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Urteil: Private Krankenversicherung muss Speziallinsen bei Grauem Star übernehmen

Trifokale Linsen bei Grauem Star gelten als medizinisch notwendig – ein Urteil des OLG Frankfurt stärkt nun die Rechte privat Versicherter.

Meilenstein-Urteil: Gericht verpflichtet PKV zur Kostenübernahme bei Speziallinsen

In einem wegweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, dass eine private Krankenversicherung (PKV) die Kosten für die Implantation sogenannter trifokaler Linsen im Zusammenhang mit einer Grauen-Star-Erkrankung übernehmen muss. Das Urteil (Az.: 7 U 40/21) könnte Signalwirkung für viele ähnlich gelagerte Fälle haben – insbesondere bei Streitigkeiten über die Notwendigkeit innovativer medizinischer Verfahren.

Die Klägerin litt unter Altersweitsichtigkeit, Hornhautverkrümmung und – wie das Gericht in zweiter Instanz feststellte – auch unter einem behandlungsbedürftigen Grauen Star. Die Versicherung hatte sich geweigert, die rund 5700 Euro für die Linsenoperation zu erstatten, weil sie den medizinischen Bedarf infrage stellte. In erster Instanz war die Frau vor dem Landgericht Wiesbaden gescheitert – doch nun bekam sie vor dem OLG Recht.

Gericht: Medizinische Notwendigkeit auch bei subjektivem Leidensdruck

Laut einem vom Gericht beauftragten Gutachter war die Entscheidung für trifokale Linsen medizinisch nachvollziehbar. Diese ermöglichen sowohl Nah-, Fern- als auch Zwischen-Sehen – anders als die Standardlinse, die nur einfache Korrekturen erlaubt. Auch wenn die objektive Sehschärfe der Patientin noch im Normbereich lag, wurde ihre erhöhte Blendungsempfindlichkeit als ernst zu nehmender Eingriff in die Lebensqualität anerkannt.

Ein entscheidender Punkt: Nicht allein die Messwerte oder der Grad der Linsentrübung sind ausschlaggebend – sondern auch die subjektiv empfundenen Beschwerden. Damit rückt das Gericht den individuellen Leidensdruck stärker in den Fokus als bisherige Entscheidungen.

Bedeutung für privat Versicherte und medizinische Innovationen

Das Urteil bedeutet mehr als nur eine Kostenerstattung – es stärkt grundsätzlich die Patientenrechte in der privaten Krankenversicherung. Wer sich für medizinisch sinnvolle, aber moderne und teurere Alternativen entscheidet, steht mit seiner PKV oft vor rechtlichen Auseinandersetzungen. Die Entscheidung aus Frankfurt könnte nun einen Präzedenzfall darstellen.

Zugleich ist das Urteil ein Zeichen für die Anerkennung medizinischer Innovation. Moderne Behandlungsformen wie trifokale Intraokularlinsen werden von Kassen oft als Luxus angesehen – obwohl sie nachweislich Lebensqualität verbessern können. Die Gerichte setzen dem zunehmend klare Grenzen.

Fazit: Ein Sieg für Patientenrechte

Das Urteil ist ein Erfolg für Versicherte, die nicht nur billig, sondern gut behandelt werden wollen. Es zeigt: Moderne Medizin ist kein Luxus – sondern oft medizinisch geboten.

OZD

Alle Angaben ohne Gewähr
Bild: AFP