Der Schienenverkehr in Nordrhein-Westfalen steht vor großen Herausforderungen: Viele Strecken und zentrale Knotenpunkte müssen saniert werden, das führt zu Baustellen, längeren Fahrzeiten und Zugausfällen. Das Land will mit der Novellierung des ÖPNV-Gesetzes einen Beitrag leisten, die Auswirkungen dieser Modernisierung so gut wie möglich zu organisieren. Der Gesetzentwurf der Landesregierung für eine Strukturreform im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sorgt dafür, dass Planung, Betrieb und Abstimmung künftig aus einer Hand erfolgen – für mehr Verlässlichkeit im Alltag der Fahrgäste.
Kern der Gesetzes-Novelle ist die Schaffung einer neuen, landesweiten Organisation „Schiene.NRW“, die den gesamten Schienennahverkehr im größten SPNV-Markt Europas steuert. Bisher war diese Aufgabe auf drei Zweckverbände verteilt – Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL), Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und go.Rheinland – was zu mehr Abstimmungsaufwand, Reibungsverlusten und unterschiedlichen Standards führte. Durch die zentrale Verantwortung von Schiene.NRW werden Entscheidungswege verkürzt, die Verwaltung verschlankt und Ressourcen gebündelt. Der Gesetzentwurf ist im Dialog mit allen Beteiligten, darunter den drei bestehenden Aufgabenträgern und den kommunalen Spitzenverbänden Landkreistag und Städtetag NRW, in den vergangenen Monaten vorbereitet worden. Gemeinsam wurden Anpassungen beraten und tragfähige Grundlagen erarbeitet, damit die neue Struktur sowohl effizient als auch regional verankert ist.
„Mit dieser Reform machen wir den Schienenpersonennahverkehr für die Fahrgäste zuverlässiger und komfortabler“, erklärte Verkehrsminister Oliver Krischer. Drei Beispiele, wie die Strukturreform ganz konkret die Abläufe dort verbessern kann, wo Fahrgäste und Kommunen die Probleme heute am deutlichsten spüren:
Bei der Abstimmung von Baustellen haben Bauträger künftig nur noch einen zentralen Ansprechpartner, das erleichtert auch die Organisation der Ersatzverkehre.Eine einheitliche Taktung von Fahrplänen über Verbundgrenzen hinweg reduziert Wartezeiten.Außerdem kann eine landesweite Organisation zentral gesteuert dafür sorgen, unterschiedliche technische, bauliche und digitale Standards anzugleichen und damit die Barrierefreiheit voranzutreiben.
Kommunen profitieren
durch mehr Geld und Sicherheiten
Von der Neuregelung sollen neben den Fahrgästen auch die Kommunen profitieren.
Erstmals wird ein gesetzlich festgeschriebenes Grundangebot auf der Schiene
garantiert. Diese 85 Millionen Zugkilometer pro Jahr sichern die Kommunen auch
gegen unerwartete Kostensteigerungen ab. Zudem garantiert das Land eine
regionale Balance: Mehrleistungen in einer Region sind nur möglich, wenn auch
in anderen Landesteilen zusätzliche Angebote bestellt werden. Damit schafft die
Reform Verlässlichkeit, Fairness und Planungssicherheit. Niemand wird
abgehängt.
Außerdem erhöht das Land die finanziellen Sicherheitspolster für den SPNV und damit auch für die letztlich verantwortlichen Kommunen: Der Mindestbetrag der SPNV-Pauschale steigt von einer Milliarde auf 1,6 Milliarden Euro jährlich und wird weiterhin regelmäßig angepasst. Nicht verausgabte Mittel eines Kalenderjahres können künftig 18 Monate länger verwendet werden. Die Kommunen finanzieren heute keine Regionalzüge und S-Bahnen, das soll auch so bleiben. Die Kommunen und kommunalen Verkehrsbetriebe erhalten mit der Erhöhung der ÖPNV-Pauschale auf 160 Millionen Euro und drei-prozentiger regelmäßiger Anpassung ebenfalls mehr Spielräume.
Der Gesetzentwurf ist in den Landtag eingebracht und wird im Januar beraten. Schiene.NRW soll zum 1. Januar 2027 die Arbeit aufnehmen.
Land NRW
Foto: Land NRW / Josua Dunst
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