Im ersten Halbjahr 2025 wurden laut Bundesinnenministerium 11.807 Menschen aus Deutschland abgeschoben – darunter 1345 Minderjährige im Alter von sechs bis 18 Jahren. Das entspricht 11,4 Prozent. Im Gesamtjahr 2024 lag der Anteil mit 11,5 Prozent ähnlich, doch die absoluten Zahlen sind im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gestiegen.
Die Linksfraktion kritisiert vor allem die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die hier zur Schule gehen und teilweise gut integriert sind. Dietmar Bartsch (Linke) sprach von „Kaltherzigkeit“ und stellte die Sinnhaftigkeit infrage: „Kinder gehören in die Schule – nicht in den Abschiebeflieger.“ Befürworter von Abschiebungen, auch bei Minderjährigen, verweisen dagegen auf die Pflicht des Staates, geltendes Aufenthaltsrecht konsequent umzusetzen. Wer kein Bleiberecht habe, müsse das Land verlassen – unabhängig vom Alter.
Das Für und Wider ist komplex:
Für Abschiebungen: Rechtsstaatlichkeit verlangt, dass Entscheidungen zur Aufenthaltsbeendigung auch durchgesetzt werden. Eine Ausnahme für Minderjährige könnte ein Einwanderungsanreiz für Familien ohne Bleiberecht schaffen.
Gegen Abschiebungen: Kinder tragen keine Verantwortung für die Entscheidungen ihrer Eltern. Werden gut integrierte Minderjährige abgeschoben, bedeutet das oft einen abrupten Bruch in Ausbildung, Sprache und sozialem Umfeld – mit teils traumatischen Folgen.
Erschwerend kommt hinzu: Das Innenministerium hat keine Daten darüber, wie viele der Abgeschobenen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgingen. Damit bleibt unklar, in welchem Maße von Abschiebungen auch potenziell wirtschaftlich integrierte Familien betroffen sind.
Die Zahlen werfen eine grundsätzliche Frage auf: Wie viel Menschlichkeit verträgt die Durchsetzung von Recht – und wie viel Härte ist nötig, um das Recht zu sichern?
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