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Entscheidung in Berlin: Rund 2,5 Millionen Menschen wählen ein neues Landesparlament

Berlin entscheidet über ein neues Abgeordnetenhaus. Rund 2,5 Millionen Menschen sind aufgerufen – erstmals dürfen bei der Landeswahl auch 16- und 17-Jährige abstimmen.

Fakten im Überblick

Die Berliner Spitzenkandidaten Werner Graf von den Grünen, Steffen Krach von der SPD und Stefan Evers von der CDU geben am Sonntag ihre Stimmen ab.

Erstmals dürfen bei einer Berliner Abgeordnetenhauswahl auch 16- und 17-Jährige wählen; insgesamt sind rund 2,5 Millionen Menschen wahlberechtigt.

Die letzte ZDF-Projektion vor der Wahl sah die Linke bei 22 Prozent, die CDU bei 20 Prozent, die AfD bei 18 Prozent, die Grünen bei 15 Prozent und die SPD bei zwölf Prozent.

Berlin wählt ein neues Abgeordnetenhaus – und die ersten Spitzenkandidaten haben ihre Stimmen bereits abgegeben. Grünen-Spitzenkandidat Werner Graf und SPD-Kandidat Steffen Krach gingen am Sonntagmorgen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg zur Wahl, CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers besuchte am Mittag sein Wahllokal in Friedrichshain. Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp wollte ihre Stimmabgabe dagegen nicht öffentlich inszenieren. Bis 18.00 Uhr sind rund zweieinhalb Millionen Wahlberechtigte in der Bundeshauptstadt dazu aufgerufen, über die Zusammensetzung des 20. Berliner Abgeordnetenhauses zu entscheiden. Die Wahl findet parallel zu den Wahlen der zwölf Bezirksverordnetenversammlungen statt.

Eine historische Neuerung prägt den Wahltag: Erstmals können auch 16- und 17-Jährige bei einer Berliner Abgeordnetenhauswahl abstimmen. Wahlberechtigt sind Deutsche, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und die weiteren Voraussetzungen des Berliner Wahlrechts erfüllen. Nach Angaben der Landeswahlleitung gibt es dadurch und durch die Bevölkerungsentwicklung rund 55.500 Wahlberechtigte mehr als bei der Wahl 2023. Gleichzeitig zeichnet sich eine starke Nutzung der Briefwahl ab. Mehr als 800.000 Wahlscheine waren nach den vor dem Wahltag veröffentlichten Angaben ausgestellt worden.

Politisch war die Ausgangslage vor Öffnung der Wahllokale offen. In der letzten Projektion der Forschungsgruppe Wahlen für das ZDF erreichte die Linke 22 Prozent, die CDU 20 Prozent. Die AfD kam auf 18 Prozent, die Grünen auf 15 Prozent und die SPD auf zwölf Prozent. Das BSW wurde bei vier Prozent gesehen. Solche Umfragen bilden die Stimmung unter den Befragten zu einem bestimmten Zeitpunkt ab und sind keine Vorhersage des Wahlergebnisses. Entscheidend sind ausschließlich die ausgezählten Stimmen.

Besondere Aufmerksamkeit gilt der Frage, welche Mehrheiten im neuen Abgeordnetenhaus entstehen. Derzeit wird Berlin von CDU und SPD regiert. Nach den letzten Umfragewerten vor der Wahl hätte diese Kombination keine Mehrheit mehr. Rechnerisch wurden vor dem Wahltag deshalb verschiedene Dreierkonstellationen diskutiert. Welche davon überhaupt möglich werden, hängt vom tatsächlichen Wahlergebnis und insbesondere davon ab, welche kleineren Parteien die Fünfprozenthürde überwinden.

Die Wahl besitzt zudem eine besondere personelle Ausgangslage. Der bisherige Regierende Bürgermeister Kai Wegner tritt nicht erneut als CDU-Spitzenkandidat an. Für die Christdemokraten führt Stefan Evers die Partei in die Wahl. Steffen Krach kandidiert für die SPD, Werner Graf für die Grünen und Elif Eralp für die Linke. Damit stehen mehrere neue Spitzenfiguren im Mittelpunkt eines Berliner Wahltages, dessen Ausgang auch darüber entscheidet, wer anschließend eine Mehrheit für die Wahl des Regierenden Bürgermeisters oder der Regierenden Bürgermeisterin organisieren kann.

Parallel zum Abgeordnetenhaus werden die Bezirksverordnetenversammlungen gewählt. Dort gelten teilweise andere Regeln. Während bei der Abgeordnetenhauswahl die Fünfprozenthürde maßgeblich ist, liegt die Sperrklausel bei den Bezirksparlamenten bei drei Prozent. Bei den BVV-Wahlen dürfen neben Deutschen ab 16 Jahren auch entsprechend wahlberechtigte Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten abstimmen. Die Bezirksverordnetenversammlungen spielen eine wichtige Rolle für die Politik vor Ort und wählen unter anderem die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister.

Zusätzliche bundespolitische Aufmerksamkeit erhält die Abstimmung, weil gleichzeitig in Mecklenburg-Vorpommern ein neuer Landtag gewählt wird. Für die Parteizentralen in Berlin liefert der Abend damit gleich zwei wichtige Landeswahlergebnisse. Welche Konsequenzen die Parteien daraus für ihre bundespolitische Arbeit ziehen, lässt sich allerdings erst nach Vorliegen belastbarer Resultate beurteilen. In Berlin selbst entscheidet zunächst die Bevölkerung – und erst danach beginnt die Suche nach einer tragfähigen Regierungsmehrheit.

OZD/AFP

OZD-Kommentar – Berlin steht vor einer schwierigen Mehrheitsbildung

Der Berliner Wahltag ist vor allem deshalb spannend, weil sich das Parteiensystem der Hauptstadt weiter ausdifferenziert hat. Die letzte ZDF-Projektion vor der Wahl zeigte fünf Parteien zwischen zwölf und 22 Prozent. Das macht deutlich, warum nach der Auszählung mehrere Parteien für die Bildung einer Regierungsmehrheit miteinander sprechen könnten.

Hinzu kommt die Fünfprozenthürde. Gerade das Abschneiden kleinerer Parteien kann darüber entscheiden, wie viele Stimmen im Parlament tatsächlich in Mandate übersetzt werden und welche rechnerischen Bündnisse entstehen. Umfragen können dafür Anhaltspunkte liefern, die tatsächliche Grundlage für Koalitionsgespräche entsteht jedoch erst mit dem Wahlergebnis.

Bemerkenswert ist außerdem die Erweiterung des Wahlrechts. Erstmals können 16- und 17-Jährige über die Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses mitentscheiden. Die realistische Prognose für die Stunden nach der Wahl lautet deshalb vor allem: Sobald das Ergebnis feststeht, dürfte die Suche nach einer parlamentarischen Mehrheit beginnen. Welche Parteien daran beteiligt sein werden, entscheidet allein die Auszählung.

Historischer Hintergrund

Das Berliner Abgeordnetenhaus ist das Landesparlament der Bundeshauptstadt. Berlin besitzt als Stadtstaat eine besondere politische Struktur: Landespolitik und Großstadtpolitik greifen unmittelbar ineinander. Das Parlament beschließt Landesgesetze, kontrolliert den Senat und wählt den Regierenden Bürgermeister oder die Regierende Bürgermeisterin.

Die vorherige Wahl 2023 hatte eine besondere Vorgeschichte. Sie war eine Wiederholungswahl, nachdem die Abstimmung von 2021 wegen schwerer organisatorischer Probleme teilweise für ungültig erklärt worden war. Anschließend bildeten CDU und SPD eine Koalition.

Mit der Wahl 2026 verändert sich nun auch das Wahlrecht sichtbar. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Abgeordnetenhauswahl wurde auf 16 Jahre gesenkt. Zudem werden Erst- und Zweitstimme bei der Abgeordnetenhauswahl erstmals auf einem gemeinsamen Stimmzettel abgegeben.

Zukunftsprognose

Nach Schließung der Wahllokale beginnt zunächst die Auszählung. Erst auf Grundlage des Ergebnisses lässt sich beurteilen, welche Regierungsbündnisse rechnerisch möglich sind. Da die letzten Umfragen keine Zweierkoalition aus CDU und SPD mehr mit einer Mehrheit sahen, könnte die Regierungsbildung komplexer werden.

Politisch werden dabei zentrale Berliner Themen wie Wohnungsbau und Mieten, Verkehr, innere Sicherheit, Verwaltungsmodernisierung, Bildung und die wirtschaftliche Entwicklung der Hauptstadt eine wichtige Rolle spielen. Die künftige Regierung wird außerdem einen Landeshaushalt verantworten, der Investitionen in Infrastruktur und öffentliche Dienstleistungen prägt.

Direkte Auswirkungen auf Aktien, Rohstoffe oder Währungen sind von einer Berliner Landeswahl normalerweise nicht zu erwarten. Für Immobilienunternehmen, Verkehrsunternehmen, Bauwirtschaft und Energiebranche können politische Entscheidungen des neuen Senats mittel- und langfristig jedoch wirtschaftlich relevant sein.

Was ist das Berliner Abgeordnetenhaus?

Das Abgeordnetenhaus ist das Landesparlament von Berlin. Es beschließt Gesetze und den Landeshaushalt, kontrolliert die Landesregierung und wählt den Regierenden Bürgermeister beziehungsweise die Regierende Bürgermeisterin.

Wer darf 2026 erstmals wählen?

Erstmals dürfen auch 16- und 17-jährige Deutsche an der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus teilnehmen. Das Wahlalter wurde von 18 auf 16 Jahre abgesenkt.

Was sind Bezirksverordnetenversammlungen?

Berlin besteht aus zwölf Bezirken. Jeder Bezirk besitzt eine Bezirksverordnetenversammlung, kurz BVV. Diese entscheidet über zahlreiche Angelegenheiten auf Bezirksebene und wählt das Bezirksamt. Für den Einzug gilt eine Drei-Prozent-Hürde.

Warum gibt es zwei Stimmen?

Mit der Erststimme entscheiden die Wahlberechtigten über Direktkandidaten in den Berliner Wahlkreisen. Die Zweitstimme wird für eine Partei beziehungsweise deren Liste abgegeben und ist für die proportionale Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses von zentraler Bedeutung.

OZD-Extra – Mehr als 800.000 Wahlscheine und eine neue Generation von Wählern

Die Berliner Wahl 2026 verbindet zwei Entwicklungen: eine hohe Bedeutung der Briefwahl und die erstmalige Beteiligung der 16- und 17-Jährigen an der Abgeordnetenhauswahl. Damit verändert sich nicht nur die Zahl der Wahlberechtigten, sondern auch die Art, wie viele Berliner ihre Stimme abgeben.

Die Landeswahlleitung meldete am Wahltag zudem eine höhere Beteiligung in den Wahllokalen als 2023. Bis 16.00 Uhr hatten unter Berücksichtigung der ausgestellten Wahlscheine 58,2 Prozent der Wahlberechtigten abgestimmt; zum vergleichbaren Zeitpunkt 2023 waren es 48,8 Prozent. Da zu diesem Zeitpunkt noch gewählt wurde und Briefwahlstimmen in die endgültige Beteiligung einfließen, handelte es sich ausdrücklich um einen Zwischenstand.

Gewinnspiel

Ab welchem Alter darf bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl 2026 erstmals gewählt werden?

A: 14 Jahre
B: 15 Jahre
C: 16 Jahre
D: 18 Jahre

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Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.