Bundesverwaltungsgericht billigt Abschiebungen nach Griechenland Orientierung: Gericht bestätigt frühere Urteile
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass nicht besonders hilfsbedürftige, alleinstehende junge männliche Flüchtlinge nach Griechenland abgeschoben werden dürfen. Das Gericht begründete dies damit, dass diesen Flüchtlingen bei einer Rückkehr keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen drohten, wie sie in der EU-Grundrechtecharta verankert sind.
Der Fall bestätigte frühere Urteile, unter anderem vom Verwaltungsgericht Gießen und dem hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel.
Zuspitzung: Fall eines 29-jährigen Syrers
Konkret ging es um einen 29-jährigen Syrer, der 2018 nach Deutschland kam, nachdem er in Griechenland bereits Schutzstatus erhalten hatte. Sein weiterer Asylantrag in Deutschland wurde als unzulässig abgelehnt. Auch seine Klage gegen die Abschiebung blieb vor allen Instanzen erfolglos.
Kommentar: Das Urteil verdeutlicht die strikte Umsetzung des Dublin-Verfahrens, das den Erststaat der Asylbeantragung verantwortlich macht. Kritiker sehen darin eine Einschränkung der Schutzrechte von Flüchtlingen, insbesondere wenn die Lebensbedingungen in den Herkunfts- oder Erstaufnahme-Ländern problematisch sein können.
Deutung: Lebensbedingungen in Griechenland ausreichend
Das Bundesverwaltungsgericht stellte klar, dass nach Griechenland zurückkehrende arbeitsfähige und gesunde Flüchtlinge dort nicht in extreme materielle Notlage geraten würden. Grundbedürfnisse wie Unterkunft, Ernährung und Hygiene könnten durch eigene Arbeit oder behelfsmäßige Unterkünfte gedeckt werden.
Bereits im April hatten die Leipziger Richter in ähnlichen Fällen gleich entschieden, was das Vorgehen der deutschen Behörden rechtlich absichert.
Kommentar:
Obwohl das Gericht die Abschiebungen rechtlich abgesichert sieht, bleibt die menschliche und soziale Realität in griechischen Lagern umstritten. Menschenrechtsorganisationen kritisieren, dass die Lebensbedingungen vieler Flüchtlinge tatsächlich prekär sind, auch wenn sie formal nicht als „erniedrigend“ eingestuft werden.
Fazit
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Weg für Abschiebungen alleinstehender junger Männer nach Griechenland freigemacht. Die Entscheidung stützt die Umsetzung der EU-Dublin-Regelungen, wirft aber ethische und menschenrechtliche Fragen auf, da die tatsächlichen Lebensbedingungen von Flüchtlingen in Griechenland umstritten bleiben.
OZD
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Bild: AFP