Fakten im Überblick
Stefanie Hubig (SPD) legt Gesetzentwurf gegen sexuelle Belästigung vor.
Künftig sollen auch verbale und nonverbale Übergriffe strafbar sein.
CDU sieht neuen "Tatbestand mit unklaren rechtlichen Grenzen" kritisch.
Sexuelle Belästigung soll in Deutschland schon bald strenger verfolgt werden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) legte am Montag einen Gesetzentwurf vor, der vorsieht, dass künftig auch verbale und nonverbale Übergriffe strafbar werden. Dafür wird im Strafgesetzbuch ein neuer Straftatbestand geschaffen. Strafbar macht sich demnach, "wer eine andere Person durch eine sexuell bestimmte Äußerung oder Geste belästigt, die geeignet ist, sie einzuschüchtern oder zu bedrängen". Das SPD-geführte Bundesjustizministerium verzichtet im Entwurf bewusst auf den Begriff "Catcalling", da dieser als umstritten betrachtet wird und eine verharmlosende Wirkung haben könne. Hubig betont, "Sexuelle Belästigungen und sexualisierte Gewalt sind ein massives Problem und gehören für zu viele Frauen zum Alltag". Es brauche "rote Linien und Strafen, die die Täter spüren lassen: Sexuelle Übergriffe sind inakzeptabel". Dabei solle gelten: "Egal, ob im eigenen Zuhause, im Netz oder auf Straßen und Plätzen – Frauen müssen sicher sein vor Übergriffen".
Der Vorstoß der Bundesjustizministerin stößt auf Skepsis seitens der CDU. Sachsens Justizministerin Constanze Geiert sagte in der "Welt", "Nicht jede Geschmacklosigkeit muss gleich eine Straftat sein". Sie warnte zudem, das Strafrecht sei "das schärfste Schwert des Rechtsstaats und keine Supermoralinstanz". Geiert bezeichnete den neuen Vorschlag als "Tatbestand mit unklaren rechtlichen Grenzen" und kritisierte, durch solche Regelungen würden Erwartungen geweckt, die das Strafverfahren kaum erfüllen könne.
Vorgesehen ist außerdem, die Verjährungsfrist für Vergewaltigungen und gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe zu verlängern. Künftig sollen sie einheitlich erst nach zwanzig Jahren verjähren. Der Gesetzentwurf enthält außerdem strengere Mindeststrafen für Gruppenvergewaltigungen und gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe. Bei gemeinschaftlich begangenen sexuellen Nötigungen sieht das Gesetz künftig eine Mindeststrafe von drei Jahren vor, bisher waren es zwei.
Der Gesetzentwurf wurde am Montag an die Länder und Verbände gesendet. Diese haben bis zum 30. November 2026 Zeit, Stellung zu nehmen. Danach wird sich das Bundeskabinett mit dem Entwurf befassen.
OZD/AFP
OZD-Kommentar – Strafrechtliche Grenzziehung bleibt komplex
Das neue Gesetzesvorhaben bringt eine deutliche Ausweitung des strafrechtlichen Schutzes vor sexueller Belästigung, nimmt aber auch juristische Risiken in Kauf. Die Absicht, Schutzlücken endlich zu schließen und verbale wie nonverbale Übergriffe zu sanktionieren, stößt nicht nur auf Zustimmung, sondern auch auf Skepsis, gerade bei der CDU. Klar ist: Der Schutz von Betroffenen muss Priorität haben. Doch das Strafrecht darf nicht zum moralischen Instrument für jede Grenzüberschreitung werden. Die in der Kritik genannten "unklaren rechtlichen Grenzen" können im Alltag tatsächlich für Unsicherheit sorgen. Die Reform dürfte sich erst in der Praxis bewähren müssen. Wahrscheinlich werden konkrete Einzelfälle zeigen, wo Nachbesserungen nötig sind.
Historischer Hintergrund
Diskussionen um sexuelle Belästigung sind in Deutschland seit Jahren ein gesellschaftliches Thema. Bislang galten insbesondere sexuelle Übergriffe mit körperlicher Komponente als strafbar. In anderen Staaten existieren bereits vergleichbare Regelungen. Das Bundesjustizministerium sieht aufgrund der regelmäßigen Berichte über Übergriffe im Alltag sowie im Internet Handlungsbedarf.
Zukunftsprognose
Mit dem neuen Gesetz könnte die Anzahl der Anzeigen und Ermittlungsverfahren steigen. Gesellschaftspolitisch wäre eine gestärkte Sensibilisierung für Grenzüberschreitungen zu erwarten. Kontroversen um die konkrete Anwendung des Gesetzes bleiben wahrscheinlich, da Interpretationsspielräume bestehen. Auf internationaler Ebene könnte Deutschland einen neuen gesetzlichen Standard setzen.
Erklärungen
Was ist "Catcalling"
"Catcalling" bedeutet belästigende, meist sexuell konnotierte Kommentare oder Gesten, die häufig auf der Straße oder in der Öffentlichkeit vorkommen. Der Begriff wird im Gesetzentwurf bewusst nicht verwendet.
Was steht im Gesetzentwurf zur Verjährung
Vergewaltigungen und gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe sollen künftig einheitlich erst nach zwanzig Jahren verjähren.
OZD-Extras
Der Begriff "Catcalling" wurde im Gesetzentwurf bewusst weggelassen, um eine Verharmlosung zu vermeiden. Auswirkungen auf Börsen, Aktien oder Währungen sind nicht zu erwarten, da das Thema keine Verbindung zu Finanzmärkten hat.
Gewinnspiel
Wie lang soll die Verjährungsfrist für Vergewaltigung laut Entwurf sein?
A) Zwanzig Jahre
B) Fünf Jahre
C) Zehn Jahre
D) Vier Jahre
Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.