Die Einigung der öffentlichen Hand mit dem Haus Hohenzollern ist nun
wirksam. Nachdem bereits die Stiftungsräte der Stiftung Preußische
Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) und der Stiftung
Preußischer Kulturbesitz (SPK) zugestimmt hatten, erfolgte heute die
letzte noch ausstehende Genehmigung des Kuratoriums der Stiftung
Deutsches Historisches Museum (DHM).
Als Kernelement wird nun
eine gemeinnützige „Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz" gegründet,
auf die alle Objekte übergehen, deren Eigentum zwischen der öffentlichen
Hand und Hohenzollern umstritten war. Die Stiftung wird sie dauerhaft
in den Sammlungen von SPSG, SPK und DHM für die Öffentlichkeit bewahren.
Kulturstaatsminister
Dr. Wolfram Weimer: „Nach hundert Jahren haben wir einen Streit aus der
Zeit des Übergangs von der Monarchie zur Republik im besten
Einvernehmen beendet. Die Einigung ist ein historischer Erfolg, und zwar
zuallererst für die Öffentlichkeit und Deutschland als Kulturnation.
Zahllose Kunstgegenstände, die für die Geschichte Brandenburgs, Preußens
und damit Deutschlands von hoher Bedeutung sind, bleiben nun der
Öffentlichkeit auf Dauer erhalten und bilden weiterhin Kernstücke
unserer Museen und Schlösser. Dieser bleibende Rechtsfrieden setzt
Kräfte frei, um die Sammlungen und ihre Geschichte noch besser für das
Publikum zur Geltung kommen zu lassen.“
Brandenburgs Kulturministerin
Dr. Manja Schüle: „Ich freue mich, dass es uns gemeinsam mit allen
Partnern gelungen ist, den Gordischen Knoten zu entwirren – nicht mit
brachialer Gewalt und endlosen Rechtsverfahren, sondern mit einer klugen
Lösung. Entscheidend ist nicht die Frage, wem die Objekte gehören,
sondern was mit ihnen geschieht. Die neue ‚Stiftung Hohenzollernscher
Kunstbesitz‘ löst gleich mehrere Probleme: Sie sichert Objekte von
großem kunsthistorischen Wert dauerhaft für die Öffentlichkeit. Sie
schafft Rechtssicherheit für die Einrichtungen. Und sie ermöglicht
wieder eine unbelastete, faktenorientierte Auseinandersetzung mit dem
kulturellen, historischen, politischen Erbe der Hohenzollern als Teil
unserer deutschen Geschichte.“
Sarah Wedl-Wilson, Senatorin für
Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Berlin: „Nachdem
nun die Stiftungsräte unserer gemeinsam erzielten Einigung zugestimmt
haben, sind wir den letzten wichtigen Schritt gegangen, um diesen ein
Jahrhundert dauernden Streit dauerhaft zu befrieden. Mit diesem Schritt
ist die Zukunft zehntausender historisch bedeutender Objekte für die
Öffentlichkeit in unseren Museen gesichert. Sie spielen für das Land
Berlin eine zentrale identitätsstiftende Rolle: Durch sie bleibt die
Geschichte unserer Stadt für zukünftige Generationen erfahrbar. Ich
danke allen Mitwirkenden sehr, dass wir gemeinsam diesen historischen
Moment erreicht haben.“
Prinz Georg Friedrich von Preußen: „Es
war immer mein Ziel, unser gemeinsames Kulturerbe dauerhaft für die
kunstinteressierten Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und öffentlich
zugänglich zu machen. Die nun gefundene Lösung ist eine hervorragende
Basis für eine neue Partnerschaft zwischen den staatlichen
Kulturstiftungen und meiner Familie.“
Prof. Dr. Christoph Martin
Vogtherr, Generaldirektor der SPSG: „Durch die Errichtung der neuen
Stiftung werden langjährige juristische Auseinandersetzungen mit
unsicherem Ausgang vermieden. Die Bewahrung, Erforschung und Vermittlung
dieser international bedeutenden Kulturgüter bleiben auf Dauer in der
Verantwortung der drei öffentlichen Einrichtungen, die diese Objekte
auch schon bislang betreut haben.Die nun erzielte Einigung ermöglicht
allen Beteiligten dauerhaft Rechts- und Planungssicherheit. Im künftigen
Stiftungsvorstand werden wir die gute Zusammenarbeit mit der SPK und
dem DHM fortsetzen und zugleich ein neues Band unserer drei großen
Institutionen knüpfen können. Darauf freue ich mich sehr.“
Prof.
Dr. Marion Ackermann, Präsidentin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz:
„Es ist ein historischer und es ist wirklich ein gemeinsamer Erfolg, zu
dem der Bund, die Länder Berlin und Brandenburg sowie das Haus
Hohenzollern und natürlich nicht zuletzt die betroffenen Einrichtungen
gemeinsam beigetragen haben. Es ging uns immer darum, im Sinne von
Millionen von Museumsbesucherinnen und -besuchern zu agieren. Viele
bedeutende Objekte sind mit dieser Vereinbarung für immer für die
Öffentlichkeit gesichert. Die Zusammenarbeit mit der Stiftung Preußische
Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg und dem Deutschen Historischen
Museum wird naturgemäß auch künftig bei diesem historisch bedeutsamen
Thema eine sehr enge sein. Darauf freue ich mich.“
Prof. Dr.
Raphael Gross, Präsident der Stiftung Deutsches Historisches Museum:
„Für das Deutsche Historische Museum ist an dieser neuen Einrichtung vor
allem wichtig, dass die zuvor strittigen Objekte auch künftig so
präsentiert werden können, wie es unserer historisch-kritischen
Perspektive entspricht. Insgesamt führt der Kompromiss dazu, dass
künftig Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen egal welche historische
Perspektive sie einnehmen, dies ohne Sorge vor juristischen
Auseinandersetzungen tun können.“
Die neue Stiftung wird von
einem Vorstand geleitet. Dieser wird von einem Stiftungsrat überwacht,
der für die Willensbildung in Grundsatzfragen zuständig ist. Der
Vorstand besteht aus der Präsidentin der SPK, dem Generaldirektor der
SPSG und dem Präsidenten des DHM. Diese üben ihr Amt ehrenamtlich und
unentgeltlich aus. Der Stiftungsrat besteht aus neun Mitgliedern. Sechs
davon stellt die öffentliche Hand, nämlich je einen Vertreter des
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, des
Bundesministeriums der Finanzen, der Berliner Senatsverwaltungen für
Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie für Finanzen und der
Brandenburger Ministerien für Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie
der Finanzen und für Europa.Das Haus Hohenzollern stellt drei
Mitglieder, Georg Friedrich Prinz von Preußen sowie zwei weitere von ihm
benannte Vertreter. Der Stiftungsrat fasst seine Beschlüsse mit
einfacher Mehrheit, die Stimmen der öffentlichen Hand können dabei nur
einheitlich abgegeben werden. Da sie über zwei Drittel der Stimmen
verfügt, können gegen sie keine Entscheidungen getroffen werden.
Die
bürgerlich-rechtliche Stiftung hat zum Stiftungszweck die Bewahrung der
eingebrachten Kunstgegenstände. Sie unterliegt der Stiftungsaufsicht
des Landes Brandenburg. Ihr Vermögen besteht neben den eingebrachten
Kunstgegenständen aus einem geringfügigen Barvermögen als
Liquiditätsreserve von 20.000 Euro, das die Beteiligten der öffentlichen
Hand zu gleichen Teilen einbringen. Für den Fall der Auflösung der
Stiftung wird ihr Vermögen auf SPSG, SPK und DHM übertragen.
Mit der Einigung sind sämtliche Ansprüche des Hauses Hohenzollern gegenüber der Öffentlichen Hand abgegolten.
Der
Einigung zu den seit 1925/1926 bestehenden Streitigkeiten sind
intensive und konstruktive Gespräche zwischen Georg Friedrich Prinz von
Preußen und der öffentlichen Hand im Oktober 2024 vorausgegangen, an
denen auch die Einrichtungsleitungen der SPSG, SPK und DHM beteiligt
waren. Das Haus Hohenzollern hatte vor Beginn der informellen Gespräche
alle noch offenen Klagen vermögens- oder presserechtlicher Natur
zurückgenommen.
Der Rahmenvertrag, das Stiftungsgeschäft und die
Stiftungssatzung der neuen „Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz"
können hier abgerufen werden: https://kulturstaatsminister.de/dokumente-zur-stiftung-hohenzollernscher-kunstbesitz
Die Bundesregierung
OZD
Alle Angaben ohne Gewähr.
Bild: Eine jahrzehntelange Auseinandersetzung ist gelöst: Der Bund, die Länder Berlin und Brandenburg und das Haus Hohenzollern haben eine Einigung erzielt.
Quelle: Franziska von Tenspolde