Alexander Dobrindt kündigt ein Drei-Punkte-Sicherheitspaket an.
Jugendstrafrecht soll für erwachsene Gefährder verschärft werden.
Elektronische Fußfesseln sollen künftig zum Standard werden.
Bundeseinheitliche Regeln für Präventivhaft werden gefordert.
Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin vom Samstag hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) eine deutliche Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen angekündigt. In der "Bild"-Zeitung stellte der Minister ein Drei-Punkte-Paket vor, das sich insbesondere gegen sogenannte Gefährder richtet. Ziel sei es, potenzielle schwere Straftaten bereits im Vorfeld wirksamer verhindern zu können.
Als ersten Schritt fordert Dobrindt eine Reform des Jugendstrafrechts. "Die Anwendung von Jugendstrafrecht bei erwachsenen Gefährdern ist inakzeptabel", sagte der Innenminister. Aus seiner Sicht sei eine gesetzliche Änderung unumgänglich, um den Sicherheitsbehörden mehr Handlungsspielraum zu verschaffen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist der verstärkte Einsatz elektronischer Fußfesseln. "Bewegungseinschränkung durch die Fußfessel muss zum Standard gegenüber Gefährdern werden", erklärte Dobrindt. Dadurch sollen Aufenthaltsorte überwacht und mögliche Gefahren frühzeitig erkannt werden.
Darüber hinaus fordert der CSU-Politiker bundesweit einheitliche Regelungen für die Präventivhaft. "Es braucht in ganz Deutschland anwendbare Präventivhaftregeln, um Gefährder aus dem Verkehr zu ziehen." Bislang unterscheiden sich die rechtlichen Möglichkeiten der Bundesländer teilweise deutlich.
Der Begriff "Gefährder" bezeichnet eine polizeiliche Einstufung für Personen, denen Sicherheitsbehörden aufgrund bestimmter Erkenntnisse zutrauen, schwere Straftaten zu begehen. Eine gesetzliche Definition im Polizeirecht existiert jedoch bislang nicht. Gerade diese rechtliche Einordnung sorgt seit Jahren für politische und juristische Diskussionen.
OZD/AFP
OZD-Kommentar – Sicherheit oder Freiheit?
Der Vorstoß von Alexander Dobrindt dürfte eine der kontroversesten innenpolitischen Debatten der kommenden Monate auslösen. Nach schweren Gewalttaten wächst der politische Druck, den Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse einzuräumen. Gleichzeitig berühren Präventivhaft und elektronische Fußfesseln zentrale Grundrechte. Die eigentliche Herausforderung besteht darin, Sicherheit wirksam zu erhöhen, ohne rechtsstaatliche Prinzipien auszuhöhlen. Die Prognose der OZD: Einzelne Maßnahmen wie eine bundesweit einheitliche Präventivhaft könnten politisch mehrheitsfähig werden. Deutlich schwieriger dürfte hingegen eine weitgehende Ausweitung präventiver Eingriffe ohne konkrete Straftat werden.
Historischer Hintergrund
Die Diskussion über den Umgang mit sogenannten Gefährdern begleitet Deutschland seit den islamistischen Anschlägen der vergangenen Jahre, insbesondere nach dem Anschlag auf den Berliner Breitscheidplatz im Jahr 2016. Seitdem wurden Überwachungsbefugnisse mehrfach erweitert. Dennoch unterscheiden sich die Regelungen zur Präventivhaft und zu polizeilichen Eingriffsmöglichkeiten weiterhin zwischen den Bundesländern. Der erneute Anschlag in Berlin dürfte die Debatte über bundesweit einheitliche Sicherheitsstandards weiter verschärfen.
Zukunftsprognose
Die Bundesregierung dürfte den politischen Druck nutzen, um schärfere Sicherheitsgesetze auf den Weg zu bringen. Im Bundestag ist jedoch mit intensiven Debatten über Verhältnismäßigkeit, Grundrechte und den Föderalismus zu rechnen. Auch die Gerichte könnten sich mit neuen Regelungen beschäftigen. Europaweit beobachten zahlreiche Staaten ähnliche Entwicklungen, da die Balance zwischen Terrorabwehr und Bürgerrechten zunehmend im Mittelpunkt der Innenpolitik steht.
OZD-Analyse
Sicherheitspolitik
– Bund und Länder stehen unter erheblichem Handlungsdruck, wirksam auf schwere Gewalttaten zu reagieren.
Rechtliche Herausforderungen
– a) Reform des Jugendstrafrechts.
– b) Ausweitung elektronischer Überwachung.
– c) Einheitliche Regeln für Präventivhaft.
Mögliche Folgen
– Mehr Handlungsmöglichkeiten für Polizei und Sicherheitsbehörden,
gleichzeitig intensive juristische und gesellschaftliche Debatten über
Grundrechte und Verhältnismäßigkeit.
Erklärungen
Was ist ein Gefährder?
Als Gefährder bezeichnen Polizeibehörden Personen, bei denen aufgrund konkreter Erkenntnisse angenommen wird, dass sie schwere Straftaten begehen könnten. Der Begriff dient der Gefahrenabwehr und ist keine strafrechtliche Verurteilung. Eine gesetzliche Definition im Polizeirecht existiert bislang nicht.
Wer ist Alexander Dobrindt?
Alexander Dobrindt (CSU) ist Bundesinnenminister der Bundesrepublik Deutschland. Zuvor war er unter anderem Bundesverkehrsminister sowie Vorsitzender der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag.
OZD-Extras
In Deutschland existieren unterschiedliche Polizeigesetze der Bundesländer. Deshalb unterscheiden sich auch die Möglichkeiten zur Präventivhaft oder elektronischen Überwachung regional erheblich. Genau diese Unterschiede möchte der Bundesinnenminister künftig weitgehend vereinheitlichen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.