Ein 61-jähriger Mann aus Mönchengladbach ist zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er rund 40 Anleger mit einer angeblich gewinnträchtigen Idee für Eiscreme mit Alkohol betrog. Das Landgericht Mönchengladbach sah es als erwiesen an, dass der Mann gemeinsam mit einem Komplizen 2013 eine Firma gründete, um Investoren anzulocken. Statt das Geld in Produktion oder Markteintritt zu stecken, verwendeten die beiden laut Urteil den Großteil der Gelder für ihr privates Leben. Der Schaden beläuft sich auf mehr als zweieinhalb Millionen Euro.
Im Prozess gab es eine Verständigung: Der Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab, woraufhin das Gericht die Haftstrafe festlegte. Sein mutmaßlicher Komplize hingegen lebt in Thailand und konnte bislang nicht belangt werden. Er legte ein Attest vor, demzufolge er weder reise- noch verhandlungsfähig sei. Das Verfahren gegen ihn wurde deshalb abgetrennt.
Die Anleger hatten den beiden Männern vertraut – viele von ihnen in der Hoffnung auf eine vermeintlich sichere, kreative und zukunftsfähige Geschäftsidee. Stattdessen blieb ihnen nur ein finanzielles Trümmerfeld.
OZD
OZD-Kommentar – „Der süße Traum, der zum Albtraum wurde“Dieser Fall zeigt brutal, wie schnell Hoffnung zur Falle werden kann. Eine charmante Idee, ein plausibles Produkt, ein eloquenter Gründer – und schon fallen Menschen auf ein Geschäftsmodell herein, das nie mehr als ein hübsch verpackter Bluff war. Besonders bitter: Die Opfer waren keine Spekulanten, sondern Menschen, die der Versprechung innovativer Lebensmittel glaubten.
Dass der Täter nun dreieinhalb Jahre hinter Gitter muss, ist richtig – aber es heilt keinen Schaden. Der eigentliche Skandal liegt tiefer: Noch immer fehlt ein wirksamer Schutz für Kleinanleger, die mit Trend-Ideen geködert werden. Wo Kontrollen fehlen, blühen Illusionen. Und wo Illusionen blühen, wachsen oft die größten Verluste.
Die Rückkehr des Komplizen aus Thailand scheint derweil in weiter Ferne. Für die betrogenen Anleger könnte dieses Kapitel damit noch lange nicht abgeschlossen sein.

Mini-Infobox
Schaden für Anleger: über 2,5 Millionen Euro
Betroffene: rund 40 Personen
Haftstrafe: 3,5 Jahre wegen Betrugs
Idee: Eiscreme mit Alkohol
Komplize lebt in Thailand – Verfahren abgetrennt
OZD-Analyse1. Struktur des Betrugsmodells
– a) Gründung eines Unternehmens ohne echte Geschäftsaktivität –
– b) Versprechen hoher Gewinne durch innovative Produktidee –
– c) zweckentfremdete Nutzung von Anlegergeldern für privaten Lebensstil –
2. Versagen von Kontrollmechanismen
– a) fehlende Transparenz im Start-up-Sektor –
– b) mangelnde Überprüfung der Investitionsverwendung –
– c) hohe Anfälligkeit von Kleinanlegern für scheinbar kreative Geschäftsideen –
3. Rechtliche und gesellschaftliche Folgen
– a) Haftstrafe als Signal – aber begrenzter Nutzen für Opfer –
– b) schwierige internationale Strafverfolgung beim Komplizen –
– c) notwendige Diskussion über Anleger- und Verbraucherschutz bei Trend-Investments –
Betrug liegt vor, wenn jemand durch
Täuschung über Tatsachen einen Vermögensvorteil erlangt und einem
anderen dadurch ein Vermögensschaden entsteht. Die Strafen reichen – je
nach Schwere – bis zu zehn Jahren Haft.
Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.
Unglaublicher Fakt:
Der Markt für „Eis mit Alkohol“ wächst tatsächlich seit Jahren –
allerdings in echten Unternehmen. Betrüger nutzen solche Trends häufig,
um Seriosität vorzutäuschen.