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Gericht bestätigt Verbot sowjetischer Flaggen bei Gedenken am Ehrenmal in Berlin

Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Verbot sowjetischer Flaggen bei Gedenkveranstaltungen zum 8. Mai bestätigt. Angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine könnten sie als Zeichen für Gewaltbereitschaft verstanden werden.

Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, das Zeigen sowjetischer Flaggen am Ehrenmal in Treptow zum Weltkriegs-Gedenken zu untersagen, spiegelt die angespannte weltpolitische Lage und die veränderte Symbolik historischer Zeichen wider. Auch wenn die Sowjetunion 1945 maßgeblich zur Befreiung Europas vom Nationalsozialismus beigetragen hat, lässt sich ihre Symbolik heute nicht mehr losgelöst vom aktuellen geopolitischen Kontext betrachten.

Dass das Gericht die Flagge der untergegangenen UdSSR als mögliches Zeichen der Einschüchterung und Gewaltbereitschaft einordnet, ist Ausdruck eines sensiblen Umgangs mit öffentlicher Erinnerungskultur. Gerade in Zeiten, in denen das heutige Russland unter Präsident Putin auf sowjetische Erzählungen zurückgreift, um seinen Angriffskrieg ideologisch zu legitimieren, ist eine klare Abgrenzung notwendig.

Das Gedenken am 8. Mai soll den Opfern des Nationalsozialismus und dem Ende des Krieges würdig und friedlich Raum geben. Politische Vereinnahmung oder missverständliche Symbolik gefährden dieses Ziel. Die gerichtliche Entscheidung schützt damit nicht nur den öffentlichen Frieden, sondern auch die Würde der Erinnerung selbst.

Zugleich bleibt es eine Gratwanderung: Die historische Leistung der sowjetischen Soldaten darf nicht umgedeutet oder relativiert werden – aber ebenso wenig instrumentalisiert. Es ist ein Signal an Veranstalter und Öffentlichkeit, mit historischem Bewusstsein und gegenwärtiger Verantwortung zugleich zu handeln.

OZD

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, Presseinformation vom 07.05.2025; dpa; Bundestagsinformationen zum Gedenktag

Bild: AFP