Wegen der Tötung seines Segelpartners vor der schwedischen Küste ist ein 66-jähriger Rentner vom Landgericht Berlin zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sprach den Mann aus Berlin-Zehlendorf am Montag des Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Der Angeklagte habe den 71-jährigen Segelpartner heimtückisch getötet, erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Groß in der Urteilsbegründung.
Aus Luftaufnahmen der Seenotrettung gehe eindeutig hervor, dass der Angeklagte das Opfer vorsätzlich ertränkt habe. Ein klares Tatmotiv habe die Kammer zwar nicht feststellen können, mutmaßlich sei es jedoch zuvor zu einem Streit an Bord gekommen. Die Einlassung des Angeklagten, er habe versucht, seinen Freund zu retten, wies das Gericht entschieden zurück.
Die beiden Männer befanden sich auf dem Rückweg von einer Trimaran-Regatta in Norwegen, an der sie mit dem Boot des später Getöteten teilgenommen hatten. Kennengelernt hatten sich der 66-jährige Werkzeugmacher und der fünf Jahre ältere Anwalt über ihre Ehefrauen in Berlin.
Die Tat ereignete sich am 1. August 2024 vor der schwedischen Küste. Nach gegenseitigen Tätlichkeiten ging der 71-Jährige über Bord. Erst nach längerer Zeit und auf Aufforderung einer anderen Bootsbesatzung warf der Angeklagte einen Rettungskragen ins Wasser. Wieder an Bord, so das Gericht, habe er sich auf das Opfer gelegt und ihm den Mund zugehalten, um weitere Hilfe zu verhindern.
Als der Mann erneut ins Wasser gelangte und von einem Rettungsring getragen wurde, sprang der Angeklagte hinterher. Unbemerkt habe er sich dem Opfer von hinten genähert und es zweimal unter Wasser gedrückt, bis keine Gegenwehr mehr zu spüren gewesen sei. Auf den Luftbildern sei klar zu erkennen, dass der Angeklagte das Opfer gezielt unter Wasser presste. Ein Rettungsversuch habe nicht vorgelegen. OZD
OZD-Kommentar – Wenn Macht, Wut und Kontrolle töten
Dieses Urteil ist so hart wie notwendig. Wer auf offener See einen
Menschen heimtückisch ertränkt, nutzt eine Extremsituation aus, in der
es kein Entkommen gibt. Die Behauptung eines Rettungsversuchs zerfällt
angesichts der Beweise. Der Fall zeigt erschreckend deutlich, wie
schnell Konflikte in isolierten Situationen eskalieren können – und wie
tödlich Macht über Leben und Tod auf engem Raum wird. Die lebenslange
Haft ist nicht nur Strafe, sondern auch ein klares Signal: Auch jenseits
von Land und Zeugen gilt das volle Gewicht des Rechtsstaats.
Historischer Hintergrund
Tötungsdelikte auf See sind selten, stellen die Justiz jedoch regelmäßig
vor besondere Herausforderungen. Beweismittel sind oft spärlich,
Zeugenaussagen schwierig. In diesem Fall spielten moderne Mittel wie
Luftaufnahmen der Seenotrettung eine zentrale Rolle bei der
Rekonstruktion des Tatgeschehens.
Zukunftsprognose
Der Fall dürfte die Bedeutung technischer Überwachung und Dokumentation
bei Seenotfällen weiter stärken. Für Strafverfahren mit Tatorten
außerhalb nationaler Hoheitsgewässer wird er als Referenz dienen, wie
internationale Sachverhalte dennoch eindeutig aufgeklärt werden können.

Das Gewinnspiel entfällt an dierer Stelle.

Wissensblock
OZD-Analyse
Juristische Einordnung
– a) Heimtücke als Mordmerkmal
– b) Vorsatz eindeutig nachweisbar
– c) Lebenslange Haft zwingende Folge
Beweisführung
– a) Luftaufnahmen der Seenotrettung
– b) Zeugenaussagen anderer Bootsbesatzungen
– c) Widersprüche in der Einlassung des Angeklagten
Bedeutung des Urteils
– a) Klarstellung zur Verantwortung auf See
– b) Stärkung moderner Beweismittel
– c) Signalwirkung für vergleichbare Fälle
Lernbox
Heimtücke liegt vor, wenn das Opfer arg- und wehrlos ist und der Täter
diese Situation bewusst ausnutzt. Auch außerhalb klassischen Tatorten,
etwa auf See, erfüllt dies den Mordtatbestand.
Mini-Infobox
– Tatzeit: 1. August 2024
– Tatort: Ostsee vor Schweden
– Opfer: 71-jähriger Segler
– Täter: 66-jähriger Rentner aus Berlin
– Urteil: lebenslange Haft
OZD-Extra
Der Prozess zeigte, wie entscheidend Luft- und Videoaufnahmen für die
Wahrheitsfindung bei Taten in abgelegenen oder schwer zugänglichen
Umgebungen sein können.
Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.