Ein 19-jähriger Islamist ist in Berlin wegen der Planung eines Anschlags in Deutschland und der Unterstützung der Terrormiliz Islamischer Staat zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das Berliner Kammergericht sprach den Angeklagten unter anderem der Vorbereitung sowie der Anleitung zu einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Unterstützung einer ausländischen Terrorvereinigung schuldig.
Nach Überzeugung des Senats hatte der russische Staatsbürger tschetschenischer Abstammung spätestens im Februar 2025 den festen Entschluss gefasst, einen Anschlag zu verüben. Dafür beschaffte er sich detaillierte Anleitungen zur chemischen Herstellung von Sprengstoffen sowie zur Durchführung von Anschlägen. Erst als er feststellte, dass notwendige Komponenten nicht frei erhältlich waren, ließ er von dem Vorhaben ab.
Bereits zuvor hatte sich der zur Tatzeit 18-Jährige nach Ansicht des Gerichts zunehmend radikalisiert. Er übersetzte Propagandamaterial des IS ins Russische und Tschetschenische und bereitete seine Ausreise vor, um sich in Afghanistan dem IS als Kämpfer anzuschließen. Der junge Mann lebte zuletzt mit seiner Familie in einer Geflüchtetenunterkunft in Potsdam, nachdem er zuvor in Österreich geboren worden war und zahlreiche Wohnortwechsel hinter sich hatte.
Zu Prozessbeginn räumte der Angeklagte ein, sich dem IS zugewandt zu haben. Auslöser sei eine schwere persönliche Krise gewesen, geprägt von Perspektivlosigkeit und Wut, insbesondere während eines Aufenthalts bei seinem Vater in Tschetschenien. Eine konkrete Anschlagsplanung bestritt er jedoch und erklärte, es sei ihm vor allem um Anerkennung innerhalb der IS-Szene gegangen.
Das Gericht entschied sich dennoch für eine Jugendstrafe, da der Angeklagte zur Tatzeit heranwachsend gewesen sei und Reifeverzögerungen festgestellt worden seien. Gleichzeitig betonte der Vorsitzende Richter die Schwere der Taten, die von Empathielosigkeit und einer tiefen Verinnerlichung der Ziele des IS zeugten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. OZD
OZD-Kommentar – Radikalisiert im Schutzraum
Dieser Fall ist ein Alarmsignal. Ein junger Mann, entwurzelt,
orientierungslos, radikalisiert im digitalen Schattenraum, plant Terror
inmitten Deutschlands. Dass der Anschlag letztlich an fehlenden
Materialien scheiterte, ist kein Erfolg der Prävention, sondern pures
Glück. Die Justiz reagiert nicht konsequent, doch die eigentliche Frage bleibt
unbeantwortet: Wie viele ähnliche Radikalisierungsprozesse laufen
unbeobachtet weiter? Wer glaubt, drei Jahre Haft allein könnten diese
Ideologie brechen, verkennt die Tiefe des Problems. Der Staat muss
früher hinschauen – bevor Fantasie zu Blut wird. Drei Jahre Jugendstrafe für einen geplanten Terroranschlag sind ein
fatales Signal. Nicht der gute Wille, sondern fehlende Materialien
verhinderten offenbar den Weg in den Massenmord. Wer
Sprengstoffanleitungen sammelt, IS-Propaganda übersetzt und den
Anschluss an eine Terrororganisation sucht, hat die Grenze vom Gedanken
zur Tat längst überschritten. Dass das Jugendstrafrecht hier mildernd
wirkt, mag rechtlich korrekt sein, wirkt gesellschaftlich aber
verstörend. Der Staat schützt Täter besser als potenzielle Opfer.
Abschreckung sieht anders aus. Wenn Radikalisierung, Gewaltfantasien und
konkrete Vorbereitungen am Ende mit drei Jahren beantwortet werden,
lädt das Nachahmer ein. Sicherheit braucht klare Konsequenzen – und
dieses Urteil bleibt deutlich unter dem, was der Ernst der Lage
verlangt.

Mini-Infobox
– Angeklagter bei Tatbeginn 18 Jahre alt
– Drei Jahre Jugendstrafe
– Anschlagsplanung ab Februar 2025
– IS-Propaganda übersetzt und verbreitet
– Urteil noch nicht rechtskräftig
OZD-Analyse
Radikalisierung junger Menschen
– a) Persönliche Krisen als Einfallstor
– b) Online-Propaganda als Beschleuniger
– c) Fehlende soziale Stabilität
Justiz zwischen Prävention und Strafe
– a) Jugendstrafrecht trotz schwerer Vorwürfe
– b) Fokus auf Reifeverzögerung
– c) Abschreckung versus Resozialisierung
Sicherheitslage in Deutschland
– a) Frühe Phase der Anschlagsplanung entdeckt
– b) Gefahr durch Einzeltäter bleibt hoch
– c) Internationale Vernetzung extremistischer Szenen

Was ist der Islamische Staat (IS)?
Der Islamische Staat ist eine dschihadistische Terrororganisation, die
für zahlreiche Anschläge, Massaker und Menschenrechtsverbrechen
verantwortlich ist. Trotz militärischer Niederlagen ist der IS weiterhin
über Propaganda, Rekrutierung und internationale Netzwerke aktiv.
OZD-Extras
Der Angeklagte ließ laut Gericht nur deshalb von seinem Anschlagsplan
ab, weil er keinen Zugang zu frei verkäuflichen Chemikalien hatte –
nicht aus ideologischer Abkehr.
Gewinnspiel
Quizfrage: Weshalb brach der Angeklagte seine Anschlagspläne laut Gericht letztlich ab?
A) Wegen Reue
B) Wegen Festnahme
C) Wegen fehlender Materialien
D) Wegen Ausreiseverbot
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Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.
