Fakten im Überblick
Beate Zschäpe bleibt nach gerichtlichem Beschluss mindestens bis 2035 in Haft.
Das Oberlandesgericht München stellte die besondere Schwere der Schuld fest.
Zschäpe räumte erstmals ihre Mitwisserschaft an neun der zehn Morde ein.
Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass die verurteilte NSU-Terroristin Beate Zschäpe mindestens bis zum Jahr 2035 in Haft bleiben muss. Weder sie noch die Bundesanwaltschaft hätten gegen den Ende Oktober gefassten Beschluss Einspruch eingelegt, erklärte das Gericht. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig und die Hoffnung auf eine frühere Haftentlassung auf absehbare Zeit beendet. Das Gericht hatte schon nach dem NSU-Prozess 2018 die außergewöhnliche Schwere der Schuld festgestellt. Dies schließt, wie im Fall von Zschäpe, eine Freilassung nach den üblichen 15 Jahren aus. Die 51-Jährige verbüßt ihre Strafe in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz.
Im NSU-Prozess wurde Zschäpe als Mittäterin der Morde des rechtsextremistischen Nationalsozialistischen Untergrunds verurteilt. Die Gruppe hatte von 2000 bis 2007 neun Migranten und eine Polizistin ermordet. Neben den Morden wurden der Terrorzelle zahlreiche Überfälle und mindestens zwei Bombenanschläge zugeschrieben. Zschäpe lebte gemeinsam mit den NSU-Haupttätern Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos jahrelang im Untergrund. Die beiden Männer erschossen im Verlauf der Fahndung zehn Menschen und nahmen sich nach einem gescheiterten Banküberfall vermutlich selbst das Leben. Erst danach stellte sich Zschäpe der Polizei.
Ausgangspunkt für den jetzt bestätigten Beschluss war, dass Zschäpe im Oktober 2023 zum ersten Mal ihre Mitwisserschaft bei neun der zehn Morde einräumte. Das Gericht erklärte, sie habe bekannt, nach dem Mord an Enver Simsek im September 2000 von weiteren geplanten Taten gewusst zu haben. Damit habe sie sich grundsätzlich zu ihrer Schuld bekannt und laut Gericht auch "Scham darüber bekundet, das Leben unschuldiger, willkürlich ausgewählter Menschen zerstört oder massiv beeinträchtigt zu haben". Außerdem habe sie sich inzwischen vom nationalsozialistischen Gedankengut, das den Taten zugrunde lag, distanziert. Dennoch sieht das Gericht keinen Grund, vor 2035 eine vorzeitige Haftentlassung in Betracht zu ziehen.
OZD/AFP
OZD-Kommentar – Keine vorzeitige Freiheit für Zschäpe – Ein Signal für unsere Justiz
Das rechtskräftige Urteil gegen Beate Zschäpe ist eine klare Ansage unseres Rechtssystems an Täter schweren Unrechts. Wer bei politisch motivierten Verbrechen mit solch verheerenden Folgen wie im NSU-Fall Verantwortung trägt, muss auch mit dauerhafter Konsequenz rechnen. Dass nun erstmals Mitwissen und Scham eingeräumt wurden, ist ein spätes Zeichen von Einsicht. Für die Opfer und ihre Familien bleibt das Leid dennoch unermesslich. Auch nach Jahren offenbart dieser Fall, wie schwierig eine vollständige Aufarbeitung bleibt. Die Justiz hat aber mit ihrem Beschluss deutlich gemacht, dass Reue allein nicht genügt, um einer so schweren schuldhaften Beteiligung rascher zu entkommen. Für die Gesellschaft sendet die Entscheidung das wichtige Zeichen aus, dass rechte Gewalt nicht bagatellisiert wird. Es ist zu erwarten, dass die kontroverse Debatte um Aufarbeitung, Gerechtigkeit und Umgang mit Verurteilten wie Zschäpe weitergeht, auch weit über 2035 hinaus.
Historischer Hintergrund
Der Nationalsozialistische Untergrund, kurz NSU, war eine rechtsextreme Terrorgruppe, deren Mordserie von 2000 bis 2007 ganz Deutschland erschütterte. Die wichtigsten Hintermänner, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, begingen 2011 nach einem gescheiterten Banküberfall Selbstmord. Beate Zschäpe lebte jahrelang mit ihnen im Untergrund und stellte sich nach deren Tod der Polizei. Die Aufdeckung der Taten führte bundesweit zu einer Debatte über institutionelle Versäumnisse bei der Ermittlung rechtsextremer Straftaten. Das Oberlandesgericht München verurteilte Zschäpe 2018 als Mittäterin zu einer lebenslangen Haftstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Zukunftsprognose
Die juristische und gesellschaftliche Aufarbeitung des NSU-Komplexes wird weiterhin die öffentliche Debatte beschäftigen. Es ist davon auszugehen, dass Forderungen nach noch mehr Transparenz und Unterstützung der Opferfamilien bleiben. Die Entscheidung, Zschäpe frühestens 2035 auf Haftentlassung zu prüfen, wird voraussichtlich als strenges Signal an rechtsextremistische Täter gesehen werden. Politisch könnten neue Präventionsmaßnahmen gegen rechte Gewalt diskutiert werden. Da die Haftzeit noch Jahre andauert, werden juristische Nachbeben und gesellschaftliche Auseinandersetzungen weiter möglich bleiben.
Erklärungen
Was ist der NSU?
Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) war eine rechtsextreme Terrorzelle, der zahlreiche Morde, Bombenanschläge und Überfälle in Deutschland angelastet wurden.
Wer ist Beate Zschäpe?
Beate Zschäpe wurde 2018 wegen Beteiligung an den Verbrechen des NSU zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie lebte mit den Haupttätern Böhnhardt und Mundlos im Untergrund.
OZD-Extras
Beate Zschäpe verbüßt ihre Strafe in der JVA Chemnitz in Sachsen.
Der Fall hatte nach Aufdeckung die Sicherheits- und Ermittlungsbehörden in ganz Deutschland erschüttert.
Die Entscheidung zur Mindesthaftzeit ist rechtlich bindend und beeinflusst ähnliche Fälle mit hoher Schuldschwere.
Gewinnspiel
Wie viele Jahre dauert laut Gericht mindestens Zschäpes Haftzeit ab Urteil?
A) 15 Jahre
B) 17 Jahre
C) 20 Jahre
D) bis mindestens 2035
Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.