Zur Stärkung des angeschlagenen Filmstandorts Deutschland plant die Bundesregierung eine gesetzliche Investitionspflicht für internationale Streamingdienste wie Netflix oder Disney sowie für deutsche Fernseh- und Rundfunkanbieter. Vorgesehen ist eine Quote von acht Prozent des jährlichen Umsatzes, den die Anbieter auf dem deutschen Markt erzielen, wie Kulturstaatsminister Wolfram Weimer am Donnerstag mitteilte. Die Investitionen sollen unter anderem an Vorgaben zum Anteil deutschsprachiger Produktionen geknüpft werden. Anbieter, die mehr als zwölf Prozent ihres Umsatzes investieren, sollen von diesen Detailauflagen ausgenommen sein.
Kern des Vorhabens ist der von Bundesregierung sowie den Fraktionen von CDU/CSU und SPD vereinbarte "Investitionspakt für den Filmstandort Deutschland". Bestandteil ist zudem ein sogenannter Filmbooster des Bundes. Die Mittel für die wirtschaftliche Filmförderung sollen demnach verlässlich und überjährig auf 250 Millionen Euro pro Jahr angehoben werden. Das entspricht nahezu einer Verdopplung der bisherigen Fördermittel.
Kulturstaatsminister Weimer sprach von der Chance auf einen "neuen Boom der Film- und Serienproduktion made in Germany". Mit der Reform würden Aufträge für die deutsche Filmwirtschaft gesichert, ohne direkt in die Geschäftsmodelle der Streamingdienste und Sender einzugreifen, erklärte er.
Noch vor wenigen Monaten hatte sich Weimer für freiwillige Investitionszusagen ausgesprochen. In intensiven Gesprächen, insbesondere mit US-Streaminganbietern, waren nach Regierungsangaben Zusagen in Höhe von rund 15 Milliarden Euro über fünf Jahre in Aussicht gestellt worden. Vor allem die SPD drängte jedoch auf eine verbindliche Quote.
Die geplante Investitionspflicht soll nicht nur für US-Plattformen gelten, sondern auch für private deutsche Fernsehsender sowie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Hintergrund ist offenbar die Kritik, dass viele Produktionen in den vergangenen Jahren aus Kostengründen ins Ausland, besonders nach Osteuropa, verlagert wurden.
Die Basisquote von acht Prozent soll durch mehrere Unterquoten ergänzt werden. Diese betreffen unter anderem den Anteil original deutschsprachiger Produktionen sowie die Frage, welche Rechte bei unabhängigen Produzenten verbleiben müssen. Ab einer Investitionsquote von mehr als zwölf Prozent sollen diese Vorgaben entfallen. Internationale Anbieter könnten dann auch englischsprachige Produktionen in Deutschland realisieren.
Die konkrete Ausgestaltung der Investitionspflicht soll nun in einem Gesetzentwurf geregelt werden. Diskutiert wird unter anderem eine Ersatzzahlung für den Fall, dass Anbieter die Quote nicht erfüllen. Ziel der Bundesregierung ist es, den Gesetzentwurf noch vor Ostern im Kabinett zu beschließen.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil begrüßte die Vereinbarung ausdrücklich. Ziel sei es, die deutsche Filmszene zu stärken und Deutschland als Spitzenstandort zu etablieren. Mit dem Kabinettsbeschluss zur gesetzlichen Investitionsverpflichtung würden auch die Fördermittel vollständig zur Verfügung stehen.
Auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi äußerte sich positiv. Die jahrelange Unsicherheit bei der Filmförderung habe die Produktion in Deutschland gebremst. Die gesetzliche Verpflichtung für Streamingdienste wie Netflix oder Amazon, in deutsche Inhalte zu investieren, sei daher ein wichtiges Signal.
Kritik kam hingegen von den Grünen. Der Abgeordnete Sven Lehmann begrüßte zwar den Abschied von freiwilligen Vereinbarungen, warnte jedoch, die Quote von acht Prozent sei zu niedrig und könne wirkungslos bleiben. Als Vergleich nannte er Frankreich, wo eine Investitionsquote von 20 Prozent gilt.
Mit Spannung erwartet die Bundesregierung nun Reaktionen aus den USA. Die Regierung von Präsident Donald Trump hatte in der Vergangenheit wiederholt regulatorische Vorgaben für US-Tech-Unternehmen in Europa kritisiert und mit Gegenmaßnahmen gedroht.
OZD / ©AFP
OZD-Kommentar – Kulturpolitik mit Risiko:
Diese Entscheidung ist ein kulturpolitischer Kraftakt. Die Investitionspflicht soll retten, was der Markt allein nicht mehr trägt. Doch sie ist auch ein Drahtseilakt zwischen Standortpolitik und internationalem Handelskonflikt. Acht Prozent wirken ambitioniert – im internationalen Vergleich jedoch eher defensiv. Sollte der Druck aus den USA steigen, wird sich zeigen, ob die Bundesregierung bereit ist, ihre Filmstrategie gegen wirtschaftliche Drohkulissen zu verteidigen. Ohne Konsequenz droht aus dem großen Plan ein zahnloses Gesetz zu werden.
Mini-Infobox:
– Geplante Investitionsquote: acht Prozent
– Ausnahme ab zwölf Prozent Investitionen
– Filmförderung steigt auf 250 Mio. Euro jährlich
– Pflicht gilt für Streamingdienste und Sender
– Gesetzentwurf soll vor Ostern kommen
OZD-Analyse
Die Reform zielt auf eine strukturelle Neuordnung der Filmförderung.
Ausgangslage
a) Rückgang von Produktionen in Deutschland
b) Verlagerung ins Ausland aus Kostengründen
c) Hoher Einfluss internationaler Streamingplattformen
Politische Lösung
a) Gesetzliche Investitionspflicht statt Freiwilligkeit
b) Kombination aus Quote und Fördermitteln
c) Schutz unabhängiger Produzenten durch Unterquoten
Internationale Dimension
– Möglicher Konflikt mit den USA
– Vergleich mit strengeren Modellen wie Frankreich
– Signalwirkung für andere EU-Staaten
Was ist der Investitionspakt für den Filmstandort Deutschland?
Der Investitionspakt ist ein politisches Reformpaket der Bundesregierung zur Stärkung der deutschen Film- und Serienproduktion. Er kombiniert gesetzliche Investitionspflichten mit einer deutlichen Aufstockung der staatlichen Filmförderung.
Historischer Hintergrund:
Seit Jahren klagt die deutsche Filmbranche über Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen europäischen Ländern. Fehlende Planungssicherheit, geringe Fördermittel und internationale Konkurrenz führten zu einem Rückgang heimischer Produktionen.
Prognose:
Kurzfristig dürfte die Reform neue Projekte und Investitionen anstoßen. Mittel- bis langfristig wird sich zeigen, ob die Quote ausreicht, um Deutschland dauerhaft als attraktiven Produktionsstandort zu etablieren – oder ob Nachbesserungen nötig werden.
Gewinnspiel:
Wie hoch soll die geplante Investitionsquote für Streamingdienste und Sender sein?
A) Fünf Prozent
B) Acht Prozent
C) Zwölf Prozent
D) Zwanzig Prozent
https://www.online-zeitung-deutschland.de/a/46220/das-tolle-gewinnspiel-2026-gutscheine-zu-gewinnen
OZD-Extra
Frankreich verpflichtet Streamingdienste bereits heute zu Investitionen von bis zu 20 Prozent ihres Umsatzes – ein Maßstab, an dem sich auch die deutsche Debatte orientiert.
Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.