Wegen der grausamen Tötung seiner getrennt lebenden Ehefrau in Anwesenheit der vier gemeinsamen Kinder ist ein Mann in Berlin zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht wertete die Tat als Mord aus niedrigen Beweggründen und sprach ausdrücklich von einem Femizid.
Der 45-Jährige habe aus Wut und Besitzdenken gehandelt, weil sich seine Ehefrau nicht seinen Vorstellungen unterwerfen wollte.
Nach den Feststellungen des Gerichts sah sich der Angeklagte im Recht, seine Frau für ihr Verhalten zu „bestrafen“ und hielt sich sogar für berechtigt, ihr das Leben zu nehmen. Besonders erschütternd bewertete das Gericht die Grausamkeit der Tat: Der Mann habe teilnahmslos zugesehen, wie die Kinder versuchten, ihre sterbende Mutter wiederzubeleben. Dem achtjährigen Sohn soll er dabei gesagt haben, er werde ihm „eine neue Mutter kaufen“.
Das Verbrechen ereignete sich im April vergangenen Jahres in der Wohnung der Frau im Berliner Stadtteil Britz. Nach einem Streit stach der Mann fünfmal mit einem Küchenmesser auf die 37-Jährige ein. Schwer verletzt flüchtete sie in das Treppenhaus des Mehrfamilienhauses, wo sie trotz der verzweifelten Rettungsversuche ihrer Kinder verblutete. Polizeikräfte nahmen den Täter noch im Gebäude fest.
Die Familie stammt aus Afghanistan und kam 2015 nach Deutschland. Das Paar war seit 2003 nach islamischem Ritus verheiratet, die Beziehung galt spätestens nach der Ankunft in Deutschland als massiv konfliktbeladen. Laut Gericht war die Ehe geprägt von Eifersucht, Gewalt und stark kontrollierendem Verhalten des Mannes. So untersagte er seiner Frau unter anderem die Teilnahme an einem Deutschkurs.
Ende 2024 ließ sich der Mann nach islamischem Ritus von seiner Ehefrau scheiden und heiratete erneut, nach deutschem Recht war die Scheidung jedoch nicht vollzogen. Als ihm die neue Beziehung nicht gefiel, versuchte er, seine frühere Ehefrau zurückzugewinnen. Diese wollte seinen Plänen jedoch nicht folgen – was laut Gericht der unmittelbare Auslöser der Tat war.
Während des Prozesses schwieg der Angeklagte. Das Urteil folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert und eine Haftstrafe zwischen fünf und 15 Jahren beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. OZD
OZD-Kommentar – Ein Mord aus Besitzdenken
Dieses Urteil ist richtig, notwendig – und dennoch kein Trost. Was hier geschehen ist, ist kein „Familiendrama“, sondern ein kalt ausgeübter Femizid, getragen von patriarchalem Besitzdenken. Besonders erschütternd ist nicht nur die Brutalität, sondern die Enthemmung gegenüber den eigenen Kindern. Wer so handelt, zerstört nicht nur ein Leben, sondern mehrere Generationen. Der Staat muss solche Taten klar benennen – und noch entschlossener verhindern.

Mini-Infobox
Tatort: Berlin-Britz
Opfer: 37-jährige Mutter von vier Kindern
Täter: 45-jähriger Ehemann
Tatmittel: Küchenmesser
Urteil: Lebenslange Haft
OZD-Analyse
1. Tatmotiv
– Besitzdenken und Kontrollverlust
– Ablehnung der Selbstbestimmung der Frau
2. Juristische Bewertung
a) Niedrige Beweggründe
b) Besondere Grausamkeit
c) Mordmerkmal Femizid
3. Gesellschaftliche Dimension
– Gewalt gegen Frauen im familiären Umfeld
– Schutzlücken trotz bekannter Konflikte
Was ist ein Femizid?
Ein Femizid bezeichnet die Tötung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts. Häufig geschieht dies im Kontext von Partnerschaften, Trennungen oder patriarchalen Machtvorstellungen. Der Begriff macht deutlich, dass es sich nicht um Einzelfälle, sondern um ein strukturelles Gewaltproblem handelt.
Was ist das Landgericht Berlin?
Das Landgericht Berlin ist eines der größten Strafgerichte Deutschlands. Es ist unter anderem für schwere Gewaltverbrechen wie Mord und Totschlag zuständig.
Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.
OZD-Extras: Allein in Deutschland wird statistisch fast jeden dritten Tag eine Frau von ihrem (Ex-)Partner getötet oder tödlich verletzt.
Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.