Ein französisches Gericht hat zehn Angeklagte wegen Cybermobbings gegen Brigitte Macron zu Haftstrafen von bis zu sechs Monaten verurteilt. Die Beschuldigten hatten online beleidigende Inhalte sowie falsche Gerüchte über die sexuelle Identität der Ehefrau von Präsident Emmanuel Macron verbreitet. Der Vorsitzende Richter Thierry Donard erklärte bei der Urteilsverkündung am Montag, die Angeklagten hätten Brigitte Macron mit „böswilligen und herabwürdigenden Formulierungen“ angegriffen.
Konkret ging es um die gezielte Verbreitung der falschen Behauptung, Brigitte Macron sei als Mann geboren worden und habe sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen. Ein Angeklagter sprach zudem im Zusammenhang mit dem Altersunterschied zwischen Brigitte Macron und ihrem Ehemann von „staatlich gebilligter Pädophilie“. Das Gericht wertete diese Aussagen als schwere Persönlichkeitsverletzung.
Ein Angeklagter wurde wegen seiner Abwesenheit während des Prozesses zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Acht weitere erhielten Bewährungsstrafen zwischen vier und acht Monaten. Drei der Verurteilten dürfen für sechs Monate keine Konten bei Onlinediensten nutzen. Zusätzlich wurden alle Angeklagten zu einer Geldstrafe von jeweils 10.000 Euro verurteilt und müssen auf eigene Kosten einen Kurs zum respektvollen Umgang im Internet absolvieren.
Brigitte Macron hatte sich bereits am Vorabend in einem Fernsehinterview kämpferisch gezeigt. Sie erklärte, sie wolle weiter gegen Cybermobbing vorgehen und insbesondere Jugendlichen helfen, sich gegen Hass im Netz zu wehren. Dazu müsse sie selbst mit gutem Beispiel vorangehen.
Zu den Hauptverantwortlichen zählt eine 51-jährige Frau, die in einem mehrstündigen Video behauptet hatte, Brigitte Macron sei in Wahrheit ihr Bruder Jean-Michel Trogneux, der sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen habe. In einem gesonderten Verfahren war sie zunächst verurteilt, später jedoch in zweiter Instanz freigesprochen worden. Gegen diesen Freispruch haben Brigitte Macron und ihr Bruder Rechtsmittel eingelegt.
Vor Gericht schilderte Brigitte Macrons Tochter Tiphaine Auzière die massiven gesundheitlichen Folgen der Kampagnen. Ihre Mutter werde mit Hass überzogen, ihre Identität und ihr Geschlecht würden systematisch infrage gestellt. Falschinformationen über Brigitte Macron kursieren seit 2017 regelmäßig in sozialen Netzwerken, insbesondere im Umfeld politischer Auseinandersetzungen und Wahlkämpfe.
Ähnliche Desinformationskampagnen trafen in der Vergangenheit auch andere prominente Frauen, darunter Michelle Obama, Kamala Harris und Jacinda Ardern. OZD / ©AFP.
OZD-Kommentar – Wenn Hass zur Waffe wirdDieses Urteil ist überfällig. Wer gezielt Lügen streut, um Menschen öffentlich zu entwürdigen, greift nicht nur Einzelne an, sondern das Fundament der demokratischen Debatte. Der Fall Brigitte Macron zeigt, wie brutal politische Hetze im digitalen Raum geworden ist – und wie lange sie folgenlos blieb. Dass Gerichte nun klare Grenzen ziehen, ist ein Signal. Doch solange Desinformation Klicks bringt und politische Stimmungsmache belohnt wird, bleibt Cybermobbing eine reale Bedrohung – nicht nur für Prominente, sondern für jede offene Gesellschaft.

Angeklagte: 10 Personen
Höchststrafe: 6 Monate Haft ohne Bewährung
Geldstrafe: je 10.000 Euro
Tatvorwurf: Cybermobbing und Verleumdung
Betroffene: Brigitte Macron
OZD-Analyse
1. Juristische Einordnung
– Gericht bewertet Online-Hass als schwere Persönlichkeitsverletzung
– Haftstrafen ohne Bewährung als bewusstes Abschreckungssignal
2. Gesellschaftliche Dimension
a) Geschlechtsbezogene Desinformation als gezielte Diffamierungsstrategie
b) Politische Instrumentalisierung von Gerüchten
c) Langfristige gesundheitliche Folgen für Betroffene
3. Politische Signalwirkung
– Urteil stärkt Kampf gegen Hass im Netz
– Vorbildwirkung für weitere Verfahren in Europa

Wer ist Brigitte Macron?
Brigitte Macron ist die Ehefrau des französischen Präsidenten Emmanuel Macron. Als frühere Lehrerin engagiert sie sich öffentlich gegen Mobbing, für Bildung und soziale Themen und steht seit Jahren im Fokus von Hasskampagnen im Internet.
Was ist Cybermobbing?Cybermobbing bezeichnet das systematische Belästigen, Beleidigen oder Verleumden von Personen über digitale Medien. Es kann schwere psychische und gesundheitliche Folgen haben und wird in vielen Ländern zunehmend strafrechtlich verfolgt.
OZD-Extras: Frankreich verschärft seit Jahren seine Gesetze gegen Hassrede im Netz – der Fall Macron gilt als eines der bislang prominentesten Verfahren.
Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.