Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat ein Verfahren zur Einziehung von 720 Millionen Euro eröffnet, die auf einem Konto einer russischen Bank bei einer Frankfurter Bank liegen. Die Bundesanwaltschaft hatte das Verfahren angestrengt, nachdem der Verdacht eines versuchten Verstoßes gegen ein EU-Verfügungsverbot aufgetreten war.
Hintergrund ist der russische Angriffskrieg auf die Ukraine: Das betroffene Finanzinstitut steht seit Juni 2022 auf der Embargoliste der Europäischen Union. Damit unterliegen sämtliche Guthaben der Bank in europäischen Banken einem Verfügungsverbot.
Kurz nach der Aufnahme auf die Embargoliste hätten unbekannte Verantwortliche der Bank versucht, mehr als 720 Millionen Euro vom Frankfurter Konto abzuziehen. Der elektronische Überweisungsauftrag wurde jedoch nicht ausgeführt, wodurch der Verdacht eines illegalen Finanztransfers entstand.
Ein Termin für die Hauptverhandlung wurde vom OLG Frankfurt bislang noch nicht festgelegt. Das Verfahren zeigt die wachsende Bedeutung von EU-Sanktionen gegen russische Banken und die konsequente Durchsetzung von Finanzembargos durch deutsche Behörden.
Kommentar:
Die Einziehung der 720 Millionen Euro unterstreicht, wie streng Europa die Sanktionen gegen russische Finanzinstitute überwacht. Für Banken bedeutet dies erhöhte Compliance-Pflichten, während Russland weiterhin unter finanziellem Druck steht.
OZD
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