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US-Richter stoppt Zerschlagung: Google darf Chrome behalten

Ein US-Bundesrichter hat die Zerschlagung von Google abgelehnt. Chrome bleibt bei Alphabet, doch das Unternehmen muss Daten öffnen und KI-Aktivitäten überwachen lassen.

Der Internetriese Google bleibt als Einheit bestehen. Ein US-Bundesrichter in Washington lehnte am Dienstag die von der US-Regierung geforderte Zerschlagung des Konzerns ab. Damit muss Google seinen Browser Chrome nicht verkaufen. Dennoch bleiben dem Mutterkonzern Alphabet tiefgreifende Auflagen. Richter Amit Mehta ordnete an, dass Google künftig seinen Suchindex in größerem Umfang für Wettbewerber bereitstellen muss und auch im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) stärker reguliert wird. Ein technisches Komitee soll die Einhaltung dieser Maßnahmen überwachen, die 60 Tage nach Eintritt des endgültigen Urteils in Kraft treten.

Die Entscheidung folgt einem historischen Urteil aus dem August 2024, in dem Mehta Google für schuldig befand, mit seiner Suchmaschine eine illegale Monopolstellung aufgebaut und missbraucht zu haben. Das Justizministerium hatte daraufhin harte Strafen gefordert, darunter den Verkauf des Chrome-Browsers und ein Verbot exklusiver Verträge mit Herstellern wie Apple und Samsung, die Google-Apps auf deren Geräten vorinstallieren.

Google hatte die Forderungen als „überzogen“ und „radikal“ bezeichnet. Auch Branchenexperten warnten vor einer Zerschlagung, die das weltweite Internet-Ökosystem ins Wanken bringen könnte. Mit dem Urteil bleibt Alphabet nun eine Aufspaltung erspart – allerdings unter Beobachtung.

Das Verfahren war noch von der Regierung Joe Bidens eingeleitet worden. Unter Präsident Donald Trump wurden viele seiner Vorgängerentscheidungen revidiert, in diesem Fall aber hielt auch die neue Regierung am harten Kurs gegen Google fest.

OZD


OZD-Kommentar

Die US-Regierung wollte ein Exempel statuieren, doch am Ende fehlte der Mut zur großen Lösung. Google bleibt unangetastet, obwohl das Gericht das Monopol längst bestätigt hat. Was bleibt, sind Auflagen und ein Kontrollkomitee – ein zahnloser Tiger im Angesicht eines Konzerns, der Märkte dominiert wie kaum ein anderes Unternehmen weltweit. Für Wettbewerber klingt das Urteil wie Hohn, für Verbraucher ist es ein Zeichen: Big Tech bleibt unangreifbar. Wer wirklich den digitalen Raum öffnen will, muss mehr tun als halbgare Auflagen beschließen.


Lesermeinungen

"Das ist eine verpasste Chance. Google ist viel zu mächtig, und jetzt passiert wieder nur Kosmetik." – Tobias Köln, München
"Gut so! Eine Zerschlagung hätte nur Chaos verursacht. Auflagen reichen völlig aus." – Andrea Leien, Hamburg
"Die Politik kuscht vor den Tech-Giganten. Am Ende hat Google wieder gewonnen." – Michael Rugensdorf., Berlin


OZD-Analyse

Bedeutung des Urteils
– Google behält Chrome, die Kernstruktur des Konzerns bleibt erhalten
– Gericht erkennt Machtmissbrauch an, setzt aber auf Regulierung statt Zerschlagung
– Signalwirkung für künftige Verfahren gegen andere Tech-Giganten wie Amazon oder Apple

Auflagen im Detail
– Google muss seinen Suchindex für Wettbewerber öffnen
– KI-Entwicklungen stehen künftig unter technischer Beobachtung
– Exklusivverträge mit Geräteherstellern bleiben unter verschärfter Prüfung

Politische Dimension
– Verfahren begann unter Biden, wird von Trump weitergeführt
– Trotz unterschiedlicher Politikstile herrscht parteiübergreifend Einigkeit: Big Tech braucht Regulierung
– Spannungsfeld: Schutz des Wettbewerbs vs. Vermeidung von Instabilität im digitalen Ökosystem


OZD-Erklärungen

Wer ist Amit Mehta?
Amit Mehta ist ein US-Bundesrichter am District Court in Washington. Er wurde 2014 von Präsident Barack Obama ernannt und hat sich auf Wettbewerbs- und Kartellrechtsverfahren spezialisiert.

Was ist Google Chrome?
Chrome ist ein von Google entwickelter Internetbrowser, der 2008 eingeführt wurde. Mit einem weltweiten Marktanteil von rund 65 Prozent gilt er als dominierender Zugang zum Internet.

Was ist das Justizministerium der USA?
Das US-Justizministerium (Department of Justice, DOJ) ist für die Durchsetzung von Bundesgesetzen zuständig. Dazu gehört auch die Wettbewerbsaufsicht und die Bekämpfung von Monopolen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.