Gastgewerbe fürchtet neue Engpässe bei Arbeitskräften
Tourismuswirtschaft kritisiert Kabinettsentscheidung
Das Bundeskabinett will das Westbalkankontingent halbieren. Der DEHOGA sieht darin ein falsches Signal für Gastronomie und Tourismus.
Fakten im Überblick
Das Bundeskabinett beschloss nach DEHOGA-Angaben eine Halbierung des Westbalkankontingents.
Die Regelung erleichtert Arbeitsmigration aus sechs Staaten des westlichen Balkans.
Hotels und Restaurants warnen vor zusätzlichen Personalengpässen.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband kritisiert die geplante Halbierung des Westbalkankontingents. Nach der Kabinettsentscheidung soll die Zahl der möglichen Zustimmungen für Beschäftigte aus den sechs Westbalkanstaaten deutlich sinken. Für Gastronomie, Hotellerie und Tourismus sei das angesichts des anhaltenden Personalbedarfs ein falsches Signal.
Die Westbalkanregelung ermöglicht Staatsangehörigen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien unter bestimmten Voraussetzungen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Voraussetzung ist grundsätzlich ein konkretes Arbeitsplatzangebot; die Bundesagentur für Arbeit prüft die Beschäftigung.
Der DEHOGA verweist darauf, dass viele Betriebe ihre Öffnungszeiten und Angebote bereits wegen fehlender Mitarbeiter einschränken müssten. Beschäftigte aus den Westbalkanstaaten seien in zahlreichen Unternehmen fest integriert. Eine Verkleinerung des Kontingents könne Besetzungsverfahren verlängern und die Wachstumschancen der Branche begrenzen.
Die Bundesregierung verfolgt mit der Kürzung eine politische Neugewichtung der Arbeitsmigration. Für Betriebe bleibt neben der Westbalkanregelung die Einwanderung über andere Wege des Fachkräfteeinwanderungsrechts möglich. Diese Verfahren unterscheiden sich jedoch bei Anforderungen, Nachweisen und Bearbeitungszeiten.
Eine unmittelbare Börsenreaktion ist aus der Kabinettsentscheidung nicht seriös abzuleiten. Wirtschaftlich könnten vor allem personalintensive Hotels, Restaurants und touristische Dienstleister betroffen sein. Ob die Kürzung tatsächlich zu stärkeren Engpässen führt, hängt auch von der Nachfrage, der Nutzung anderer Einwanderungswege und der Geschwindigkeit der Behörden ab.
DEHOGA/OZD
OZD-Kommentar – Arbeitsmarktpolitik trifft auf betriebliche Realität
Eine reine Begrenzungsdebatte greift zu kurz, wenn Betriebe offene Stellen dauerhaft nicht besetzen können. Zugleich braucht Arbeitsmigration klare Regeln, wirksame Kontrollen und verlässliche Verfahren. Entscheidend ist, ob die Bundesregierung den geringeren Zugang über die Westbalkanregelung durch praktikable Alternativen ausgleicht.
Historischer Hintergrund
Die Westbalkanregelung wurde 2016 eingeführt, nachdem die Asylanträge aus der Region stark gestiegen waren. Sie sollte legale Beschäftigung ermöglichen und irreguläre Migration verringern. Wegen hoher Nachfrage wurde die Regelung verlängert und das Kontingent später ausgeweitet.
Zukunftsprognose
Nach einer Halbierung dürften Arbeitgeber stärker auf das allgemeine Fachkräfteeinwanderungsrecht, Ausbildung und Automatisierung setzen. Kurzfristig sind längere Rekrutierungszeiten möglich. Politisch dürfte die Wirkung der Kürzung auf Beschäftigung und Migration weiter kontrovers diskutiert werden.
Was ist die Westbalkanregelung?
Sie ist ein besonderer Zugangsweg zum deutschen Arbeitsmarkt für Menschen aus sechs Westbalkanstaaten. Ein Arbeitsplatzangebot und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit sind zentrale Voraussetzungen; eine anerkannte Berufsausbildung ist nicht in jedem Fall erforderlich.
OZD-Extra – Warum das Gastgewerbe besonders betroffen ist
Hotels und Restaurants benötigen viele Beschäftigte in Küche, Service, Reinigung und Organisation. Arbeit fällt häufig am Abend, am Wochenende und saisonal an. Offene Stellen wirken sich deshalb schnell auf Öffnungszeiten und Angebot aus.
Gewinnspiel
Welche Branche warnt vor der Kürzung?
A: Das Gastgewerbe
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Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild DEHOGA.