Die Bundesregierung verschärft im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung den Ton: Am Mittwoch beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf, der insbesondere auf Branchen wie Barbershops, Nagelstudios und Kosmetikbetriebe abzielt. Diese gelten laut Bundesfinanzministerium als neue Brennpunkte illegaler Arbeitsverhältnisse – künftig sollen dort strengere Regeln gelten.
Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Erweiterung der Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), einer spezialisierten Zoll-Einheit. Die Datenanalyse soll verbessert, Prüfverfahren vereinfacht und Kontrollmöglichkeiten ausgeweitet werden. Damit will die Regierung gezielter gegen jene vorgehen, „die sich auf Kosten der Allgemeinheit und auf dem Rücken illegal beschäftigter Arbeitskräfte bereichern“, wie Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) erklärte.
Besonders betroffen ist die Friseur- und Kosmetikbranche, die nun offiziell in den Katalog der „besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen“ aufgenommen wird. Für Beschäftigte bedeutet das: Sie müssen ab Inkrafttreten des Gesetzes einen gültigen Ausweis bei sich führen. Arbeitgeber wiederum unterliegen künftig der Sofortmeldepflicht, wenn neue Beschäftigungsverhältnisse beginnen.
Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sprach von einem „wichtigen Meilenstein“ im Kampf gegen Lohnbetrug und Ausbeutung. Gerade in vermeintlich kleinen Betrieben, wo Kontrolle bisher schwer war, wolle man nun entschlossener handeln.
Tatsächlich sind in Branchen wie Nagelstudios und Barbershops oft schwer nachvollziehbare Arbeitsverhältnisse üblich – von unbezahlter Probearbeit bis hin zu gänzlich fehlenden Verträgen. Dass nun gesetzlich verbindliche Standards gesetzt werden, könnte nicht nur für mehr Fairness im Wettbewerb, sondern auch für besseren Schutz der Beschäftigten sorgen.
Doch der Gesetzentwurf hat auch kritische Stimmen geweckt: Einige Branchenvertreter warnen vor zusätzlicher Bürokratie – gerade für kleine Betriebe, die sich ohnehin kaum über Wasser halten können. Die Regierung verweist jedoch auf die klare Abgrenzung: Wer sauber arbeitet, habe nichts zu befürchten – wer aber ausbeutet, müsse mit Konsequenzen rechnen.
Erklärungen:
Schwarzarbeit: Illegale Erwerbstätigkeit, bei der weder Steuern noch Sozialabgaben gezahlt werden.
FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit): Zoll-Spezialeinheit zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Lohnbetrug.
Sofortmeldepflicht: Verpflichtung des Arbeitgebers, neue Beschäftigte sofort bei der Sozialversicherung zu melden.
Ausweispflicht: Beschäftigte müssen im Betrieb einen gültigen Identitätsnachweis mitführen, um die Kontrolle zu erleichtern.
Illegale Beschäftigung: Arbeit ohne Anmeldung bei Sozialversicherungsträgern oder mit gefälschten Papieren.
Brennpunktbranche: Sektor mit auffällig hoher Zahl an Regelverstößen oder Risikostrukturen.
Kosmetikbranche: Gewerbliche Dienstleistungen im Bereich Körperpflege und Schönheitspflege.
Lohnbetrug: Vorenthalten oder Kürzen von Arbeitsentgelt trotz geleisteter Arbeit – oft verbunden mit Schwarzarbeit.
OZD
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