegenen Immobilienwerte. Bayerns Finanzminister Albert Füracker sagte: "Die Freibeträge wurden 2009 festgesetzt, den Werten damals entsprechend". Nach seiner Ansicht habe sich der Immobilienmarkt seitdem stark verändert, die Freibeträge seien aber gleich geblieben. Besonders hebt Füracker die regionalen Unterschiede bei den Immobilienpreisen hervor, während die Freibeträge bundesweit gleich seien. Deshalb ist für ihn klar, dass die Länder selbst Regeln setzen sollten.

Anders sieht das Christian Görke, finanzpolitischer Sprecher der Linken. Aus seiner Sicht gibt es heute Regelungen, die eine selbst genutzte Immobilie von der Steuer befreien können. "Eine selbst genutzte Immobilie kann heute grundsätzlich steuerfrei an Ehepartner und Kinder vererbt werden", sagte er. Eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer lehnt er aber deutlich ab. Er sprach von einem "Wettbewerb der Bundesländer um die Erbschaftsteuer" und bezeichnete diesen als "hochgradig gemeinwohlschädlich". Görke warnte zudem, es "gäbe es bald milliardenschwere Umzüge, nur um Steuern zu sparen".

Wie hoch der Betrag ist, der beim Erben steuerfrei bleibt, richtet sich aktuell nach dem Verwandtschaftsgrad. Ehepartner können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben, Kinder bis zu 400.000 Euro. Wird das geerbte Eigenheim von nahen Angehörigen selbst genutzt und zehn Jahre gehalten, entfällt die Steuer komplett. Das Gericht prüft, ob die derzeitigen Vorschriften zu Bewertung, Freibeträgen und Steuersätzen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Eine Entscheidung ist in dieser Woche nicht zu erwarten. Urteile fallen in der Regel erst einige Wochen bis Monate nach der Verhandlung. Bereits am Dienstag steht eine weitere Verhandlung zur Erbschaftsteuer an, dann zu Privilegien für Firmenerben.

OZD/AFP

OZD-Kommentar – Die Erbschaftsteuer steht auf dem Prüfstand

Bayerns Vorstoß vor dem Bundesverfassungsgericht rüttelt an alten Strukturen. Der Freistaat will seine regionalen Bedürfnisse stärker berücksichtigt wissen und argumentiert nachvollziehbar mit teilweise massiv gestiegenen Immobilienpreisen. Gleichzeitig fürchten manche, dass Länderwettbewerb ein gerechtes Steuersystem aushöhlen könnte. Wenn der Zusammenhalt der Länder bröckelt und Wohlhabende einzig nach dem Steuersatz ihren Wohnort wählen, wird Solidarität zum leeren Begriff. Karlsruhe steht vor der schwierigen Aufgabe, diesen Balanceakt zwischen regionaler Gerechtigkeit und gesamtstaatlicher Fairness neu auszutarieren. Es ist zu erwarten, dass das Gericht eine klarere Linie vorgibt, aber große Umwälzungen wahrscheinlich vermeidet.

Historischer Hintergrund

Die Regeln zur Erbschaftsteuer wurden zuletzt 2009 festgelegt. Sie sind immer wieder Streitthema zwischen Bund und Ländern, besonders angesichts unterschiedlich starker Preisentwicklungen bei Immobilien. Das Bundesverfassungsgericht wurde wiederholt mit Fragen zur Erbschaftsteuer und zur Gesetzgebungskompetenz betraut.

Zukunftsprognose

Falls Karlsruhe mehr Landesautonomie zulässt, könnten die Freibeträge künftig nach Bundesland variieren und Wohnortentscheidungen beeinflussen. Möglich ist auch, dass an der bundeseinheitlichen Lösung festgehalten wird, um Steuerflucht zu unterbinden. Die Entscheidung wird bundesweit Auswirkungen auf Familien, Erben und möglicherweise Unternehmen haben.

Erklärungen

Was sind Freibeträge bei der Erbschaftsteuer?

Freibeträge bestimmen, bis zu welchem Betrag ein Erbe steuerfrei bleibt. Sie unterscheiden sich je nach Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen.

OZD-Extras

Die Neuverhandlung der Erbschaftsteuer könnte den Föderalismus in Deutschland nachhaltig prägen, bleibt aber laut Einschätzung von Beobachtern zunächst ohne Auswirkungen auf Börsen und Finanzmärkte.

Gewinnspiel

Wer klagt vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der Erbschaftsteuer?

A) Bayern

B) Nordrhein-Westfalen

C) Hamburg

D) Sachsen

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Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.