Das Hamburgische Verfassungsgericht hat eine Klage der AfD gegen Innensenator Andy Grote (SPD) abgewiesen. Die Partei wollte dem Senator verbieten lassen, ihre Rolle in einer Bürgerschaftsdebatte zum Hamas-Angriff auf Israel scharf zu kritisieren.
OZD-Kommentar
Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht der AfD – und ein Signal an alle Demokratien: Wer sich in Parlamenten bewegt, muss Widerspruch aushalten. Die Strategie der AfD, jede Kritik mit Klagen zu beantworten, entlarvt sie als Partei, die sich gerne als Opfer inszeniert. Doch die Richter haben unmissverständlich klargestellt: Kritik an Radikalisierung, NS-Relativierungen und antidemokratischem Gedankengut ist keine Diffamierung, sondern demokratische Pflicht.
Lesermeinungen
„Endlich mal ein Gericht, das Klartext spricht: AfD muss Kritik aushalten.“ – Jana Peieß, Hamburg
„Wenn eine Partei den Holocaust relativiert, ist Kritik keine Frage der Neutralität, sondern der Verantwortung.“ – Markus Deilmann, Kiel
„Gut, dass Grote sich nicht einschüchtern ließ. So sieht lebendige Demokratie aus.“ – Helene Fund, Bremen
OZD-Erklärung: Was ist ein Organstreitverfahren?
Ein Organstreitverfahren klärt, ob staatliche Organe – etwa Fraktionen
oder Abgeordnete – ihre verfassungsrechtlichen Rechte verletzt sehen.
Hier prüft das Verfassungsgericht, ob etwa Neutralitätspflichten
missachtet oder Rechte der Opposition eingeschränkt wurden.
In einer Rede im November 2023 hatte Grote erklärt, die AfD radikalisiere sich zunehmend. Die Relativierung von Nationalsozialismus und Holocaust gehöre zu ihrer „Grunderzählung“, daher wiesen jüdische Repräsentanten eine „instrumentelle Solidarität“ der Partei zu Recht zurück.
Die AfD sah darin eine Verletzung ihrer Rechte und klagte auf Gleichbehandlung im politischen Wettbewerb. Das Verfassungsgericht stellte jedoch klar: Senatoren seien im Parlament ausdrücklich berechtigt, politische Standpunkte zu vertreten – eine Neutralitätspflicht existiere dort nicht.
Grote habe das Sachlichkeitsgebot nicht verletzt, sondern sich auf belegte Tatsachen wie die Einstufung mehrerer AfD-Landesverbände als rechtsextremistisch gestützt. Auch die Aussagen zur AfD und ihrer Haltung zur Erinnerungskultur seien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.
Anzeige