Fakten im Überblick
Beim Gebäudetyp E sollen Bauherren künftig ausdrücklich auf nicht zwingende Komfortstandards verzichten können.
Nach Erfahrungen aus Pilotprojekten könnten die Bauwerkskosten dadurch um etwa zehn bis 15 Prozent sinken.
Das Gesetz könnte nach Angaben des Bundesjustizministeriums frühestens Mitte 2027 in Kraft treten.
Eine niedrigere Norm-Temperatur im Schlafzimmer, weniger Trittschallschutz oder dünnere Wände: Beim Wohnungsbau in Deutschland soll künftig leichter auf Standards verzichtet werden können, die gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben sind. Das Bundesjustizministerium hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Bauvertragsrecht ändern und den sogenannten Gebäudetyp E rechtlich absichern soll.
Hinter dem Vorhaben steht die Hoffnung, die hohen Baukosten zu senken und dadurch mehr bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen. Nach Angaben des Ministeriums zeigen Erfahrungen aus Pilotprojekten, dass sich die Bauwerkskosten durch einfacheres Bauen um etwa zehn bis 15 Prozent reduzieren könnten. "Bauen in Deutschland muss einfacher und günstiger werden. Denn wir brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum", erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Das geplante Gesetz ebne den Weg zum "Bauen ohne teure Extras".
Auch Bundesbauministerin Verena Hubertz unterstützt das Vorhaben. Mit dem Gesetz "geben wir Bauherren, Bauunternehmen und Käuferinnen die Freiheit zurück, auf unnötigen Schnickschnack zu verzichten", erklärte die SPD-Politikerin. Bei sicherheitsrelevanten Vorgaben soll es dagegen keine Lockerungen geben. Hubig betonte ausdrücklich, dass weder bei der Sicherheit noch bei der Wohngesundheit Abstriche vorgesehen seien.
Im Mittelpunkt steht das Bauvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches. Öffentlich-rechtliche Bauvorschriften sollen durch die Neuregelung nicht verändert werden. Das Problem liegt nach Darstellung des Justizministeriums vielmehr darin, dass Bauunternehmen und Bauträger bislang häufig rechtliche Auseinandersetzungen befürchten, wenn sie bei einem Projekt auf etablierte Komfortstandards verzichten. Selbst wenn diese Standards gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, kann Unsicherheit darüber bestehen, welche Leistung vertraglich geschuldet wird.
Mit dem Gebäudetyp E soll dafür eine klarere Grundlage geschaffen werden. Das E steht für "Einfach". Die Beteiligten eines Bauprojekts sollen ausdrücklich vereinbaren können, nach diesem Prinzip zu bauen. In diesem Fall genügt grundsätzlich die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Wird von darüber hinausgehenden Komfortstandards abgewichen, soll ein Hinweis in Textform ausreichen. Dieser könnte beispielsweise per E-Mail erfolgen. Eine zusätzliche Aufklärung über mögliche Folgen und Risiken soll nicht erforderlich sein.
Die ersten Eckpunkte hatten Bundesjustizministerium und Bundesbauministerium bereits im November 2025 vorgelegt. Nach Befragungen von Beteiligten wurde der Entwurf weiterentwickelt. Neu vorgesehen ist unter anderem eine Verordnungsermächtigung, durch die die Länder bautechnische Mindeststandards festlegen können. Die Aufklärungspflichten gegenüber Mietern und Käufern sollen nach Vorstellung des Ministeriums bewusst schlank bleiben, weil beide Gruppen bereits durch das Miet- und Kaufrecht geschützt seien.
Genau daran gibt es allerdings Kritik. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW hält die vorgesehenen Regelungen für nicht ausreichend. "Wohnungsunternehmen sollen einfacher bauen, tragen aber weiterhin das Risiko, dass dieser Standard im Mietverhältnis beanstandet wird", erklärte der Verband. Der Entwurf sei "enttäuschend und unzureichend" und "allenfalls eine Diskussionsgrundlage". Der GdW fordert deshalb grundlegende Nachbesserungen.
Das Gesetz befindet sich noch am Anfang des weiteren Verfahrens. Länder und Verbände können bis zum 13. November Stellung nehmen. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums könnte die Neuregelung "frühestens Mitte 2027" in Kraft treten. Die Idee ist allerdings älter: Bereits im November 2024 hatte die damalige Bundesbauministerin Klara Geywitz einen Entwurf für ein Gebäudetyp-E-Gesetz vorgelegt.
OZD/AFP
OZD-Kommentar - Muss eine Wohnung wirklich jeden Komfortstandard erfüllen?
Der Gebäudetyp E stellt eine interessante Frage: Was muss eine Wohnung tatsächlich können - und was hat sich lediglich als zusätzlicher Standard etabliert?
Sicherheit, Gesundheit und gesetzliche Bauvorschriften stehen nicht zur Diskussion. Der Gesetzentwurf zielt vielmehr auf Komfortmerkmale, deren Umsetzung Geld kostet, obwohl sie gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben sind.
Wenn Erfahrungen aus Pilotprojekten tatsächlich Einsparungen bei den Bauwerkskosten von zehn bis 15 Prozent ermöglichen, ist die wirtschaftliche Dimension erheblich. Entscheidend ist allerdings, ob diese Einsparungen am Ende auch zu günstigeren Wohnungen führen.
Ebenso wichtig ist Rechtssicherheit. Wenn Bauunternehmen zwar einfacher bauen dürfen, später aber trotzdem mit Auseinandersetzungen über den vereinbarten Standard rechnen müssen, verliert das Modell einen Teil seiner Wirkung.
Der Gebäudetyp E könnte deshalb ein Baustein für günstigeren Wohnungsbau werden. Ob daraus tatsächlich mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht, hängt jedoch nicht allein von technischen Standards ab.
Historischer Hintergrund
Die Diskussion über einfacheres Bauen läuft bereits seit mehreren Jahren. Hintergrund sind steigende Baukosten und die Schwierigkeiten, insbesondere in Ballungsräumen ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Bereits im November 2024 hatte die damalige Bundesbauministerin Klara Geywitz einen Entwurf für ein Gebäudetyp-E-Gesetz vorgelegt.
Im November 2025 folgte ein gemeinsames Eckpunktepapier von Bundesjustizministerium und Bundesbauministerium. Anschließend wurden Beteiligte aus der Praxis befragt.
Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf geht das Vorhaben in die nächste Phase.
Zukunftsprognose
Bis zum 13. November können Länder und Verbände Stellung zum Gesetzentwurf nehmen. Dabei dürften insbesondere die rechtliche Absicherung von Bauunternehmen sowie der Schutz von Mietern und Käufern eine Rolle spielen.
Die Kritik des GdW zeigt bereits, dass die Wohnungswirtschaft weiteren Änderungsbedarf sieht.
Nach Abschluss der Beratungen muss das Gesetz das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums ist ein Inkrafttreten frühestens Mitte 2027 möglich.
Ob die erwarteten Kosteneinsparungen von zehn bis 15 Prozent in größerem Umfang erreicht werden können, wird sich erst bei einer breiteren Anwendung des Gebäudetyps E zeigen.
Was ist der Gebäudetyp E?
Das E steht für "Einfach". Beim Gebäudetyp E sollen Bauherren, Unternehmen und weitere Beteiligte vereinbaren können, auf bestimmte nicht gesetzlich vorgeschriebene Komfortstandards zu verzichten.
Die gesetzlichen Anforderungen an ein Gebäude müssen weiterhin eingehalten werden.
Welche Standards könnten wegfallen?
Als Beispiele nennt die Meldung eine geringere Norm-Temperatur im Schlafzimmer, weniger Trittschallschutz oder dünnere Wände.
Es geht dabei um Komfortstandards und nicht um die Abschaffung gesetzlicher Sicherheitsvorschriften.
Wie viel günstiger könnte Bauen werden?
Nach Angaben des Bundesjustizministeriums zeigen Erfahrungen aus Pilotprojekten, dass die Bauwerkskosten durch einfacheres Bauen um etwa zehn bis 15 Prozent sinken könnten.
Ob diese Größenordnung bei einer breiten Anwendung erreicht wird, ist bislang offen.
Was ändert sich für Bauverträge?
Die Beteiligten sollen ausdrücklich vereinbaren können, ein Gebäude als Gebäudetyp E zu errichten.
Wenn von einem Komfortstandard abgewichen wird, soll ein Hinweis in Textform genügen, beispielsweise per E-Mail. Eine zusätzliche Aufklärung über Folgen und Risiken soll nach dem Entwurf nicht erforderlich sein.
OZD-Extra - Was 15 Prozent weniger Baukosten bedeuten können
Die vom Bundesjustizministerium genannten zehn bis 15 Prozent beziehen sich auf die Bauwerkskosten.
Rein rechnerisch bedeutet eine Einsparung von 15 Prozent: Bei Bauwerkskosten von 300.000 Euro wären es 45.000 Euro, bei 500.000 Euro bereits 75.000 Euro.
Das zeigt, warum die Diskussion über vermeintlich kleine technische Standards wirtschaftlich relevant ist.
Allerdings bedeutet eine Reduzierung der Bauwerkskosten nicht automatisch, dass Kaufpreise oder Mieten im gleichen Umfang sinken. Grundstückspreise, Finanzierungskosten und weitere Ausgaben eines Bauprojekts bleiben davon unberührt.
Gewinnspiel
Wofür steht das "E" beim geplanten Gebäudetyp E?
A: Effizient
B: Einfach
C: Energetisch
D: Erweitert
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Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.