Russland hat den Austritt aus der europäischen Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung offiziell vollzogen. Präsident Wladimir Putin unterzeichnete am Montag ein entsprechendes Gesetz, nachdem es zuvor vom russischen Parlament verabschiedet worden war. Die staatliche Veröffentlichung des Dokuments nannte keine weiteren Umsetzungsdetails.
Hintergrund des Austritts ist die jahrelange Spannungen zwischen Russland und dem Europarat, der die Konvention 1987 verabschiedete. Der Europarat hatte Russland nach dem Beginn der Offensive gegen die Ukraine im Jahr 2022 faktisch ausgeschlossen. Das russische Parlament begründete den Schritt mit Vorwürfen der „Diskriminierung“ Russlands durch den Europarat.
Die Konvention soll als internationales Instrument die Folter in allen Mitgliedsstaaten verhindern und unabhängige Kontrollen ermöglichen. Sie gilt seit über 35 Jahren als Eckpfeiler des europäischen Menschenrechtsschutzes. Durch den Austritt entzieht Russland den nationalen Institutionen die rechtliche Pflicht zur Kooperation mit Kontrollmechanismen des Europarates.
Kritische Perspektive:
Rückschritt für Menschenrechte:
Russland signalisiert mit dem Austritt, dass internationale Kontrolle über Haftbedingungen und Foltervorwürfe nicht mehr akzeptiert wird.
Die Maßnahme untergräbt die internationale Glaubwürdigkeit Russlands im Bereich Menschenrechte.
Politische Dimension:
Der Schritt folgt dem Muster einer systematischen Abkapselung von westlichen Institutionen nach dem Ukraine-Krieg.
Vorwürfe der „Diskriminierung“ dienen in Moskau oft als Legitimierung für die Ablehnung internationaler Normen.
Folgen für Betroffene:
Menschen in russischer Haft haben künftig weniger Möglichkeiten, Misshandlungen über internationale Kanäle zu melden.
Organisationen wie Amnesty International oder Human Rights Watch könnten auf verschärfte Zustände in russischen Gefängnissen und Lagern hinweisen.
Signalwirkung:
Der Austritt könnte weitere autokratische Staaten ermutigen, internationale Kontrollmechanismen zu umgehen oder zu ignorieren.
Für den Europarat stellt dies einen Rückschlag in der Durchsetzung von Folterprävention dar und zeigt die begrenzte Handlungsfähigkeit gegenüber einem Großstaat wie Russland.
Fazit:
Mit dem Austritt aus der Anti-Folter-Konvention setzt Russland ein deutliches Signal der Abgrenzung von europäischen Menschenrechtsstandards. Kritiker warnen, dass dies die Kontrolle über Gefängnisse, Haftanstalten und die Einhaltung der Grundrechte weiter erschwert. Der Schritt ist sowohl symbolisch als auch praktisch ein massiver Rückschritt für den Schutz der Menschenrechte in Russland.
OZD
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Bild: AFP