Mit einem einstimmigen Beschluss hat der SPD-Parteitag am Sonntag in Berlin ein deutliches Zeichen gesetzt: Die Partei will ein AfD-Verbotsverfahren vorbereiten und spricht der rechten Partei offen die Verfassungstreue ab. Der Leitantrag mit dem Titel „Wehrhafte Demokratie heißt handeln“ ist ein politisches Ausrufezeichen – doch auch ein Beleg für die zunehmende Ratlosigkeit im Umgang mit der erstarkenden AfD.
Die SPD sieht die AfD als klar rechtsextremistisch und nennt die Beweislage für ihre Verfassungswidrigkeit "erdrückend". Besonders der Einfluss des sogenannten völkischen Flügels, die Forderung nach "Remigration" und die gezielte Untergrabung des Vertrauens in die Demokratie werden als Gründe genannt. Die SPD will nun eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ins Leben rufen, um Belege zu sammeln – mit dem Ziel, beim Bundesverfassungsgericht ein Parteiverbot zu beantragen.
Kritisch betrachtet wirft dieser Vorstoß mehrere Fragen auf: Ist ein Verbot tatsächlich das geeignete Mittel, um eine demokratisch gewählte Partei zu stoppen? Oder könnte genau das die AfD in ihrer Opferrolle stärken und ihr weiteren Zulauf verschaffen? Die SPD betont zwar, ein Verbot könne die politische Auseinandersetzung nicht ersetzen – doch genau an dieser Stelle sehen viele Beobachter ein Problem: Die inhaltliche Gegenstrategie zur AfD bleibt oft vage oder defensiv.
Die geplante Parteiarbeitsgruppe, die ein Konzept gegen das Gedankengut der AfD entwickeln soll, kommt spät. Die soziale Verankerung der AfD, besonders in strukturschwachen Regionen, ist längst Realität. Verbot statt Überzeugung – das wirkt nicht wie ein Ausdruck politischer Stärke, sondern wie ein letztes Mittel.
Ein AfD-Verbot wäre ein historischer Schritt – mit weitreichenden Folgen für das demokratische Gefüge in Deutschland. Die Frage bleibt: Will die SPD damit die Demokratie schützen – oder kaschiert sie damit ihre eigene strategische Schwäche im Umgang mit dem politischen Rechtsruck?
OZD
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