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Leben retten oder Selbstbestimmung schützen? Bundestag ringt um neue Regeln für Organspende

Soll künftig jeder als Organspender gelten, solange er nicht widerspricht? Im Bundestag prallen persönliche Schicksale und unterschiedliche Vorstellungen von Selbstbestimmung aufeinander.

Fakten im Überblick

254 Abgeordnete aus Union, SPD, Grünen und Linken unterstützen einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchsregelung bei der Organspende.

Eine zweite Gruppe von 58 Abgeordneten will die freiwillige Entscheidung beibehalten und stattdessen Aufklärung und den Zugang zum Organspenderegister verbessern.

2025 gab es in Deutschland 985 Organspender, während 8199 Patienten auf der Warteliste für eine Organtransplantation standen.

Es geht um Leben, Tod, Selbstbestimmung und die Frage, welche Verantwortung eine Gesellschaft füreinander trägt: Der Bundestag hat am Donnerstag in Berlin erneut über eine grundlegende Reform der Organspende beraten. Im Mittelpunkt steht die sogenannte Widerspruchslösung. Nach dem von 254 Abgeordneten aus CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken getragenen Gesetzentwurf würde künftig grundsätzlich als möglicher Organ- und Gewebespender gelten, wer zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Parallel liegt ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesrates vor. Eine andere fraktionsübergreifende Gruppe von 58 Abgeordneten will dagegen am Prinzip der freiwilligen aktiven Entscheidung festhalten und stattdessen Information, Registrierung und praktische Zugänge verbessern. Die Bundesregierung bezeichnet die Frage ausdrücklich als ethische Gewissensentscheidung des Parlaments.

Wie tief die Debatte in persönliche Lebensgeschichten hineinreicht, zeigte sich bei mehreren Redebeiträgen. Grünen-Abgeordneter Michael Kellner berichtete von einer Freundin, der durch eine Spenderleber „17 gute Jahre“ geschenkt worden seien. Er selbst habe „diesen Anstoß gebraucht“, um eine eigene Entscheidung zu treffen. Kellner sprach sich für die Widerspruchslösung aus und verwies darauf, dass eine solche Regelung in zahlreichen europäischen Staaten besteht. Deutschland profitiere zugleich von Organen aus dem Ausland. „Das ist für mich ethisch schwer zu rechtfertigen.“ Auch Bodo Ramelow von der Linksfraktion argumentierte aus persönlicher Erfahrung und schilderte „als Vater“ die Erkrankung seiner Tochter, für die er selbst Knochenmark gespendet habe. Sein Appell: Die Menschen sollten sich bewusst mit der Organspende auseinandersetzen und ihren Willen dokumentieren.

SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar widersprach der Befürchtung, mit der Reform werde eine verpflichtende Organspende eingeführt. „Wir schaffen keinen Zwang zur Organspende“, betonte sie. Angehörige sollten weiterhin eng einbezogen werden. Zugleich argumentierte sie: „Aber wir bürden ihnen nicht länger eine Entscheidung auf, die jeder Mensch zu Lebzeiten selbst treffen kann.“ Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf wäre ein dokumentierter Widerspruch verbindlich. Auch Angehörige müssten vor einer möglichen Entnahme danach gefragt werden, ob ihnen eine entsprechende Erklärung bekannt ist. Menschen, die mindestens ein Jahr vor ihrem Tod nicht einwilligungsfähig waren und deshalb keine selbstbestimmte Entscheidung treffen konnten, wären ohne eigene Erklärung von einer Organ- oder Gewebeentnahme ausgeschlossen.

Die Befürworter begründen ihren Vorstoß vor allem mit dem anhaltenden Mangel an Spenderorganen. 2025 wurden nach den im Gesetzentwurf genannten Daten der Deutschen Stiftung Organtransplantation 985 Organspender registriert. Gleichzeitig standen 8199 Patientinnen und Patienten auf der Warteliste. Die Initiatoren argumentieren, dass die bisherigen gesetzlichen und strukturellen Reformen keine dauerhaft ausreichende Steigerung der Organspendezahlen gebracht hätten. Der nordrhein-westfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) verwies als Vertreter des Bundesrates in der Debatte darauf, dass im vergangenen Jahr mehr als 600 Menschen gestorben seien, weil für sie kein passendes Spenderorgan zur Verfügung gestanden habe. In einer Situation, „wo ein Mensch in einem Sterbeprozess ist“, dürfe man es nicht darauf ankommen lassen, „dass es andere für einen entscheiden“.

Doch die Gegenposition ist ebenso grundsätzlich. CDU-Abgeordneter Michael Brand warnte davor, in der Widerspruchslösung einen einfachen Ausweg zu sehen. Sie sei „kein magischer Schalter“. Stattdessen brauche es bessere Kommunikation, „eine vernünftige Online-Kampagne“ und einen leichteren Zugang zum digitalen Organspenderegister. Der Staat dürfe nicht alle Menschen „automatisch zu Organspendern machen, die nicht widersprechen“. Die Gruppe der 58 Abgeordneten argumentiert ähnlich: Das Problem liege nicht zwangsläufig in einer fehlenden Spendenbereitschaft, sondern auch darin, dass die Dokumentation des eigenen Willens noch immer mit praktischen und technischen Hürden verbunden sei. Das Organspenderegister startete erst im März 2024 – rund zwei Jahre später als ursprünglich vorgesehen. Die Gegner der Widerspruchslösung fordern unter anderem einfachere digitale Verfahren und zusätzliche Möglichkeiten zur Registrierung in Behörden.

Grünen-Abgeordneter Sven Lehmann machte ebenfalls eine persönliche Erfahrung zum Ausgangspunkt seiner Position. Für seine Mutter habe sich eine Spenderleber gefunden. Trotzdem müsse ein Mensch die Entscheidung zur Organspende „aktiv bejahen“. Eine Widerspruchslösung bedeute für ihn „im Kern nichts anderes als eine Vergesellschaftung des Körpers“. Auch innerhalb der AfD zeigte sich keine einheitliche Haltung. Christina Baum und Martin Siechert warnten vor einem Eingriff des Staates in das Selbstbestimmungsrecht. Siechert bezeichnete die Widerspruchslösung als „schlicht grundgesetzwidrig“ und erklärte, aus der Organspende werde eine „Organabgabe“. AfD-Abgeordneter Alexis Giersch argumentierte dagegen für den Systemwechsel: „Die geltende Gesetzeslage hat zur Folge, dass Organe nur deshalb nicht zur Verfügung stehen, weil zu wenige Menschen diese lebensrettende Entscheidung dokumentiert haben.“

Die ungewöhnlichen politischen Konstellationen zeigen, weshalb die Organspende im Bundestag traditionell anders behandelt wird als viele andere Gesetzesvorhaben. Die Trennlinien verlaufen nicht sauber zwischen Regierung und Opposition oder zwischen einzelnen Fraktionen. Schon 2020 hatte der Bundestag über eine Widerspruchslösung abgestimmt und sie damals abgelehnt. Stattdessen beschloss das Parlament ein Modell zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft. Die erhoffte deutliche Verbesserung der Spenderzahlen blieb nach Einschätzung der heutigen Reformbefürworter jedoch aus.

Eine Entscheidung ist am Donnerstag noch nicht gefallen. Die beiden Gesetzentwürfe und der Gegenantrag wurden nach der ersten Lesung zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen. Dort werden die unterschiedlichen Modelle nun detaillierter geprüft. Danach kann der Bundestag erneut darüber beraten und schließlich abstimmen. Für tausende Menschen auf den Wartelisten ist die Diskussion weit mehr als eine abstrakte ethische Auseinandersetzung. Gleichzeitig berührt sie mit der Verfügung über den eigenen Körper einen besonders geschützten persönlichen Bereich. Genau deshalb bleibt die zentrale Frage schwierig: Soll Schweigen künftig bedeuten, dass eine Organspende grundsätzlich möglich ist – oder muss eine solche Entscheidung weiterhin ausdrücklich getroffen werden?

OZD/AFP

OZD-Kommentar – Eine Gewissensfrage ohne einfache Antwort

Die Zahlen erklären, weshalb der Bundestag erneut über das System der Organspende spricht: 985 Organspender standen 2025 insgesamt 8199 Menschen auf der Warteliste gegenüber. Das ist eine erhebliche Lücke zwischen verfügbaren Organen und medizinischem Bedarf.

Über die politische Antwort darauf besteht jedoch kein Konsens. Befürworter der Widerspruchslösung sehen darin einen Weg, mehr Menschen zu einer bewussten Entscheidung zu bewegen und Angehörige in extrem belastenden Situationen zu entlasten. Gegner sehen gerade im fehlenden ausdrücklichen Ja ein Problem und argumentieren, Schweigen dürfe nicht als Zustimmung interpretiert werden.

Beide Seiten verbinden ihre Position mit dem Selbstbestimmungsrecht – allerdings auf unterschiedliche Weise. Die Befürworter betonen die jederzeitige Möglichkeit des Widerspruchs. Die Gegner stellen die ausdrückliche Zustimmung vor einer Organentnahme in den Mittelpunkt. Der Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung enthält zudem Schutzmechanismen für Menschen, die nicht selbst entscheidungsfähig sind.

Die weitere parlamentarische Beratung wird deshalb nicht allein um die Frage kreisen, ob Deutschland mehr Spenderorgane braucht. Darüber besteht weitgehend Einigkeit. Entscheidend wird sein, welches Verfahren das Parlament für ethisch, rechtlich und praktisch vertretbar hält.

Historischer Hintergrund

Deutschland arbeitet bislang mit einer Entscheidungslösung. Eine Organentnahme nach dem Tod setzt grundsätzlich voraus, dass eine entsprechende Zustimmung vorliegt oder der Wille des Verstorbenen auf andere Weise festgestellt werden kann.

Bereits 2020 diskutierte der Bundestag intensiv über die Einführung einer Widerspruchslösung. Damals fand der Vorschlag keine Mehrheit. Stattdessen beschloss das Parlament das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft, das im März 2022 in Kraft trat.

Ein zentrales Element sollte das digitale Organspenderegister werden. Dessen Einführung verzögerte sich jedoch erheblich. Erst im März 2024 ging das Register an den Start. Kritiker des bisherigen Systems bemängeln weiterhin technische und bürokratische Hürden.

Die erneute Initiative für einen Systemwechsel wird nun von 254 Abgeordneten aus vier Fraktionen getragen. Damit handelt es sich bewusst nicht um ein klassisches Regierungsprojekt, sondern um eine fraktionsübergreifende Initiative zu einer medizinethischen Gewissensfrage.

Zukunftsprognose

Politisch beginnt nach der ersten Lesung die entscheidende Detailarbeit im Gesundheitsausschuss. Dort dürften neben medizinischen Fragen insbesondere Verfassungsrecht, Selbstbestimmung, Informationspflichten, die Rolle der Angehörigen und Schutzmechanismen für nicht einwilligungsfähige Menschen diskutiert werden.

Gesellschaftlich könnte bereits die parlamentarische Debatte dazu führen, dass sich mehr Menschen mit ihrer persönlichen Haltung zur Organspende beschäftigen. Genau diese bewusste Entscheidung fordern sowohl Befürworter als auch Gegner der Widerspruchslösung – auch wenn sie unterschiedliche gesetzliche Konsequenzen daraus ableiten.

Für das Gesundheitssystem wäre entscheidend, ob eine Reform tatsächlich die Zahl verfügbarer Spenderorgane erhöht. Die Gegner eines Systemwechsels setzen stärker auf Aufklärung, bessere Klinikstrukturen und ein einfacher zugängliches Register. Befürworter halten zusätzlich die Widerspruchsregelung für notwendig.

International würde sich Deutschland mit einer Widerspruchslösung stärker an Regelungen annähern, die in verschiedenen anderen europäischen Staaten gelten. Welche Effekte sich auf die tatsächliche Zahl der Transplantationen ergeben würden, hängt jedoch auch von medizinischen Strukturen und organisatorischen Voraussetzungen ab.

Was ist die Widerspruchslösung?

Bei der diskutierten Widerspruchsregelung kämen volljährige und einwilligungsfähige Menschen grundsätzlich als postmortale Organ- und Gewebespender infrage, sofern sie nicht ausdrücklich widersprochen haben. Ein dokumentierter Widerspruch müsste vor einer Entnahme zwingend berücksichtigt werden.

Was gilt derzeit in Deutschland?

Deutschland setzt bislang auf eine aktive Entscheidung. Der Bundestag lehnte eine Widerspruchslösung zuletzt 2020 ab und beschloss stattdessen Maßnahmen, die Menschen stärker zu einer eigenen dokumentierten Entscheidung bewegen sollten.

Was ist das Organspenderegister?

Das Organspenderegister ist ein digitales Register, in dem Menschen ihre persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende dokumentieren können. Es nahm im März 2024 seinen Betrieb auf.

Wie viele Menschen warten auf ein Spenderorgan?

Für das Jahr 2025 nennt der aktuelle Gesetzentwurf 8199 Patienten auf der Warteliste. Dem standen 985 Organspender gegenüber.

OZD-Extra – Der Bundestag hat diese Grundsatzfrage schon einmal entschieden

Die aktuelle Debatte erinnert an eine der intensivsten medizinethischen Abstimmungen der vergangenen Jahre. Bereits im Januar 2020 stand die Widerspruchslösung im Bundestag zur Entscheidung.

Damals lehnte die Mehrheit den Systemwechsel ab. Stattdessen sollte die Entscheidungsbereitschaft der Bevölkerung gestärkt werden. Bürger sollten besser informiert werden und ihren Willen unter anderem in einem digitalen Register dokumentieren können.

Sechs Jahre später steht die Grundsatzfrage erneut auf der Tagesordnung. Der Grund dafür ist aus Sicht der Befürworter einer Reform eindeutig: Die bisherigen Maßnahmen hätten keine ausreichende und nachhaltige Verbesserung gebracht. Die Gegenseite hält dagegen, dass zentrale Instrumente wie das Organspenderegister verspätet und bislang nicht niedrigschwellig genug umgesetzt worden seien.

Damit entscheidet der Bundestag diesmal nicht nur über zwei unterschiedliche Modelle der Organspende. Indirekt bewertet er auch, ob das 2020 beschlossene System ausreichend weiterentwickelt werden kann – oder ob Deutschland einen grundlegenden Wechsel braucht.

Gewinnspiel

Wie viele Menschen standen nach den im Bundestag genannten Zahlen 2025 in Deutschland auf der Warteliste für eine Organtransplantation?

A: 2199

B: 4985

C: 8199

D: 15.200

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Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.