Paris – In der Nacht zum Donnerstag hat der französische Senat einen entscheidenden Schritt getan – hin zu einer Rechtsprechung, die das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper endlich unmissverständlich anerkennt. Künftig soll in Frankreich gelten: Sex ohne ausdrückliche Zustimmung ist Vergewaltigung. Punkt.
Was für viele längst eine Selbstverständlichkeit ist, war in der juristischen Praxis Frankreichs bisher eine Grauzone. Schweigen, Erstarren, Nichtreagieren – all das wurde bisher viel zu oft als „stillschweigende Zustimmung“ fehlgedeutet. Damit soll jetzt Schluss sein. Und das ist nicht nur ein Fortschritt – es ist ein notwendiger Bruch mit einer jahrzehntelangen Kultur des Wegsehens.
Die Debatte ist nicht abstrakt. Sie ist hochkonkret. Spätestens seit dem erschütternden Fall von Gisèle Pelicot, die von ihrem Ehemann betäubt und fremden Männern zur Vergewaltigung überlassen wurde, ist klar: Die bisherige Gesetzeslage schützt nicht ausreichend. Dass die Täter damals erklärten, sie hätten „nicht den Eindruck gehabt, dass sie nicht einverstanden war“, offenbart das ganze Ausmaß einer katastrophalen Rechtssprechung.
Justizminister Gérald Darmanin spricht von einem Tabubruch. Und er hat recht. Es geht um gesellschaftliche Verantwortung, nicht nur um juristische Definitionen. Die Botschaft an Täter wie an Richter ist eindeutig: Kein „Nein“ heißt nicht „Ja“. Nur ein klares, freiwilliges, bewusstes „Ja“ schafft Rechtssicherheit – und schützt Würde und Unversehrtheit.
Das Gesetz muss noch durch den Vermittlungsausschuss, aber der breite politische Konsens ist ein gutes Zeichen. Frankreich folgt nun Ländern wie Spanien, Dänemark und Norwegen, die bereits das „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip in ihren Strafgesetzen verankert haben. Es wird Zeit, dass auch Deutschland und andere europäische Staaten diese klare Linie ziehen.
Denn am Ende ist die Frage simpel – und die Antwort ebenso:
Wann ist Sex einvernehmlich? Nur wenn alle Beteiligten das auch ausdrücklich wollen.
OZD
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