Ziel ist es, wertvolle Dokumente, Handschriften und Akten dauerhaft zu sichern, und damit das schriftliche Erbe Deutschlands für künftige Generationen zu bewahren.
Staatsminister für Kultur und Medien Wolfram Weimer betont: „Archive und Bibliotheken in Deutschland bewahren Schriftgut von Weltrang. Als Zeugnisse unserer Geschichte sind Handschriften, Urkunden und Akten unersetzbar – sie sind das Gedächtnis unserer Demokratie. Gerade in Zeiten von Fake-News und wachsendem Geschichtsrevisionismus ist es unsere Aufgabe, die Authentizität historischer Quellen zu schützen und zugänglich zu machen. Nur wer seine Geschichte kennt, kann der Manipulation der Gegenwart widerstehen. Dafür setzt sich der Bund mit dem BKM-Sonderprogramm konsequent ein.“
Das Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts fördert
seit 2017 Mengenverfahren wie die Entsäuerung, Reinigung und
Schutzverpackung umfangreicher Bestände. Insgesamt wurden bereits 734
Projekte mit einem Volumen von mehr als 21,8 Millionen Euro
bewilligt.
Die diesjährigen Förderprojekte zeigen die ganze Bandbreite schriftlicher Überlieferung in Deutschland. So wird im Staatsarchiv Hamburg ein einmaliger Aktenbestand gesichert: 104 Laufmeter Strafverfahrensakten aus den Jahren 1930 bis 1950 dokumentieren das Vorgehen des NS-Regimes gegen verschiedene Personengruppen – darunter jüdische Personen, Homosexuelle, und politisch Andersdenkende. Die Akten werden gereinigt und schutzverpackt, außerdem erfolgt eine Schadensanalyse.
Ein weiteres Förderprojekt hat die Sicherung der Deutschen Meteorologischen Bibliothek in Offenbach zum Ziel. Die Bibliothek ist in ihrer Zusammensetzung einmalig und beinhaltet frühe Drucke der Jahre 1483 bis 1799, darunter 21 Inkunabeln. Der Zweite Weltkrieg und die schwierige Auslagerung hinterließen deutliche Schäden am Schriftgut. Im Projekt des Deutschen Wetterdienstes (DWD) wird darum eine Schadenserfassung durchgeführt, außerdem werden Schutzverpackungen für die historischen Bände angefertigt.
Die Projekte im BKM-Sonderprogramm werden grundsätzlich durch die beteiligten Einrichtungen, Länder und Kommunen zu mindestens 50 Prozent mitfinanziert. Ausgewählt werden sie auf Basis von Empfehlungen des Fachbeirats der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK), die gemeinsam von Bund und Ländern getragen wird.
Das BKM-Sonderprogramm ist eine von zwei Förderlinien zum Erhalt schriftlicher Originale. Die KEK-Modellprojektförderung, die mit der Ländergemeinschaft über die Kulturstiftung der Länder umgesetzt wird, nimmt besonders exemplarische Maßnahmen in den Blick.
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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