Die Badegewässer in Nordrhein-Westfalen weisen eine hohe Wasserqualität auf. Darauf weisen das Umweltministerium und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hin. In Nordrhein-Westfalen gibt es 82 ausgewiesene EU-Badegewässer mit 108 Badestellen, an denen während der Badesaison regelmäßig Untersuchungen der Wasserqualität stattfinden. An 106 Badestellen in Nordrhein-Westfalen erhielt die Wasserqualität im Jahr 2020 eine ausgezeichnete Bewertung. Die Wasserqualität der Badestellen Freibad Schwimmer am Eiserbachsee in Simmerath und Seaside Beach am Essener Baldeneysee wurden in 2020 mit „gut“ bewertet.
 
Noch offen ist, ob und unter welchen Bedingungen die Badestellen im 
Sommer aufgrund der Corona-Lage zugänglich sind. „Es ist zu hoffen, dass
 das Badevergnügen 2021 nicht ins Wasser fällt. Die Qualität der 
Badegewässer ist gut. Jetzt liegt es an der COVID19-Entwicklung und den 
damit einhergehenden Schutz- und Hygienemaßnahmen und deren konsequenten
 Einhaltung, wann und wie die Badestellen zugänglich sind“, so 
Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Über die Öffnungszeiten der 
einzelnen Badegewässer und den dort getroffenen Schutz- und 
Hygienemaßnahmen informieren die Kommunen bzw. die Betreiber der 
Badegewässer vor Ort.
 
Die Qualität eines Badegewässers wird anhand von Messwerten aus den 
zurückliegenden vier Jahren beurteilt. Zusätzlich nehmen die 
Gesundheitsämter während der Badesaison mindestens alle vier Wochen 
Wasserproben zur Analyse. Eine interaktive Bewertungskarte und aktuelle 
Bewertungen zur Badegewässerqualität können unter www.badegewaesser.nrw.de eingesehen werden.
 
Seit mehr als 30 Jahren wird die Qualität der Badegewässer in ganz 
Europa nach einer einheitlichen Richtlinie geprüft. 2006 wurde die 
Richtlinie komplett überarbeitet und an den Stand der Wissenschaft und 
der praktischen Erfahrungen angepasst. Mit der 
EU-Badegewässer-Richtlinie (2006/7/EG) hat die Europäische Union einen 
flächendeckenden Schutz für das Baden in den Binnen- und Küstengewässern
 eingeführt.
 
Der Rhein und die Schifffahrtskanäle gehören nicht zu den Badegewässern.
 Das Baden an solchen Wasserstraßen ist strengstens untersagt und 
lebensgefährlich.
 
Hinweise zum Baden während der Covid-19-Einschränkungen
 
Nach derzeitigem Kenntnisstand und nach Angaben der 
Weltgesundheitsorganisation (WHO) besteht kein Anlass zur Sorge, dass 
Covid-19 (SARS CoV-2) über den Wasserweg übertragen wird. Auch nach 
Auskunft des Umweltbundesamtes sind nach aktuellem Kenntnisstand in 
Badegewässern keine relevanten Konzentrationen an SARS-CoV-2 zu 
erwarten, die zu einer Infektion führen können. 
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz / Land NRW 
Foto: Tourismus NRW / Oliver Franke
 
            