Darf ein rechtsextremes Magazin verboten werden – und wenn ja, wie weit reicht der Schutz der Pressefreiheit? Diese Fragen stehen im Zentrum der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Bundesinnenministerium sieht in "Compact" ein Sprachrohr für verfassungsfeindliche Ideologie, voller Rassismus, Antisemitismus und Verschwörungsdenken. Dagegen beruft sich das Magazin auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung – ein Grundrecht, das allerdings nicht schrankenlos gilt.
Schon der Eilbeschluss des Gerichts zeigte das Dilemma: Einerseits gibt es deutliche Hinweise auf Inhalte, die die Menschenwürde verletzen, andererseits sei unklar, ob diese den Charakter des gesamten Magazins prägen. Diese Unsicherheit liegt auch daran, dass viele Beweismittel erst jetzt systematisch ausgewertet werden können – unter anderem aus der Razzia im Juli 2024.
Der Fall "Compact" ist mehr als ein juristisches Detailverfahren. Es geht um eine Grundsatzfrage: Wo endet legitime Meinungsäußerung, wo beginnt gezielte Agitation gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung? Das Magazin operiert seit Jahren am rechten Rand, vermischt verschwörungsideologische Narrative mit nationalistischen Parolen – eine Strategie, die auf Radikalisierung zielt, nicht auf Debatte.
Ein mögliches Verbot wäre kein Angriff auf die Pressefreiheit, sondern ein Schutzmechanismus der wehrhaften Demokratie. Der Rechtsstaat muss sich verteidigen dürfen – gerade gegen Medien, die ihn delegitimieren.
OZD
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