Fakten im Überblick
Rund 2200 Einsatzkräfte befragten bundesweit etwa 3300 Beschäftigte und überprüften die Unterlagen von mehr als 700 Betrieben.
Nach Angaben der Generalzolldirektion wurden bislang rund 340 Strafverfahren und etwa 650 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
In mehr als 1500 weiteren Fällen bestehen Hinweise auf mögliche Verstöße, die nun genauer untersucht werden.
Mit einer groß angelegten bundesweiten Kontrolle ist der Zoll gegen mögliche Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der deutschen Friseur- und Kosmetikbranche vorgegangen. Das vorläufige Ergebnis zeigt die Dimension des Einsatzes: Rund 340 Strafverfahren wurden bereits eingeleitet, hinzu kommen etwa 650 Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Nach Angaben der Generalzolldirektion in Bonn waren am Samstag bundesweit rund 2200 Einsatzkräfte beteiligt. Sie befragten etwa 3300 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen.
Gleichzeitig nahmen die Ermittler die Geschäftsunterlagen von mehr als 700 Friseur- und Kosmetikbetrieben unter die Lupe.
Die Kontrollen sind damit noch längst nicht abgeschlossen. In mehr als 1500 Fällen stießen die Einsatzkräfte nach Angaben der Generalzolldirektion auf Hinweise, die weitere Ermittlungen erforderlich machen.
Ob sich daraus zusätzliche Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren ergeben, müssen die anschließenden Prüfungen zeigen. Ein Verdacht oder eine Auffälligkeit bedeutet nicht automatisch, dass tatsächlich ein Rechtsverstoß vorliegt.
Von den bislang rund 340 eingeleiteten Strafverfahren betreffen 160 Fälle den Verdacht des illegalen Aufenthalts ohne erforderlichen Aufenthaltstitel.
In rund 70 Fällen wird wegen des möglichen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen ermittelt. Dieser Vorwurf kann beispielsweise relevant werden, wenn Beschäftigungsverhältnisse nicht ordnungsgemäß gemeldet und deshalb vorgeschriebene Beiträge nicht abgeführt werden.
Hinzu kommen rund 650 Ordnungswidrigkeitsverfahren. Dabei geht es unter anderem um mögliche Verstöße im Zusammenhang mit der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte.
Die hohe Zahl der Verfahren macht deutlich, warum die Friseur- und Kosmetikbranche verstärkt in den Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit gerückt ist.
Nach Angaben der Generalzolldirektion ist die Zahl der eingeleiteten Verfahren in diesem Wirtschaftszweig innerhalb von vier Jahren kontinuierlich gestiegen.
Die Branche besitzt mehrere Merkmale, die Kontrollen besonders anspruchsvoll machen. Dienstleistungen werden häufig unmittelbar von einzelnen Beschäftigten erbracht, Arbeitszeiten können flexibel sein und ein Teil der Umsätze wird traditionell direkt vor Ort abgewickelt.
Das bedeutet nicht, dass Friseur- oder Kosmetikbetriebe generell unter Verdacht stehen. Die überwiegende Zahl der Unternehmen arbeitet gesetzeskonform. Schwerpunktkontrollen sollen vielmehr gezielt feststellen, ob arbeits-, sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtliche Vorschriften eingehalten werden.
Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der korrekten Anmeldung von Beschäftigten.
Wer Arbeitnehmer beschäftigt, muss zahlreiche gesetzliche Verpflichtungen erfüllen. Dazu gehören je nach Beschäftigungsverhältnis die Meldung zur Sozialversicherung, die Abführung von Beiträgen, die Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen sowie bei ausländischen Beschäftigten die Prüfung der erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse.
Verstöße können erhebliche Folgen haben.
Das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen kann strafrechtlich verfolgt werden. Daneben können Bußgelder, Nachforderungen und weitere finanzielle Konsequenzen entstehen.
Für gesetzestreue Unternehmen besitzt der Kampf gegen Schwarzarbeit auch eine wirtschaftliche Dimension. Betriebe, die Löhne und Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß zahlen, haben höhere reguläre Personalkosten als Unternehmen, die Beschäftigte illegal oder teilweise am offiziellen System vorbei einsetzen.
Schwarzarbeit kann deshalb den Wettbewerb verzerren.
Gleichzeitig sind Beschäftigte selbst betroffen. Werden Arbeitsverhältnisse nicht korrekt gemeldet, können Ansprüche gegenüber Sozialversicherungen beeinträchtigt werden. Das betrifft beispielsweise Rentenansprüche und je nach Konstellation weitere soziale Sicherungssysteme.
Die nun eingeleiteten Verfahren stehen erst am Anfang. Ermittler müssen Unterlagen auswerten, Beschäftigungsverhältnisse überprüfen und die während der Kontrollen gewonnenen Informationen mit Meldedaten und weiteren Erkenntnissen abgleichen.
Erst danach wird sich zeigen, wie viele der mehr als 1500 zusätzlichen Verdachtsfälle tatsächlich zu weiteren Verfahren führen.
Schon die vorläufige Bilanz sendet allerdings ein deutliches Signal: Die Behörden haben ihre Kontrollen in einer Branche verstärkt, in der die Zahl der Verfahren nach Angaben der Generalzolldirektion seit Jahren zunimmt.
OZD/AFP
OZD-Kommentar – Schwarzarbeit trifft auch ehrliche Betriebe
Die Zahlen des bundesweiten Einsatzes sind auffällig: 2200 Einsatzkräfte, 3300 befragte Beschäftigte, mehr als 700 kontrollierte Geschäfte und bereits rund 340 Strafverfahren.
Entscheidend ist allerdings eine saubere Unterscheidung. Ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren ist noch kein Beweis für eine Straftat. Auch die mehr als 1500 Hinweise auf mögliche Verstöße müssen erst geprüft werden.
Für gesetzestreue Unternehmen ist eine wirksame Kontrolle dennoch von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Wer Beschäftigte anmeldet, Sozialabgaben entrichtet und gesetzliche Vorgaben einhält, darf im Wettbewerb nicht gegenüber Betrieben benachteiligt werden, die diese Kosten illegal umgehen.
Gleichzeitig muss der Staat gewährleisten, dass Kontrollen zielgerichtet und rechtsstaatlich erfolgen. Eine gesamte Branche unter Generalverdacht zu stellen, wäre angesichts der vielen ordnungsgemäß arbeitenden Friseur- und Kosmetikbetriebe falsch.
Die realistische Prognose: Weil die Generalzolldirektion von einem kontinuierlichen Anstieg der Verfahren innerhalb der vergangenen vier Jahre berichtet, dürfte die Branche auch künftig verstärkt kontrolliert werden.
Historischer Hintergrund
Schwarzarbeit ist in Deutschland seit Jahrzehnten ein wirtschafts- und sozialpolitisches Problem. Sie reicht von nicht angemeldeten Dienstleistungen bis zur illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern.
Eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung spielt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls, kurz FKS.
Ihre Beschäftigten prüfen unter anderem, ob Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abführen, ausländische Arbeitnehmer legal beschäftigt werden und gesetzliche Vorgaben zur Beschäftigung eingehalten werden.
Neben Friseur- und Kosmetikbetrieben stehen regelmäßig auch andere personalintensive Branchen im Fokus. Dazu gehören beispielsweise Baugewerbe, Gastronomie, Logistik sowie weitere Dienstleistungsbereiche.
Der aktuelle Einsatz zeigt, dass auch die Beauty- und Körperpflegebranche zunehmend Aufmerksamkeit der Ermittlungsbehörden erhält.
Zukunftsprognose
Wirtschaftlich könnten häufigere Kontrollen den Druck auf Unternehmen erhöhen, Arbeitszeiten, Beschäftigungsverhältnisse und Sozialversicherungsdaten besonders sorgfältig zu dokumentieren.
Für Arbeitnehmer können Kontrollen dazu beitragen, nicht angemeldete oder rechtswidrige Beschäftigungsverhältnisse aufzudecken.
Gesellschaftlich berührt Schwarzarbeit eine zentrale Frage der Solidarität. Werden Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt, fehlen Einnahmen in Systemen, die unter anderem Renten, Krankenversicherung und soziale Absicherung finanzieren.
Für die Branche selbst könnten die Kontrollen den Wettbewerb verändern. Werden illegale Beschäftigungsmodelle konsequenter verfolgt, kann dies regulär arbeitende Unternehmen vor unlauterer Konkurrenz schützen.
Was ist Schwarzarbeit?
Von Schwarzarbeit wird gesprochen, wenn Dienst- oder Werkleistungen unter Verstoß gegen gesetzliche Melde-, Steuer- oder Sozialversicherungspflichten erbracht werden. Der Begriff umfasst unterschiedliche Rechtsverstöße und ist nicht auf unangemeldete Barzahlungen beschränkt.
Was ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, kurz FKS, gehört zum deutschen Zoll. Sie überprüft Beschäftigungsverhältnisse und ermittelt unter anderem bei Verdacht auf Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und vorenthaltene Sozialversicherungsbeiträge.
Was bedeutet Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen?
Arbeitgeber sind verpflichtet, die vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge korrekt zu berechnen und abzuführen. Werden Arbeitnehmer beispielsweise nicht ordnungsgemäß angemeldet und Beiträge dadurch vorenthalten, kann dies strafrechtliche Konsequenzen haben.
Was ist illegale Beschäftigung?
Illegale Beschäftigung kann unterschiedliche Formen haben. Dazu kann beispielsweise die Beschäftigung von Menschen ohne erforderliche Arbeitsberechtigung gehören. Ob ein konkreter Fall illegal ist, hängt von den jeweiligen aufenthalts-, arbeits- und sozialrechtlichen Voraussetzungen ab.
OZD-Extra – Warum Schwarzarbeit den Wettbewerb verzerren kann
Schwarzarbeit betrifft nicht nur den Staat und seine Einnahmen. Sie kann unmittelbar in den Wettbewerb zwischen Unternehmen eingreifen.
Ein regulär arbeitender Friseur- oder Kosmetikbetrieb muss Löhne zahlen, Sozialversicherungsbeiträge abführen und zahlreiche gesetzliche Anforderungen erfüllen. Werden diese Verpflichtungen von einem Konkurrenten illegal umgangen, kann dieser seine Dienstleistungen theoretisch zu niedrigeren Preisen anbieten.
Dadurch entsteht ein wirtschaftlicher Nachteil für Unternehmen, die sich an die Regeln halten.
Auch für Beschäftigte können die Folgen erheblich sein. Nicht korrekt gemeldete Arbeit kann beispielsweise Auswirkungen auf Sozialversicherungsansprüche und die spätere Rente haben.
Für Aktienmärkte, Rohstoffe und Währungen sind aus der aktuellen Kontrollaktion keine relevanten unmittelbaren Auswirkungen zu erwarten. Wirtschaftlich bedeutsam ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit vor allem für Steuereinnahmen, Sozialversicherungssysteme und einen fairen Wettbewerb innerhalb betroffener Branchen.
Gewinnspiel
Wie viele Einsatzkräfte waren an der bundesweiten Kontrolle in der Friseur- und Kosmetikbranche beteiligt?
A: Rund 500
B: Rund 1000
C: Rund 2200
D: Rund 5000
Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.