„Wer in den öffentlichen Dienst eintritt, muss die Gewähr bieten, jederzeit für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“, erklärte Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD). Sollte diese Gewähr nicht gegeben sein – etwa bei Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen Partei – sei ein Ausschluss aus dem Staatsdienst unausweichlich. Grote machte deutlich: „Kein AfD-Mitglied kann sich sicher sein, ob es in Zukunft noch in den öffentlichen Dienst eintreten kann.“
Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) unterstrich, wie wichtig es sei, frühzeitig die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um Extremisten aus staatlichen Strukturen herauszuhalten. Die Arbeitsgruppe solle vorbereitet werden, um unmittelbar nach einem möglichen Gerichtsurteil handlungsfähig zu sein.
Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) ergänzte: „Keine Waffen bei Extremisten, keine Extremisten bei der Polizei und überhaupt im öffentlichen Dienst.“ Der Fokus liege auf Sicherheitsüberprüfungen, aber auch auf disziplinarrechtlichen Maßnahmen gegenüber bereits Beschäftigten.
Auslöser für diese Schritte ist ein umfassendes Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz, das Anfang Mai zur Folge hatte, dass die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft wurde. Diese Hochstufung wurde jedoch zunächst ausgesetzt, da die AfD juristisch gegen die Entscheidung vorging. Bis zu einem Gerichtsbeschluss wird die Partei erneut als Verdachtsfall geführt – allerdings hält die Behörde inhaltlich an ihrer Einstufung fest.
Der politische Druck auf die AfD steigt damit erneut. Sollte die Justiz dem Verfassungsschutz folgen, könnten nicht nur parteinahe Beamte ihre Positionen verlieren, sondern auch tausende AfD-Mitglieder mit beruflichen Konsequenzen rechnen. Für die demokratischen Institutionen Deutschlands wäre das ein deutliches Signal.
OZD / ©AFP
OZD-Kommentar
Es ist ein Wendepunkt. Die Innenministerkonferenz hat klargestellt: Der
Staat ist nicht länger bereit, jene in seinen Reihen zu dulden, die
seine Grundlagen verachten. Die AfD steht – sollte das Gericht den
Verfassungsschutz bestätigen – vor einem beispiellosen
Legitimationsverlust, der weit über Wahlprognosen hinausgeht. Wer sich
zur Partei bekennt, könnte künftig den Beamtenstatus verlieren, seinen
Beruf nicht mehr ausüben, die Waffe abgeben müssen – das ist mehr als
Symbolpolitik, das ist eine Frontstellung.
Doch diese Haltung ist überfällig. Eine Partei, deren Führung und Teile ihrer Basis laut Verfassungsschutz ein „gesichert rechtsextremistisches Weltbild“ vertreten, darf nicht länger auf Neutralität und Toleranz des Staates hoffen. Der politische Diskurs darf Meinungen aushalten – keine Angriffe auf die Demokratie. Was nun folgen muss, ist Konsequenz: keine Relativierung, keine Ausflüchte, sondern die Anwendung der rechtsstaatlichen Mittel. Ein demokratischer Staat darf seine Feinde nicht bezahlen, ausrüsten oder ihnen Uniformen geben.
OZD-Analyse
1. Ausgangslage:
a) Einstufung der AfD:
– Anfang Mai: „Gesichert rechtsextremistisch“ laut Verfassungsschutz
– Begründung durch umfassendes Gutachten
b) Juristische Gegenwehr:
– AfD legt Klage ein
– Einstufung vorübergehend zurückgenommen, bis gerichtliche Entscheidung fällt
2. Position der Innenministerkonferenz (IMK):
a) Einigkeit über Folgen:
– Einrichtung einer Arbeitsgruppe im Fall gerichtlicher Bestätigung
– Ausschluss von AfD-Mitgliedern aus dem Staatsdienst möglich
– Strenge Maßstäbe bei Waffenbesitz und Sicherheitsfunktionen
b) Zentrale Aussagen:
– Dobrindt: Umsetzung vorbereiten
– Grote: Keine Aufnahme in den öffentlichen Dienst bei begründeten Zweifeln
– Strobl: Keine Waffen für Extremisten
3. Bedeutung für die AfD und die Gesellschaft:
a) Rechtliche Konsequenzen für Mitglieder
– Beamtenrechtliche Verfahren
– Aberkennung von Sicherheitsfreigaben
– Berufsverbote im Staatsdienst
b) Politisches Signal
– Der Staat zieht eine rote Linie
– Demokratische Selbstverteidigung wird konkreter
Erklärungen:
Was ist der Verfassungsschutz?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist die deutsche
Inlandsnachrichtendienst-Behörde. Es beobachtet Bestrebungen gegen die
freiheitlich-demokratische Grundordnung – darunter Rechtsextremismus,
Islamismus, Linksextremismus und Spionage.
Was ist eine Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“?
Dies ist die höchste Eskalationsstufe bei der Beobachtung durch den
Verfassungsschutz. Sie bedeutet, dass die Organisation nicht nur im
Verdacht steht, verfassungsfeindlich zu sein, sondern dass dieser
Verdacht nachweislich belegt ist.
Erklärungen:
Was ist der Verfassungsschutz?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist die deutsche
Inlandsnachrichtendienst-Behörde. Es beobachtet Bestrebungen gegen die
freiheitlich-demokratische Grundordnung – darunter Rechtsextremismus,
Islamismus, Linksextremismus und Spionage.
Was ist eine Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“?
Dies ist die höchste Eskalationsstufe bei der Beobachtung durch den
Verfassungsschutz. Sie bedeutet, dass die Organisation nicht nur im
Verdacht steht, verfassungsfeindlich zu sein, sondern dass dieser
Verdacht nachweislich belegt ist.
Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.