Fakten im Überblick
Sieben mutmaßliche Hamas-Mitglieder in Berlin angeklagt.
Ermittler gehen von einem konkreten Anschlagsplan in Deutschland oder Österreich aus.
Waffen, Munition und ein mutmaßliches Bekennervideo wurden sichergestellt.
Die Bundesanwaltschaft hat sieben mutmaßliche Mitglieder der islamistischen Terrororganisation Hamas wegen der Vorbereitung eines schweren Anschlags auf israelische oder jüdische Ziele angeklagt. Nach Angaben der Karlsruher Behörde sollen die Beschuldigten maßgeblich an der Waffenbeschaffung sowie an der konkreten Planung der Tat beteiligt gewesen sein. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Hamas bereits einen konkreten Mordanschlag in Deutschland oder Österreich vorbereitete.
Nach den Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft planten ranghohe Funktionäre der Hamas spätestens seit dem Sommer 2025 einen Anschlag rund um den zweiten Jahrestag des Hamas-Überfalls auf Israel vom 7. Oktober 2023. Als mögliche Ziele galten "Repräsentanten Israels, Menschen jüdischen Glaubens oder proisraelisch eingestellte Personen". Die jetzt Angeklagten sollen die logistischen Vorbereitungen für die Tat übernommen haben.
Die Anklage wurde beim Staatsschutzsenat des Berliner Kammergerichts eingereicht. Den Beschuldigten werden Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie Verstöße gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens muss das Gericht nun entscheiden.
Bereits am 1. Oktober 2025 hatten Ermittler drei Verdächtige in Berlin festgenommen – unmittelbar vor dem mutmaßlich vorgesehenen Anschlagszeitraum. Zu diesem Zeitpunkt verfügte die Gruppe laut Bundesanwaltschaft bereits über 13 Pistolen, ein vollautomatisches Gewehr sowie mehr als 700 Schuss Munition. Die Ermittler gehen davon aus, dass der militärische Arm der Hamas, die Kassam-Brigaden, schon seit längerer Zeit Waffendepots in Europa für mögliche Anschläge aufgebaut hatte.
In den folgenden Monaten nahmen Sicherheitsbehörden weitere Tatverdächtige in Deutschland, Dänemark, Großbritannien und auf Zypern fest. Besonders belastend war nach Angaben der Bundesanwaltschaft ein bei einem Beschuldigten gefundenes mutmaßliches Bekennervideo, das auf einen konkreten Anschlagsplan hindeutete.
Von insgesamt neun Beschuldigten wurden nun sieben angeklagt. Ein weiterer Verdächtiger befindet sich weiterhin in Großbritannien und wurde bislang nicht nach Deutschland ausgeliefert. Ihm schreiben die Ermittler eine zentrale Rolle innerhalb der mutmaßlichen Hamas-Struktur zu. Er soll Waffen nach Wien transportiert sowie das mutmaßliche Bekennervideo erstellt haben.
Unter den Angeklagten befinden sich zwei deutsche Staatsangehörige sowie jeweils ein dänischer und ein bulgarischer Staatsbürger. Drei weitere Angeklagte wurden im Libanon geboren.
Die Hamas ist seit November 2023 in Deutschland mit einem umfassenden Betätigungsverbot belegt und wird von Deutschland, der Europäischen Union und den USA als terroristische Organisation eingestuft. Nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz verfügt die Organisation trotz des Verbots weiterhin über Unterstützerstrukturen in Deutschland, insbesondere in Berlin und Nordrhein-Westfalen. Neben logistischer und finanzieller Unterstützung registrieren die Sicherheitsbehörden seit 2023 zunehmend auch operative Aktivitäten.
OZD/AFP
OZD-Kommentar – Die Terrorgefahr ist real
Dieser Fall zeigt, dass islamistischer Terror längst nicht mehr nur ein fernes Sicherheitsproblem des Nahen Ostens ist. Die Bundesanwaltschaft spricht ausdrücklich von einem konkreten Anschlagsplan auf jüdische oder israelische Ziele mitten in Europa. Dass Waffen, Munition und ein mutmaßliches Bekennervideo sichergestellt wurden, unterstreicht die Dimension der Bedrohung. Gleichzeitig belegt der Fall die enge internationale Zusammenarbeit europäischer Sicherheitsbehörden. Wachsamkeit bleibt unverzichtbar – ohne dabei rechtsstaatliche Grundsätze und die Unschuldsvermutung aus den Augen zu verlieren.
Historischer Hintergrund
Die Hamas wurde 1987 im Gazastreifen gegründet und verfolgt eine islamistische Ideologie. Nach dem Terrorangriff auf Israel am 7. Oktober 2023 verschärften Deutschland und zahlreiche europäische Staaten ihre Maßnahmen gegen Unterstützerstrukturen der Organisation erheblich. Seit November 2023 gilt in Deutschland ein umfassendes Betätigungsverbot. Ermittlungen führten seitdem mehrfach zur Zerschlagung mutmaßlicher Hamas-Netzwerke in Deutschland, Österreich und weiteren europäischen Staaten.
Zukunftsprognose
Mit der Anklage dürfte der Druck auf islamistische Netzwerke in Europa weiter steigen. Sicherheitsbehörden werden ihre internationale Zusammenarbeit insbesondere zwischen Deutschland, Österreich, Großbritannien und den nordischen Staaten weiter intensivieren. Gleichzeitig dürfte der Schutz jüdischer Einrichtungen, israelischer Vertretungen und öffentlicher Veranstaltungen dauerhaft auf hohem Niveau bleiben.
Erklärungen
Was ist die Hamas?
Die Hamas ist eine islamistische Organisation mit Sitz im Gazastreifen. Sie wird von Deutschland, der Europäischen Union und den USA als terroristische Vereinigung eingestuft. Ihr militärischer Arm sind die Kassam-Brigaden.
Was macht die Bundesanwaltschaft?
Die Bundesanwaltschaft mit Sitz in Karlsruhe ist für besonders schwere Staatsschutzdelikte zuständig. Dazu gehören Terrorismus, Spionage sowie Straftaten gegen die innere und äußere Sicherheit Deutschlands.
OZD-Extras
Unmittelbare Auswirkungen auf die Börsen sind nicht zu erwarten. Sicherheits- und Verteidigungsunternehmen könnten jedoch bei einer weiteren Verschärfung der Terrorlage verstärkt in den Fokus von Investoren rücken. Politisch dürfte der Fall die Debatte über Terrorabwehr, Grenzsicherheit und internationale Geheimdienstkooperation erneut intensivieren.
Gewinnspiel
Welche Organisation stuft Deutschland als terroristische Vereinigung ein und steht im Mittelpunkt der Anklage?
A) Hisbollah
B) Hamas
C) Al-Qaida
D) Islamischer Dschihad
https://www.online-zeitung-deutschland.de/a/46220/das-tolle-gewinnspiel-2026-gutscheine-zu-gewinnen
Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.