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Tariftreuegesetz auf dem Weg – Kabinett setzt Zeichen für fairen Wettbewerb bei öffentlichen Aufträgen

Das Bundeskabinett hat grünes Licht für das neue Tariftreuegesetz gegeben. Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten wollen, sollen künftig faire Löhne zahlen – auch ohne Tarifbindung. Die Regierung will damit gute Arbeitsbedingungen stärken und Lohndumping verhindern.

Ein Meilenstein für die Arbeitswelt in Deutschland: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf für ein bundesweites Tariftreuegesetz beschlossen. Damit sollen Unternehmen, die öffentliche Aufträge ab einem Auftragswert von 50.000 Euro ausführen wollen, künftig zur Zahlung von Tariflöhnen verpflichtet werden – auch wenn sie selbst nicht tarifgebunden sind.

Vorbereitet wurde das Gesetz von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Das Arbeitsministerium betonte, man wolle damit die Wettbewerbsnachteile tarifgebundener Unternehmen gegenüber Billiganbietern ausgleichen. Denn: Wer sich an faire Löhne und Arbeitszeiten hält, solle im Wettbewerb um staatliche Aufträge nicht benachteiligt werden.

Neben der Bezahlung in Tarifhöhe sollen künftig auch weitere tarifvertraglich geregelte Mindestarbeitsbedingungen wie Höchstarbeitszeiten, Pausenregelungen oder Urlaubsansprüche verpflichtend eingehalten werden. Die Regierung sendet damit ein klares Signal: Gute Arbeit muss sich lohnen – gerade bei staatlich finanzierten Projekten.

Bas erklärte, in einer Zeit hoher öffentlicher Investitionen sei das Gesetz besonders wichtig. „Das Tariftreuegesetz sorgt für fairen Wettbewerb, schützt gute Arbeitsbedingungen und stärkt die Tarifbindung“, so die Ministerin. Auch das Wirtschaftsministerium stellte klar: Die Einhaltung sozialer Standards sei kein Hindernis für Innovation – sondern deren Voraussetzung.

Das Gesetz soll noch in diesem Jahr im Bundestag beraten und verabschiedet werden. Der Bundesrat muss zustimmen. Dass es dazu kommt, gilt als wahrscheinlich – mehrere Bundesländer hatten sich in der Vergangenheit bereits für ähnliche Regelungen auf Landesebene ausgesprochen.

Erklärungen:

Tarifbindung: Ein Unternehmen ist an einen Tarifvertrag gebunden und muss die dort festgelegten Löhne und Arbeitsbedingungen einhalten.

Tariflöhne: Löhne, die in einem Tarifvertrag zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt wurden.

Öffentliche Aufträge: Verträge über Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen, die staatliche Stellen an Unternehmen vergeben.

Tariftreue: Verpflichtung zur Einhaltung von Tariflöhnen und -bedingungen bei bestimmten Tätigkeiten, meist bei staatlich finanzierten Projekten.

Lohndumping: Praxis, bei der Unternehmen Aufträge durch besonders niedrige Löhne gewinnen – zulasten der Beschäftigten.

Bundesrat: Vertretung der Bundesländer, muss bestimmten Bundesgesetzen zustimmen.

Tarifvertragliche Mindestarbeitsbedingungen: Mindeststandards zu Arbeitszeit, Urlaub, Pausen, Lohn etc., festgelegt in Tarifverträgen.

Fairer Wettbewerb: Wettbewerb, der auf gleichen Bedingungen für alle Marktteilnehmer basiert – insbesondere im Hinblick auf soziale Standards.


OZD


Alle Angaben ohne Gewähr.
Bild: AFP