Hamburg – Im Prozess um die Entführung von Block-Kindern hat einer der Mitangeklagten, der 36-jährige Tal S., vor dem Landgericht Hamburg seine Beteiligung eingeräumt und sich bei den Betroffenen entschuldigt. Er erklärte, einen Fehler begangen zu haben und allein die Verantwortung dafür zu tragen. Zugleich rief er die Eltern auf, ihren „Krieg“ um die Kinder zu beenden und Frieden zu schließen.
S. gestand, direkt an der Entführung der zwei Kinder in der Silvesternacht 2023/24 beteiligt gewesen zu sein und die Aktion vor Ort geleitet zu haben. Er behauptet, auf Bitten des Chefs einer von Block beauftragten israelischen Sicherheitsfirma gehandelt zu haben. Ob S. ein früherer Polizist oder gar ein Agent des israelischen Geheimdienstes Mossad war, bleibt umstritten.
Hintergrund der Tat ist ein erbitterter Sorgerechtsstreit zwischen Block und ihrem früheren Ehemann. Laut Anklage soll Block die Entführung zusammen mit einem Anwalt und der israelischen Sicherheitsfirma organisiert haben, um die Kinder nach Deutschland zu bringen.
S. schilderte, wie er den Vater niedergerungen habe, während andere Mittäter die Kinder in Autos brachten. Die Vorwürfe, die Kinder bedroht zu haben, wies er zurück: Er habe „helfen“ wollen, nicht verletzen. Eigenen Angaben zufolge habe er nicht an Planungen im Hintergrund teilgenommen und die Entscheidung im Glauben getroffen, dass die Kinder beim Vater gefährdet seien. Heute sehe er dies anders und entschuldige sich „tief“ bei Vater und Kindern.
Neben S. stehen mehrere weitere Mitangeklagte vor Gericht, darunter ein in Zypern festgenommener Israeli und der mutmaßlich an der Planung beteiligte Anwalt. Auch Blocks neuer Lebensgefährte, der ehemalige Sportjournalist Gerhard Delling, wird wegen Beihilfe angeklagt. Block selbst wies alle Vorwürfe zurück.
Kommentar: Moralische Schuld und juristische Verantwortung
Das Geständnis von Tal S. ist zwar ein Schritt der Einsicht, doch die Tat bleibt unverzeihlich: Zwei Kinder aus ihrem Alltag zu reißen, mitten in einem internationalen Sorgerechtsstreit, ist ein schweres Vergehen gegen das kindliche Wohl und das Recht auf familiäre Sicherheit.
Die Verurteilung der Mittäter wird zeigen müssen, wie Verantwortung zwischen den verschiedenen Beteiligten verteilt wird: Wer plante, wer führte aus, wer unterstützte? Und wer trägt die moralische Verantwortung für eine Aktion, die das Vertrauen in rechtliche und private Schutzstrukturen zerstört?
Gerade die Darstellung, S. habe „helfen“ wollen, wirkt zynisch angesichts der psychischen Belastung der Kinder und des Vaters. Taktische Geständnisse oder echte Reue? Für die Justiz und die Gesellschaft bleibt die Frage bestehen.
Der Fall wirft zudem die Frage auf, welche Rolle private Sicherheitsfirmen und ehemalige Geheimdienstmitarbeiter in internationalen Sorgerechtskonflikten spielen – ein Bereich, der juristisch nur schwer zu fassen ist und moralisch hochbrisant bleibt.
OZD
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