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Kartellamt greift durch: Amazon soll fast 59 Millionen Euro zahlen

Wegen unzulässiger Preiskontrollen auf dem Marketplace soll Amazon in Deutschland knapp 59 Millionen Euro zahlen. Der Konzern will kl

Der US-Onlinekonzern Amazon soll nach einer Entscheidung des Bundeskartellamts in Deutschland knapp 59 Millionen Euro zahlen. Die Wettbewerbsbehörde untersagte dem Unternehmen am Donnerstag, die Preise von Drittanbietern auf seiner Handelsplattform zu kontrollieren. Amazon dürfe nicht gleichzeitig Marktplatzbetreiber und Händler sein und zugleich Einfluss auf die Preisgestaltung anderer Anbieter nehmen, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Mit der Zahlung solle der wirtschaftliche Vorteil abgeschöpft werden, den Amazon durch dieses Vorgehen erzielt habe. Der Konzern kündigte umgehend an, die Entscheidung „entschieden“ anzufechten.

Nach Angaben des Kartellamts nutzt Amazon auf dem sogenannten Amazon Marketplace verschiedene Mechanismen zur Überprüfung der Preise von Drittanbietern. Würden diese Systeme Preise als zu hoch bewerten, entferne Amazon die Angebote entweder vollständig oder blende sie aus besonders sichtbaren Kaufbereichen aus. Dies betreffe insbesondere das hervorgehobene Einkaufsfeld, das für den Verkaufserfolg entscheidend sei.

Mundt betonte, die Behörde richte sich nicht gegen Amazons Ziel, niedrige Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher zu ermöglichen. Problematisch sei jedoch, dass Amazon zulässige Angebote nicht in ihrer Sichtbarkeit einschränken oder ganz entfernen dürfe, nur weil die Preise nicht den internen Vorstellungen des Konzerns entsprächen. Besonders kritisch sei zudem, dass für viele Händler nicht nachvollziehbar sei, wo Amazons Preisgrenzen lägen und wie diese zustande kämen.

Das Bundeskartellamt verwies in diesem Zusammenhang auf die herausragende Marktstellung des Konzerns. Rund 60 Prozent des gesamten Online-Handelsumsatzes in Deutschland entfielen auf den Amazon Marketplace. Etwa 60 Prozent dieser Umsätze würden wiederum von Drittanbietern erzielt, während Amazon selbst als Händler den restlichen Anteil ausmache.

Nach Einschätzung der Wettbewerbshüter können die Eingriffe in die Preisgestaltung für betroffene Händler existenzbedrohend sein. Sie liefen Gefahr, ihre Kosten nicht mehr decken zu können und letztlich vom Marktplatz verdrängt zu werden. Die Behörde wertet diese Praxis als systematischen Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen.

Künftig darf Amazon nach der Entscheidung Preiskontrollmechanismen nur noch in Ausnahmefällen einsetzen, etwa bei eindeutigem Preiswucher und nach klaren Vorgaben des Bundeskartellamts. Die Zahlung von knapp 59 Millionen Euro dient laut Behörde dazu, den wirtschaftlichen Vorteil abzuschöpfen, den Amazon durch das kartellrechtswidrige Verhalten erlangt habe.

Amazon reagierte mit scharfer Kritik. Der Beschluss sei eine „beispiellose behördliche Entscheidung“, erklärte Deutschland-Chef Rocco Bräuniger. Das Kartellamt habe die Funktionsweise eines wettbewerbsorientierten Einzelhandels nicht verstanden. Amazon arbeite kundenorientiert, Verbraucher könnten darauf vertrauen, anhand von Preis und Liefergeschwindigkeit das beste Angebot zu finden.

Bräuniger warf der Behörde zudem vor, mit ihrer Entscheidung eine deutsche Sonderregelung zu schaffen, die im Widerspruch zu den verbraucherorientierten Maßstäben des EU-Wettbewerbsrechts stehe. Das Bundeskartellamt erklärte hingegen, das Verfahren sei eng mit der Europäischen Kommission abgestimmt worden.

Amazon kündigte an, formell Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen. Bis zu einer Entscheidung wolle man den Marktplatz wie gewohnt weiter betreiben, damit Kunden und Verkaufspartner keine Einschränkungen erlebten. Das Kartellamt wies jedoch darauf hin, dass die Abschöpfungssumme vorläufig sei, da der festgestellte Kartellrechtsverstoß weiterhin andauere.
OZD / ©AFP


OZD-Kommentar – Wenn Marktmacht zur Preisfalle wird:
Der Fall Amazon zeigt, wie dünn die Linie zwischen Verbraucherschutz und Machtmissbrauch geworden ist. Niedrige Preise sind ein Versprechen, aber kein Freibrief, um andere Marktteilnehmer zu kontrollieren oder aus dem Wettbewerb zu drängen. Wenn ein Konzern zugleich Marktplatz, Regelsetzer und Konkurrent ist, entsteht ein gefährliches Ungleichgewicht. Die Entscheidung des Kartellamts ist deshalb ein Signal weit über Amazon hinaus: Digitale Plattformen müssen sich entscheiden, ob sie neutraler Marktplatz oder dominanter Händler sein wollen. Beides zugleich untergräbt fairen Wettbewerb.


Mini-Infobox:
– Knapp 59 Millionen Euro Abschöpfung
– Verbot von Preiskontrollen bei Drittanbietern
– Amazon Marketplace dominiert Online-Handel
– Entscheidung wird angefochten


OZD-Analyse
Der Beschluss des Kartellamts hat strukturelle Bedeutung.

Marktstellung Amazons
a) Dominanter Online-Marktplatz in Deutschland
b) Doppelrolle als Plattformbetreiber und Händler
c) Abhängigkeit vieler Drittanbieter

Wettbewerbspolitische Bewertung
a) Einschränkung der Sichtbarkeit als indirekter Preisdruck
b) Intransparente Preisgrenzen
c) Missbrauchsvorwurf nach Digitalregeln

Folgen für den Markt
– Stärkung der Händlerautonomie
– Signalwirkung für andere Plattformen
– Mögliche weitere Verfahren auf EU-Ebene


Was ist das Bundeskartellamt?
Das Bundeskartellamt ist die deutsche Wettbewerbsbehörde mit Sitz in Bonn. Es überwacht die Einhaltung des Kartell- und Wettbewerbsrechts und geht gegen Marktmissbrauch vor.

Was ist der Amazon Marketplace?
Der Amazon Marketplace ist eine Online-Handelsplattform, auf der externe Händler ihre Produkte über Amazon anbieten können. Amazon tritt dort zugleich als Betreiber und als eigener Händler auf.


Historischer Hintergrund:
Seit Jahren steht Amazon wegen seiner Marktmacht und der Behandlung von Drittanbietern im Fokus von Wettbewerbsbehörden weltweit. In Deutschland gilt der Konzern als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung.


Prognose:
Der Rechtsstreit dürfte sich über Jahre hinziehen und könnte weitere regulatorische Eingriffe nach sich ziehen. Sollte das Vorgehen des Kartellamts Bestand haben, könnten auch andere große Plattformen ihre Geschäftsmodelle anpassen müssen. Andernfalls droht eine Grundsatzentscheidung auf europäischer Ebene.


Gewinnspiel:
Warum soll Amazon knapp 59 Millionen Euro zahlen?
A) Wegen Steuerverstößen
B) Wegen unzulässiger Preiskontrollen gegenüber Drittanbietern
C) Wegen Datenschutzvergehen
D) Wegen irreführender Werbung

https://www.online-zeitung-deutschland.de/a/46220/das-tolle-gewinnspiel-2026-gutscheine-zu-gewinnen


OZD-Extra
Rund 60 Prozent des Online-Handelsumsatzes in Deutschland laufen inzwischen über den Amazon Marketplace – ein Machtfaktor, der Wettbewerbshüter weltweit beschäftigt.



Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.